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Experten-Antwort

Nachzahlung beim rückwirkenden Rentenbescheid

von Hansi260825.05.2018 | 21:03
2132 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Forengemeinschaft, auch nach zig Stunden Netzrecherche, bin ich nicht wirklich schlauer geworden. Ich hole ein wenig weiter aus, damit es verständlicher wird. Nach einem schweren Arbeitsunfall vom 27.10.2014 habe ich nach der 6wöchigen Lohnfortzahlung das Verletztengeld für etwas mehr als 78 Wochen erhalten. Während dieser Zeit auch mehrere Reha´s , incl. einer Berufsorientierten Reha, absolviert . Von Mitte Juni 2016 an habe ich ALG1 bezogen, bis zum 15.12.2017. Der medizinische Dienst der AGRE hat mir eine Leistung von „mehr als 6 Stunden“ bescheinigt, allerdings unter jeder Menge Auflagen und dadurch wurde eine Vermittlung extrem schwierig. Zu erwähnen sei noch, das ich ab dem 16.06.2016 auf Grund MdE 50% noch eine BG Verletztenrente bewilligt bekam, von der alleine kann ich aber nicht wirklich leben wenn das ALG1 ausläuft und daraufhin habe am 27.10.2017 dann bei meiner zuständigen DRV vorsichtshalber einen Antrag auf Teilweise Erwerbsminderungsrente gestellt, die nach Durchlauf aller Prozedere dann auch am 12.04.2018 genehmigt wurde. Zu meiner Überraschung wurde die Rente sogar rückwirkend ab meinem Unfalltag erteilt. Am Bescheid der DRV hing auch ein Blatt mit der Berechnung der Nachzahlung an mich und das diese mal erst einbehalten würde, weil AGRE und Krankenkasse eventuelle Ansprüche geltend machen könnten. Alles Okay und verständlich. Als ich nach weiteren 4 Wochen noch nichts gehört hatte, wendete ich mich an meinen zuständigen Sachbearbeiter bei der DRV. Der teilte mir mit das die Unterlagen bei der Krankenkasse zur Ansicht liegen und man sich nicht erklären könne, warum diese sich noch nicht gemeldet hatte. Da die Krankenkasse aber keine Ansprüche angemeldet hat, weil es sich um Verletztengeld handelt, das erfuhr ich bei einem Telefonat mit selbiger KK, könne die Nachzahlung also an mich ausgezahlt werden. Bis hier hin zur Vorgeschichte. Und nun zum eigentlichen Thema meines Unwissen : Mein Rentenbescheid vom 12.04.2018 enthielt eine berechnete Nachzahlung von 8.567, 81 für die rückwirkende Zeit ab dem Unfalltag bis zum einschließlich 30.06.2017. Wohlgemerkt, erstellt durch die DRV selbst und nicht von jemanden anders. Als nun die tatsächliche Nachzahlung eintraf, war ich verblüfft. Von den 8567 € sind mal grad 593 € ausgezahlt worden. Ein Anruf beim Sachbearbeiter sollte mir Klarheit bringen. Laut seiner Aussage stehe mir entweder das Verletztengeld oder die Erwerbsminderungsrente zu. Da das Verletztengeld um ein dreifaches höher war, wurde mir die Rente für diese Zeit gestrichen.Meine Frage währe jetzt : Verletztengeld und EMR währen zwar etwas über den ermittelten Grenzwert gerutscht, aber ist es richtig das in dem Falle die Rente KOMPLETT entfällt und nichts angerechnet wird ? Vor allem ist es mir ein Rätsel, warum man zuerst so einen Bescheid raushaut, obwohl doch da schon klar war das ich Verletztengeld bezogen habe. Das Schreiben der wirklichen Nachzahlung war auch nur lapidar und kurz. Sehr geehrter Herr XXX, die einbehaltene Rentennachzahlung beträgt 8567,81 EUR Darauf hat Erstattungsanspruch erhoben : Deutsche Rentenversicherung Rheinland 7997,93 EUR Es verbleibt mithin ein Restbetrag in Höhe 569,88 EUR .... das war alles. Keine Erklärung, nichts. Friß oder stirb :-) Meine Frage also zum Schluß : Ist alles so rechtens ? Wie gesagt, was ich im Netz gefunden habe deutet irgenwie drauf hin aber konkretes, wie es sich in meinem Fall auswirkt, habe ich nichts gefunden. Vielen Dank, für´s lesen und ich erhoffe mir hier mal eine eindeutige Erklärung damit ich zufrieden bin und der Ärger um den Verlust von soviel Kohle endlich abklingt.:-) In diesem Sinne - liebe Grüße Hansi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.05.2018 | 11:06

Hallo Hansi2608,

grundsätzlich ist der Sachverhalt der, dass Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 96 a Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB VI auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anzurechnen ist. Dies gilt auch, wenn die Krankenkasse das Verletztengeld im Auftrag der BG ausgezahlt hat.

Ich vermute – aber das ist wirklich nur eine Vermutung – dass bei dem ursprünglichen Bescheid zunächst übersehen wurde, dass das Verletztengeld anzurechnen war und diese Anrechnung nachgeholt wurde. Allerdings hätten Sie in dem Fall korrekterweise zunächst eine Anhörung zu diesem Sachverhalt erhalten müssen sowie einen Bescheid über die Aufhebung des ursprünglichen Rentenbescheides.

In dem Fall hat der Rententräger vermutlich die zu Unrecht ausgerechnete Rente (Überzahlung) als Erstattungsanspruch mit der noch nicht ausgezahlten Nachzahlung verrechnet. Ansonsten hätten Sie das Geld wieder zurückzahlen müssen.

Ggf. suchen Sie mit den Ihnen vorliegenden Bescheiden bitte eine Auskunfts- und Beratungsstelle auf, möglicherweise kann hier nochmal mehr Licht ins Dunkel gebracht werden. Oder Sie nehmen nochmal Kontakt zu Ihrem Rententräger auf und verlangen genaue Erklärung, was dort veranlasst wurde und warum.

3 Antworten

Robinéam 29.05.2018 | 10:32
Hier greift der sogenannte Erstattungs- bzw. Ersatzanspruch. Die BG bzw. die Krankenkasse die das Verletztengeld gezahlt hat bekommt die Leistung in der Höhe Ihrer Nettorente erstattet; die Krankenkasse bleibt auf der Differenz sitzen. Lesen Sie hierzu § 103 SGB X: Hat ein Leistungserbringer Sozialleistungen erbracht und ist der Anspruch auf diese nachträglich ganz oder teilweise entfallen, ist der für die entsprechende Leistung zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig. Die Abrechnung des Erstattungsanspruches erfolgte somit gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuches.
Hansi2608am 29.05.2018 | 14:40
Vielen lieben Dank, ähnliches hatte ich mir schon gedacht. Der einbehaltene Erstattungsbetrag deckt sich nämlich ziemlich genau mit den 18 Monaten Verletztengeld. 433 € Nettorente hätte ich jeweils monatlich erhalten. Am Telefon hat mir mein Sacharbeiter erklärt, das ich nicht Verletztengeld plus Rente,in diesem Falle - beziehen kann. Allerdings war beim zweiten Bescheid keinerlei Abrechnung dabei, sondern nur die einbehaltene Summe erkennbar. Wie man auf diese Summe gekommen ist - für mich leider nicht ersichtbar. Das machte mich stutzig. Vielen Dank für die Antwort. Immerhin bin ich jetzt ein Stückchen weiter ;-)
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