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Experten-Antwort

Nachzahlung

von Sabine Müller13.08.2015 | 12:11
862 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war vor Jahren selbständig hatte ausversehen Im voraus Bezahlt diese Beiträge wurden zurückgezahlt,dies habe ich erst Jahre später bemerkt. Kann ich diese Jahr wieder Nachzahlen? 1990 War der Mindestbeitag Freiwillig und wenn wie hoch der Beitrag

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nein, leider ist für diese Zeit eine Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich. Sie können grundsätzlich nur für das lfd. Kalenderjahr Beiträge zahlen. Diese können allerdings bis zum Ablauf des 3. Kalendermonats des Folgejahres noch zahlen. Wenn Sie unter 45 Jahre alt sind, können Sie auch noch frw. Beiträge für nicht anrechenbare Schulzeiten nachzahlen. Des weiteren gibt es noch Nachentrichtungsmöglichgkeiten nach Spezialvorschriften für besondere Personenkreise und die Möglichkeit Rentenabschläge durch Ausgleichszahlungen abzuwenden. Bitte lassen Sie sich in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Themenkomplex beraten. Diese Beratung ist kostenlos und neutral.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Hugoam 13.08.2015 | 18:56
Meines Wissens ist Beratung auch bei der Gemeindeverwaltung/Versicherungsamt möglich. Und soweit ich weiß auch kostenlos und neutral.
Deutsche Rentenversicherung
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