Hallo Magnus,
bei der Entscheidung über die EM-Rente wird auch festgelegt, ab wann die EM vorliegt (sogenannter Leistungsfall) und ob die Rente befristet oder auf Dauer gezahlte wird. Eine Dauerrente wird ab dem Folgemonat des Leistungsfalles gezahlt und die befristete Rente ab dem siebten Monat nach dem Leistungsfall.
Für die Zeit von einem in der Vergangenheit liegenden Rentenbeginn bis zur Einstellung des Arbeitslosengeldes hat die Arbeitsagentur einen Erstattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung in Höhe der Rente. Das heißt, Sie bekommen für diesen Zeitraum keine Rentennachzahlung, müssen aber auch kein Arbeitslosengeld zurückzahlen (auch wenn dieses höher als die Rente war).