Hallo Multivitamin,
lediglich der Antrag auf die Teilzahlung muss bis 45 gestellt werden. Die tatsächlichen Zahlungen können im Rahmen der fünfjährigen Ratenzahlung auch nach dem 45. Lebensjahr erfolgen.
Nachteile (insbesondere bei der Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente) treten dann auf, wenn für den Zeitraum zwischen 16 und 17 im Vergleich zum späteren Erwerbsleben unterdurchschnittlich einzahlt wird.
Bitte lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten.