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Experten-Antwort

Nachzahlung EM-Rente Verrechnung mit Krankengeld

von Peter18.06.2018 | 08:35
319 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich habe im Dezember 15 Tage Krankengeld bekomme. Rückwirkend ab 1.12. Wurde eine EM-Rente (teilweise) genehmigt. Die Nachzahlung wurde wie üblich einbehalten um eine Verrechnung zu klären. Eigentlich kommt nur das Krankengeld in Frage. Wie erfolgt die Berrechnung. Nehmen wir an, ich hätte an den 15 Tagen jeweils 40 Euro Krankengeld bekommen. Wenn die Rente jetzt Monatlich 300 Euro betragen würde: 300/30 = 10. Würden dann pro Krankengeldtag 10 Euro verrechnet, also 150 Euro für die KK und 150 würden ausbezahlt? Mehr kann es nicht sein, oder? Die 15 anderen Tage oder die Nachzahlung für spätere Monate (nich AU, sondern Teilzeit) können nach meinem Verständnis nich zur Verrechnung herangezogen werden. Aber einbehalten wurden Nachzahlungen für 5 Monate. Viele Grüße Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Peter,

ergänzend zu DJs Bemerkungen ergänzen wir lediglich, dass die rückwirkend gewährte Rente und das Krankengeld kalendertäglich gegenüber gestellt werden. Das Krankengeld wird max. bis zur Rentenhöhe erstattet.

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1 Antworten

DJam 18.06.2018 | 09:00
Hallo, waren die 40 € brutto oder netto? Die Krankenkasse bekommt nämlich das Brottokrankengeld erstattet, dafür erhalten sie im Gegenzug von der Krankenkasse eine Erstattung der Arbeitslosenversicherung (sofern die bezahlt wurde) und der Pflegeversicherung (nur ihren Anteil natürlich). Rechnen müssen sie jetzt selbst noch. Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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