Hallo Lila,
die Nachzahlung ist, wie von W*lfgang beschrieben, möglich. Vor einer solchen Nachzahlung ist eine Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlenswert.
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Hallo Lila,
die Nachzahlung ist, wie von W*lfgang beschrieben, möglich. Vor einer solchen Nachzahlung ist eine Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlenswert.
@Domitian
Wenn Sie studiert haben, wird ihre dafür erforderliche Schulausbildung sicherlich über das 17. Lebensjahr hinaus gegangen sein. Schul- bzw. Hochschulausbildung werden zusammen für maximal 96 Kalendermonate als Anrechnungszeiten berücksichtigt.
Ist diese Höchstdauer überschritten, kommt grundsätzlich eine Nachzahlung von Beiträgen in Betracht. Geringfügige Beschäftigungen stehen einer Nachzahlung nur im Wege, wenn Sie sich an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung beteiligt haben.
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