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Experten-Antwort

Nachzahlung EM und Arbeitslosengeld

von Magnus23.11.2016 | 10:27
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7 Antworten

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Hallo, habe mal eine Frage. Ich bekomme z. Zt. Arbeitslosengeld, noch bis Juni 2017. Bei einer Nachzahlung der Erwerbsminderungsrente muss das Arbeitslosengeld zurückgezahlt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Magnus,

bei der Entscheidung über die EM-Rente wird auch festgelegt, ab wann die EM vorliegt (sogenannter Leistungsfall) und ob die Rente befristet oder auf Dauer gezahlte wird. Eine Dauerrente wird ab dem Folgemonat des Leistungsfalles gezahlt und die befristete Rente ab dem siebten Monat nach dem Leistungsfall.

Für die Zeit von einem in der Vergangenheit liegenden Rentenbeginn bis zur Einstellung des Arbeitslosengeldes hat die Arbeitsagentur einen Erstattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung in Höhe der Rente. Das heißt, Sie bekommen für diesen Zeitraum keine Rentennachzahlung, müssen aber auch kein Arbeitslosengeld zurückzahlen (auch wenn dieses höher als die Rente war).

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6 Antworten

Gundelaam 23.11.2016 | 10:50
Hallo Magnus, ich kann Sie beruhigen. Das Arbeitslosengeld müssen Sie nicht zurückgeben. Die AfA und die Rentenversicherung werden untereinander abrechnen. Sie erhalten dann detaillierte Informationen von der AfA und der DRV. Sobald Sie Ihren Bescheid über die Erwerbsminderungsrente haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet dies der AfA mitzuteilen. Außerdem wird die Erwerbsminderungsrente erst ab dem 7. Monat ausbezahlt. Bleiben Sie cool es wird alles gut werden. Mfg
M*am 23.11.2016 | 11:01
Zitat von Gundela anzeigenausblenden
Sofern es sich um eine Rente auf Zeit handelt ist Ihre Aussage korrekt. Allerdings ist hier fraglich, ob ggf. ein rückwirkender Leistungsfall für den Eintritt der Erwerbsminderung festgestellt wird, sodass sich der Rentenbeginn durchaus mit Leistungen der Agentur für Arbeit überschneiden kann. Bei einer Rente auf Dauer beginnt die Rente mit dem Folgemonat des Eintritts des Leistungsfalls. Ab dem 7. Monat bedeutet, dass die Rente erst mit Beginn des 7. Monats nach Eintritt des Leistungsfalls beginnt. Bsp.: Eintritt des Leistungsfalls am 15.01.2016 Rentenbeginn: 01.08.2016
Gundelaam 23.11.2016 | 11:03
Hallo Magnus, ich kann Sie beruhigen. Das Arbeitslosengeld müssen Sie nicht zurückgeben. Die AfA und die Rentenversicherung werden untereinander abrechnen. Sie erhalten dann detaillierte Informationen von der AfA und der DRV. Sobald Sie Ihren Bescheid über die Erwerbsminderungsrente haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet dies der AfA mitzuteilen. Außerdem wird die Erwerbsminderungsrente erst ab dem 7. Monat ausbezahlt. Bleiben Sie cool es wird alles gut werden. Mfg
Danke Gundula für die Antwort. Was heißt denn, ab dem 7. Monat. Ich muss noch 7 Monate warten nach Bescheid oder Antrag?
Das ist gesetzlich so festgeschrieben. Erwerbsminderungsrente ab den 7. Monat. Beispiel: Ihre Erwerbsminderung wurde am 01.04. festgestellt. Dann erhalten Sie ab 01.10. Ihr Geld von der Renten Kasse.
Magnusam 23.11.2016 | 11:07
Dankeschön! Jetzt habe ich es verstanden!
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