Eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie nur auf Antrag erhalten. Stellt der Rentenversicherungsträger im nachhinein fest, dass ein Rentenanspruch besteht, wird ein Nachzahlungsbetrag ermittelt. Dieser Betrag steht Ihnen nur insoweit in voller Höhe zu, soweit Sie keine weiteren Leistungen wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten haben. Sollten Sie geringere Leistungen als die Ihnen zustehende Rente erhalten haben, werden Ihnen die Differenzbeträge erstattet.