Nein, leider ist für diese Zeit eine Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich. Sie können grundsätzlich nur für das lfd. Kalenderjahr Beiträge zahlen. Diese können allerdings bis zum Ablauf des 3. Kalendermonats des Folgejahres noch zahlen. Wenn Sie unter 45 Jahre alt sind, können Sie auch noch frw. Beiträge für nicht anrechenbare Schulzeiten nachzahlen. Des weiteren gibt es noch Nachentrichtungsmöglichgkeiten nach Spezialvorschriften für besondere Personenkreise und die Möglichkeit Rentenabschläge durch Ausgleichszahlungen abzuwenden. Bitte lassen Sie sich in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Themenkomplex beraten. Diese Beratung ist kostenlos und neutral.