Hallo W*lfgang,
gleich vorweg: ich habe weder von "Minibeiträgen" geschrieben noch davon, wie sich die Verlängerung "in Summe" - also z. B. einschließlich eines negativen Faktors "Minibeiträge" - auf die Gesamtleistungsbewertung auswirkt. Das habe ich bewusst so gemacht, da in Zeiten anhaltender Nullzinspolitik von Herrn Dragi immer mehr Versicherte die RV als Kapitalanlagemöglichkeit
entdeckt haben. Sprich: Die Tendenz geht derzeit bisweilen weg von den "Minibeiträgen".
Meine Betrachtung bezog sich isoliert auf die Auswirkungen des verlängerten belegungsfähigen Zeitraums bei vorhandenen Lücken im Versicherungsverlauf. Diese Auswirkungen sind grundsätzlich positiv.
Nachvollziehen kann man den positiven Effekt, wenn freiwillige Beiträge für Schulzeiten vor dem 17. Lebensjahr genau in Höhe des Durchschnitts aller bisherigen Beiträge gezahlt werden. Dann wird der Durchschnitt aller Beiträge durch die gewählte Beitragshöhe weder positiv noch negativ verändert. D. h., der Faktor „Beitraghöhe“ kann bei der Musterberechnung neutralisiert werden. Dadurch kann der positive Effekt des um bewertete Zeiten verlängerten belegungsfähigen Zeitraums auf vorhandene Lücken deutlich gemacht werden.
Hier ein einfaches Beispiel mit durchschnittlichen Beiträgen.
Ohne Lücken im Versicherungsverlauf bleibt der Gesamtleistungswert bei konstanter Beitragshöhe gleich:
vor Zahlung der freiwilligen Beiträge:
35 EP : 420 Monate = 0,0833 EP
nach Zahlung der freiwilligen Beiträge:
36 EP : 432 Monate = 0,0833 EP
Ergebnis: Die Verlängerung des belegungsfähigen Zeitraums mit Beitragszeiten hat auf die Gesamtleistungsbewertung keine Auswirkungen.
Mit Lücken sieht's dann anders aus. Gleiches Beispiel, gleiche Beitragszahlung, aber zusätzlich 40 Monate Lücke:
vor Zahlung:
35 EP : 460 Monate = 0,0761 EP
nach Zahlung:
36 EP : 472 Monate = 0,0763 EP
Ergebnis: Die Verlängerung des belegungsfähigen Zeitraums mit Beitragszeiten wirkt sich positiv auf die Gesamtleistungsbewertung aus, da die Lücken nun weniger ins Gewicht fallen (Der Verhältniswert von Beiträgen / EP zu den Lücken wird günstiger)
Hat der Versicherte weniger Beitragzeiten und stattdessen noch mehr Lücken, fällt das Ergebnis noch deutlicher. Beispiel: 240 Monate mit Beiträgen, 120 Monate Lücke.
20 EP : 360 Monate = 0,0556 EP
21 EP : 372 Monate = 0,0565 EP
Hier wird der Gesamtleistungswert sogar schon in der dritten Dezimalstelle verändert. Da kann also durchaus ein kleiner positiver Nebeneffekt bei der Rentenhöhe herausspringen, wenn man auch noch viele beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten hat.