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nachzahlung contra privatrente

von Frank13.09.2007 | 21:25
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3 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo, ich überdenke grad die varianten anläßlich vorruhestand und rente mit 60. alle bedingungen sind erfüllt. bin jahrgang 50. das formular v 210 habe ich herunter geladen und werde die berechnung durchführen lassen. nehmen wir fiktiv 50t€ an, und bei 18% abschlag müßte ich mir etwa 200€ mtl. damit zurück kaufen. bei der privaten gibt es auch kaum mehr. meine fragen: was macht steuerlich mehr sinn? könnte der arbeitgeber profitieren wenn er statt einer abfindung in die rentenkasse direkt einzahlt? wie sieht es hinsichtlich einer witwenrente aus, wird der abschlag mit zurück gekauft? das wärs erstmal, mir fällt bestimmt noch mehr ein. danke und gruß frank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Frank,

es ist möglich, die Rentenabschäge, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters entstehen, durch die Zahlung von Beiträgen auszugleichen. Damit wäre auch eine evtl. anschließende Hinterbliebenenrente abschlagsfrei. Rechtsgrundlage ist § 187a SGB VI.

Die Höhe dieser Beitragszahlung können Sie in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstelle errechnen lassen.

Zu den steuerlichen Aspekten können und dürfen wir keine Auskunft geben.

2 Antworten

Mam 14.09.2007 | 11:31
Geben Sie doch mal im Vermögensverzehrrechner (links unter Finanzrechner) Ihre 50.000 EUR + monatliche Entnahme 200 EUR + entsprechenden Zinssatz (schon bei Tagesgeldkonten gibts bis zu 4 %) ein. Bei obigem Beispiel wäre Ihr Vermögen nach 45 Jahren verbraucht, da wären sie 105 Jahre alt :-)
Frankam 15.09.2007 | 21:52
mir sind solche kapitalverzehrmodelle bekannt. in anbetracht absehbarer pflegefälle in der familie möchte ich eben keine kapitalanhäufung um begehrlichkeiten von ämtern zu vermeiden. außerdem greift ab 2009 die abgeltungssteuer auf zinseinnahmen, die rendite ist dann auch nicht mehr so lukrativ.
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