Hallo Franzi,
die Höhe der freiwilligen Beiträge hängt vom Zahlungszeitpunkt ab; bei Überweisung der Beiträge ab dem 1. Januar 2023 zahlen Sie dann auch den Beitrag, der ab dem 01.01.2023 gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung