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Experten-Antwort

Nachzahlung EMR

von Ingrid18.10.2022 | 16:31
310 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag Mir wurde jetzt teilweise erwerbsminderungsrente von Januar 22 - JULI 22 bewilligt. Von Juli 22 -befristet bis 2025 wurde mir die volle erwerbsminderungsrente bewilligt. Ich habe aber nur die nachzahlung der vollen emr bekommen,also von juli22 bis Ende Oktober 22. Aber was ist mit januar22 bis juli22 ??? Ist das richtig so berechnet von der DRV ? Vielen Dank und liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2022 | 07:07

Hallo Ingrid,

wenn Sie das Krankengeld bereits vor Beginn der teilweisen EM-Rente (1/2022) bezogen haben, wird die Nachzahlung der teilweisen EM-Rente ebenfalls mit dem Krankengeld verrechnet. Sollte hierzu tatsächlich nichts im Bescheid zu finden sein, wenden Sie sich zur Klärung bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

6 Antworten

Melliam 18.10.2022 | 17:18
Keiner weiß, was in diesem Zeitraum war. Ob vielleicht die Rente noch irgendwie mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld verrechnet werden muss. Oder ob sie gearbeitet haben und der Hinzuverdienst viel zu hoch war. Keine Ahnung.
Abschlägeam 18.10.2022 | 18:07
Hallo Ingrid, hier wäre es tatsächlich hilfreich, wenn Sie noch angeben, ob und welche Lohnersatzleistungen (Krankengeld/Arbeitslosengeld) Sie parallel ab Januar 2022 (bis xx) erhalten hatten. Wenn eine dieser Leistungen geflossen war, dann haben diese Leistungsträger einen Erstattungsanspruch, der von dem zunächst einbehaltenen Nachzahlungsbetrag der Rente direkt ausgeglichen wird. Wenn Sie also nun nur den Gesamtnachzahlungsbetrag abzüglich der 'vermeintlichen' Rentenanspruchsmonate rechnen, kommen Sie vermutlich auf ein anderes Ergebnis, als es tatsächlich berechnet wurde. Also bitte entweder weitere Angaben machen oder sich die Abrechnung gleich bei der zuständigen DRV direkt erklären lassen.
Tobiasam 18.10.2022 | 20:48
Zitat von W°lfgang anzeigen
Tipp an DRV: verschickt einen 'verkürzten' Rentenbescheid auf einer DIN-A4 Postkarte: Rentenbeginn /mtl. Zahlbetrag /Nachzahlung /Rückseite laminierter Rentenausweis
Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel, der Rentenbescheid auf der Postkarte... Prima W*lfgang, dieser Vorschlag ist grandios, Beifall dem König der Könige in allen Rentenangelegenheiten :-) Hoffentlich liest hier einer der Großkopferten mit, der das umsetzen könnte!
W°lfgangam 18.10.2022 | 19:35
Hallo Ingrid, steht doch wirklich ALLES im Rentenbescheid schon drin. Sowohl die Nachberechnung 01. - 07.2022, wie auch der Hinweis, warum diese Nachzahlung zunächst nicht ausgezahlt wird <- "wird zunächst wegen etwaiger Verrechnung mit anderen Stellen einbehalten" ...von denen Sie in dieser Zeit parallel lfd. Geldleistungen erhalten haben. Sobald diese Nachzahlung 'abgerechnet' worden ist, erhalten Sie einen abschließenden Bescheid der DRV. Gruß w. PS: herjeh ...muss man wirklich jeden einzelnen Satz im Rentenbescheid vorlesen? ;-) Tipp an DRV: verschickt einen 'verkürzten' Rentenbescheid auf einer DIN-A4 Postkarte: Rentenbeginn /mtl. Zahlbetrag /Nachzahlung /Rückseite laminierter Rentenausweis schon aufgegängelt = perfekt und fertig. Die veganen Beilagen über gefühlt '150' Seiten liest eh kein Rentenempfänger - noch unten rechts *) der Hinweis in Schriftgröße 2 pt: Auf Wunsch wird auch das komplette 6-Gang-Menü mit Pauken/Trompeten und Live-Vortanzgruppe angeboten - bei Kostenerstattung von 20 % der Monatsrente/lebenslang (Rabattaktion möglich bei Vorlage der vordatierten Sterbeurkunde ;-)) *) bei Rechtshändern liegt da komplett der Daumen drauf - Design bei Nutzwert/Desinformation eben *g)
Ingrid am 18.10.2022 | 22:26
Ich habe krankengeld von der kk erhalten. Das wurde aber mit der nachzahlung von der vollen Emr abgeglichen. Aber in dem bescheid stand kein Wort drin was mit der nachzahlung von der teilweisen emr passiert ist.
Ingridam 20.10.2022 | 08:49
Ok vielen dank. Das werde ich dann machen sowie ich telefonisch durch komme
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