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Nachweisfrist verpasst

von wahebi20.01.2007 | 16:08
3528 Ansichten
6 Antworten

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Habe die Nachweisfrist zur Klärung meines Rentenversicherungskontos verpasst. Nun wurde das unvollständige Konto verbindlich festgestellt. Kann ich da nachträglich noch was machen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie haben natürlich auch weiterhin die Möglichkeit Ihr Versicherungskonto zu klären. Vereinbaren Sie möglichst bald einen Termin bei einer Auskunft - und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung um einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Bringen Sie zu diesem Termin alle erforderlichen Nachweise (Zeugnisse, fehlende Entgeltbescheinigungen etc.) im Original mit.

5 Antworten

Peteram 20.01.2007 | 17:04
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Peter
Antoniusam 20.01.2007 | 18:33
Änderungen sind jederzeit möglich.
wahebiam 20.01.2007 | 18:12
Die Antwort des Experten ist mir noch nicht klar. Kann ich jetzt noch nachreichen weil es zu meinen Gunsten wäre oder wie ist das zu verstehen?
Amadéam 20.01.2007 | 21:38
„Verbindlich festgestellt“ heißt nichts anderes, als das der Rentenversicherungsträger von sich aus nichts mehr an den Eintragungen in Ihrem Versicherungsverlauf verändern darf, es sei denn, der allzeit klamme Gesetzgeber ändert die rechtliche Bewertung von rentenrechtlichen Zeiten (wie z.B. geschehen bei den Zeiten schulischer Ausbildung, die vor Vollendung des 17.Lebensjahrs liegen, die wurden bei allen Versicherten, bei denen seinerzeit eine Rente noch nicht bindend festgestellt worden ist, samt und sonders einfach ersatzlos gestrichen. Sie selbst können für Sie günstige Tatbestände jederzeit geltend machen. Sogar noch nach bindender Feststellung einer Rente im Rahmen eines Antrags auf Neufeststellung der Rente. Natürlich ist es ratsam, mit der Klärung seines Versicherungsverlaufs nicht auf den letzten Drücker zu warten. Sind Sie zum Beispiel im Besitz einer unaufgerechneten Versicherungskarte, von deren Eintragungen der Versicherungsträger also keine Kenntnis haben kann und es kommt ein „freundlicher“ Wohnungsbrand, dann werden Sie böse Nachweisprobleme bekommen. Sind die Daten beim Versicherungsträger jedoch abgespeichert, stehen diese selbst nach einem Atomkrieg noch zur Verfügung. Vereinbaren Sie am Besten bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers einen Termin, schnappen sich Personalausweis und die Originalversicherungsunterlagen, auch Nachweise über den Abschluss Ihrer Berufsausbildung(en)!!!und lassen einen Kontenklärungsantrag aufnehmen. Klicken Sie auf dieser Seite unter „Service“ Beratungsstellen an und „alles wir gut“ - jedenfalls der Zustand Ihres Versicherungskontos.
wahebiam 21.01.2007 | 16:41
Vielen Dank für die Auskünfte!
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