Das kann so pauschal nicht gesagt werden. Wenn auf die Nachzahlung von anderen Sozialleistungsträgern Erstattungsansprüche angemeldet wurden, muss der Rentenversicherungsträger gegebenenfalls erst die genaue Bezifferung der anderen Sozialleistungsträger abwarten.
Fragen Sie am Besten mal beim zuständigen Rentenversicherungsträger nach, warum die Nachzahlung noch nicht ausgezahlt werden konnte.