Die Beiträge für AlV entfallen, weil das Krankengeld durch EM-Rente 'ersetzt' wurde. Und von der Rente selbst werden Beiträge zur PV berücksichtigt.
Zur Erstattung steht nur der 'Zahlbetrag' der EM-Rente zur Verfügung, also nach Abzug KV/PV.
Die Beiträge, die Ihnen also von der Krankenkasse für PV und AlV berechnet wurden, waren also zu erstatten. Allerdings versuchen es die Krankenkassen wohl gern immer mal wieder...
Wenn die Verjährungsfrist noch nicht eingetreten ist (vier Jahre ab Ende des betroffenen Jahres, in dem die EM-Rente begann), könnte es sich also noch lohnen, bei der Krankenkasse diese Beiträge noch anzufordern.
Siehe auch diese hierzu weiteren Hinweise (mit entsprechenden §§).
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/kranken…