Hallo Frank,
es ist möglich, die Rentenabschäge, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters entstehen, durch die Zahlung von Beiträgen auszugleichen. Damit wäre auch eine evtl. anschließende Hinterbliebenenrente abschlagsfrei. Rechtsgrundlage ist § 187a SGB VI.
Die Höhe dieser Beitragszahlung können Sie in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstelle errechnen lassen.
Zu den steuerlichen Aspekten können und dürfen wir keine Auskunft geben.