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Experten-Antwort

Nachzahlung an DRV

von Elisa06.09.2022 | 21:41
201 Ansichten
3 Antworten
Da aufgrund eines Berechnungsfehlers mir zu viel Rente von der DRV gezahlt worden war, musste ich eine Nachzahlung von über 100 Euro an die DRV tätigen (für den Zeitraum 6/2021 - 6/2022). Ab Juni 2021 erhielt ich EM-Rente. Seit 3/2020 erhalte ich mit meinem Ehemann ALGII. Die Rente bekomme ich erst seit Ende Februar 2022 monatlich ausgezahlt - im Januar erhielt ich eine Nachzahlung von über 8000 Euro (von 6/2021 - 1/2022), die das Jobcenter komplett kassiert hat. Meine Frage ist nun, ob das Jobcenter mir die Nachzahlung, die ich an die DRV gezahlt habe (die über 100 Euro), erstatten muss.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.09.2022 | 07:35

Hallo Elisa,

anhand Ihrer Angaben lässt sich Ihre Frage nicht zweifelsfrei beantworten.

Soweit eine Rentenüberzahlung in einem Zeitraum entstanden ist, in dem die Rente vollständig an eine erstattungsberechtigte Stelle geflossen ist, hätte die Überzahlung auch von dieser Stelle (hier das Jobcenter) zurückgefordert werden müssen.

Evtl. hat Ihr Rentenversicherungsträger dies aber bereits berücksichtigt und von Ihnen nur die Überzahlung gefordert, die ab dem Beginn der laufenden Zahlung im Februar 2022 entstanden ist.

Evtl. haben Sie auch noch einen Anspruch gegenüber dem Jobcenter, wenn bei der Berechnung Ihrer Leistung eine zu hohe eigene Rente zugrunde gelegt wurde.

Ich empfehle Ihnen, sich zur Klärung Ihrer Frage mit Ihrem Rentenversicherungsträger und dem Jobcenter in Verbindung zu setzen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Abschlägeam 06.09.2022 | 22:18
Hallo Elisa, in Ihrem Rentenbescheid müsste nachvollziehbar sein (in dem ersten) wie sich die Beiträge für die Nachzahlung zusammensetzt, die das Jobcenter 'kassiert' hat. Bruttobetrag -Anteil KV -Anteil KV Zusatz -voller Beitrag PV ergibt Auszahlungsbetrag mtl. Und in dem korrigierten Bescheid müsste entsprechend ebenso nachvollziehbar dargestellt sein, wie sich die Überzahlung, die von Ihnen nun zurückgefordert wurde, entstanden ist. Und hier müsste auch exakt stehen, welcher Betrag an das Jobcenter erstattet wurde (Sonst könnten Sie heute immer noch ankommen und diese Nachzahlung bei der DRV einfordern, die muss also runter von der Neuberechnung) Also rechnen Sie noch einmal genau nach. Da es im Nachzahlungszeitraum in der Zeit von 06/21-bis 01/22 keine Rentenanpassung und auch keine Änderung in den Beiträgen zur KV/PV, dürfte dort eigentlich nur ein Betrag mit den entsprechenden Monaten zu multiplizieren sein. Im Zweifelsfall nehmen Sie beide Bescheide mit zum Jobcenter und lassen die noch einmal nachrechnen, die kennen sich damit auch aus. Und sofern Sie tatsächlich dadurch einen Anspruch an das Jobcenter hätten, benötigen die diese Bescheide ohnehin, um Ihrerseits die Berechnungen zu korrigieren/anzupassen. Also gleich einen Termin vereinbaren oder einfach hingehen (je nachdem, wie es bei Ihnen dort gerade 'üblich' ist). Viel Erfolg und alles Gute!
W°lfgangam 06.09.2022 | 22:16
Hallo Elisa, da hier kein Jobcenter-Forum ist, müssen Sie das dort/beim JC direkt hinterfragen. Ersatzweise können Sie auch dieses Forum aufsuchen: https://www.elo-forum.org/… vielleicht findet sich da schon Ihre Antwort/wird Ihre Frage dort beantwortet. Gruß w.
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