Hallo Elisa,
anhand Ihrer Angaben lässt sich Ihre Frage nicht zweifelsfrei beantworten.
Soweit eine Rentenüberzahlung in einem Zeitraum entstanden ist, in dem die Rente vollständig an eine erstattungsberechtigte Stelle geflossen ist, hätte die Überzahlung auch von dieser Stelle (hier das Jobcenter) zurückgefordert werden müssen.
Evtl. hat Ihr Rentenversicherungsträger dies aber bereits berücksichtigt und von Ihnen nur die Überzahlung gefordert, die ab dem Beginn der laufenden Zahlung im Februar 2022 entstanden ist.
Evtl. haben Sie auch noch einen Anspruch gegenüber dem Jobcenter, wenn bei der Berechnung Ihrer Leistung eine zu hohe eigene Rente zugrunde gelegt wurde.
Ich empfehle Ihnen, sich zur Klärung Ihrer Frage mit Ihrem Rentenversicherungsträger und dem Jobcenter in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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