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Experten-Antwort

Nachzahlung

von Luna31.12.2010 | 20:00
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6 Antworten

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ich habe die EM Rente rückwirkend von 01.06.2010 - 30.11.2013 genehmigt bekommen. Erste Zahlung ab Frebruar 2011. Ab den 1.6. erhielt ich nach Aussteuerung ALG1. Heute habe ich von der Arbeitsagentur einen Brief bekommen, drin wurde angekündigt, dass die Zahlungen eingestellt werden und, dass die DRV bescheid bekommen hat wieviel zu verrechnen ist. Soweit ist mir alles klar. Nun sieht es ja so aus, dass ich das letzte Geld Anfang Dezember bekommen habe (ALG) und die nächste Zahlung erst Ende Februar zu erwarten ist. (erste Rentenzahlung) ;( Meine Frage: Wie schnell kommt die Nachzahlung? Und - die Rente die nachgezahlt wird müsste doch, nachdem sie mit dem Arbeitslosengeld verrechnet worden ist Brutto ausbezahlt werden, oder? Denn Krankenkassenbeiträge und PV hab ich doch vom ALG bezahlt. Oder habe ich einen Denkfehler?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.01.2011 | 10:37

Hallo Luna,

von -_- wurde das Verfahren zur Abrechnung der Nachzahlung anschaulich und richtig dargestellt. Sie könnten sich noch an den Rentenversicherungsträger mit der Frage wenden, was einer Abrechnung der Nachzahlung noch im Wege steht. Von dieser Stelle könnten Sie auch die Auskunft erhalten, ab wann Sie mit Geldeingang rechnen können.

5 Antworten

Svenam 31.12.2010 | 22:12
Falls das Geld knapp wird, könnten Sie versuchen Leistungen SBG XII als Darlehen für zwei Monate bis zur Auszahlung der Rente zu erhalten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Allerdings würden Sie nur dort Unterstützung finden, wenn Sie kaum Vermögen haben. Für den Zeitraum der rückwirkenden Rentenbewilligung werden alle Zahlungen des Arbeitsamtes von der dann rückwirkend gezahlten Rente abgezogen, denn das gesamte ALG i wurde ja nun für diese Zeit unrechtmäßig gezahlt. Auch die Krankenversicherungsbeiträge werden für die sieben Monate aufgerechnet. Ab Januar sind sie dann nicht mehr "automatisch" krankenversichert. Es könnte wichtig sein, darauf zu achten, dass Ihr Versicherungsschutz nicht für Januar und Februar unterbrochen wird. Nehmen sie doch Kontakt zu ihrer Krankenversicherung auf. Innerhalb von drei Monaten dürfte aber eine rückwirkende Zahlung der Beiträge möglich sein, ohne dass eine Lücke entsteht.
-_-am 01.01.2011 | 13:35
Sobald die Erstattungsforderung der oder des vorrangig verpflichteten Leistungsträger/s bei der Deutschen Rentenversicherung vorliegt, wird die Nachzahlung abgerechnet und der Deutschen Post AG, Niederlassung Renten Service, ein entsprechender Zahlungsauftrag zur Überweisung der Restsumme erteilt. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden ebenfalls intern verrechnet. Sie erhalten eine schriftliche Abrechnung. Am Tage der Abrechnung wird auch der Zahlungsauftrag an die Post erteilt. Bis zur Gutschrift auf Ihrem Girokonto werden vermutlich ca. 2 Wochen vergehen. Die Rentenzahlung wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erst am jeweiligen Monatsende ausgezahlt. Die Zahlung für Januar 2011 steht Ihnen daher erst am 31.01.2011 zu. Bis dahin dürfte das Geld aus der Nachzahlung (einschließlich eines eventuellen Restbetrages für Dezember 2010) vermutlich bereits auf Ihrem Konto sein. Die erste laufende Zahlung erfolgt Ende Februar für Februar. Für Leistungen eines anderen Leistungsträgers, z. B. "als Darlehen für zwei Monate bis zur Auszahlung der Rente", die von "Sven" erwähnt wurden, dürfte kein Raum bestehen. Sollte sich die Auszahlung aber verzögern (manchmal gehen die Erstattungsansprüche erst mit Verspätung beim RV-Träger ein) können Sie das beantragen.
-_-am 03.01.2011 | 00:12
Sie haben meine Ausführungen offenbar nicht richtig verstanden. Die in der Nachzahlung enthaltene Zahlung für Januar 2011 steht Ihnen eigentlich erst am 31.01.2011 zu. Bis dahin dürfte das Geld aus der Nachzahlung (einschließlich eines eventuellen Restbetrages für Dezember 2010) vermutlich bereits auf Ihrem Konto sein. Sie erhalten also die Zahlung für Januar wahrscheinlich sogar früher, als sie Ihnen zustände. Die Fälligkeit der Rente ist erst am Monatsende! http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__118.html Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt.
Lunaam 04.01.2011 | 13:19
Oh, vielen Dank. Ich habe es tatsächlich falsch verstanden :)
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