Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nachzahlung Beiträge schulische Ausbildung

von Lila01.12.2015 | 18:18
1424 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich hätte eine Frage zur Nachzahlung von Rentenbeiträgen für Zeiten der schulischen Ausbildung. Auf der Seite der DRV steht hierzu, dass eine Nachzahlung möglich ist für Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Weiterhin gelten Zeiten in schulischer Ausbildung nur dann als Anrechnungszeiten, wenn sie entweder eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen oder zwischen dem vollendeten 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr liegen (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Seite 19). Ich bin momentan 27. Vor Vollendung des 17. Lebensjahr war ich nie versicherungspflichtig beschäftigt und durchgehend ab der Einschulung in der Schule (Grundschule und dann Gymnasium). Verstehe ich es richtig, dass somit das Jahr zwischen dem 16. und dem 17. Geburtstag nicht als Anrechnungszeit gilt und ich hierfür Beiträge nachzahlen könnte? Grund für den Wunsch nach Nachzahlung der Beiträge ist, dass ich für die Einbürgerung meines Mannes 60 Rentenbeiträge vorweisen muss und bisher erst 50 habe.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lila,

die Nachzahlung ist, wie von W*lfgang beschrieben, möglich. Vor einer solchen Nachzahlung ist eine Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlenswert.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@Domitian

Wenn Sie studiert haben, wird ihre dafür erforderliche Schulausbildung sicherlich über das 17. Lebensjahr hinaus gegangen sein. Schul- bzw. Hochschulausbildung werden zusammen für maximal 96 Kalendermonate als Anrechnungszeiten berücksichtigt.

Ist diese Höchstdauer überschritten, kommt grundsätzlich eine Nachzahlung von Beiträgen in Betracht. Geringfügige Beschäftigungen stehen einer Nachzahlung nur im Wege, wenn Sie sich an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung beteiligt haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 01.12.2015 | 19:37
Hallo Lila, das gehört nicht mehr zum Bereich Anrechnungszeiten/Ausbildungszeiten, sondern für _andere_ Anrechnungszeiten. Das mit "ab 17. Lbj." trifft allerdings zu. > Verstehe ich es richtig, dass somit das Jahr zwischen dem 16. und dem 17. Geburtstag nicht als Anrechnungszeit gilt und ich hierfür Beiträge nachzahlen könnte? JA! Den passenden Vordruck finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… oder wenden sich an die nächste Beratungsstelle. Gruß w.
Lilaam 02.12.2015 | 01:29
Vielen Dank für die schnelle und informative Antwort!
Domitianam 04.12.2015 | 21:58
Wenn ich das richtig sehe, dürfte das neben dem 17. Lebensjahr i.d.R. nur für Ausbildungszeiten gelten, die in Summe 8 Jahre (=96 Monate) nach dem 17. Geburtstag überschreiten. Denn schulische bzw. Hochschulausbildung bis zu 8 Jahren gilt ja als Anrechnungszeit. Bei mir ist im Versicherungsverlauf vermerkt "Hochschulausbildung. Keine Anrechnung. Höchstdauer überschritten". Allerdings simmt es bei mir mit den 96 Monaten nicht! Bereits nach 6 Jahren Hochschulstudium (72 Monaten, ohne den Monat Übergangszeit zwischen Schule und Zivildienst) steht das bei mir im Versicherungsverlauf. Allerdings sind darin Zeiten mit Pflichtbeiträgen, die wohl fälschlicherweise nicht als Anrechnungszeit aufgeführt sind, weil es parallele Beitragszeiten sind. Es heißt ja auch, die Nachzahlung sei nur möglich, falls die Monate nicht bereits mit Beiträgen belegt sind. Zählen dafür auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse? Vielen Dank im voraus.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026