Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ingrid,
wenn Sie das Krankengeld bereits vor Beginn der teilweisen EM-Rente (1/2022) bezogen haben, wird die Nachzahlung der teilweisen EM-Rente ebenfalls mit dem Krankengeld verrechnet. Sollte hierzu tatsächlich nichts im Bescheid zu finden sein, wenden Sie sich zur Klärung bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Tipp an DRV: verschickt einen 'verkürzten' Rentenbescheid auf einer DIN-A4 Postkarte: Rentenbeginn /mtl. Zahlbetrag /Nachzahlung /Rückseite laminierter RentenausweisDie Steuererklärung auf dem Bierdeckel, der Rentenbescheid auf der Postkarte... Prima W*lfgang, dieser Vorschlag ist grandios, Beifall dem König der Könige in allen Rentenangelegenheiten :-) Hoffentlich liest hier einer der Großkopferten mit, der das umsetzen könnte!
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