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Nachzahlung Erwerbsunfähigkeitsrente

von Rita Meyer22.11.2013 | 18:16
3806 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ist es richtig, das Harz 4 nicht mehr zurückgezahlt werden muss, wenn man eine volle Erwerbunfähigkeitsrente aus gesundheitlichen Gründen bekommt?

16 Antworten

+++am 22.11.2013 | 18:35
Das kommt ganz darauf an. Wenn Sie zu Ihrer Rente aufstockende Hilfen nach SGB XII beantragen müssen, ergibt sich daraus ein Erstattungsanspruch des SGB II gegen SGB XII. Sie werden dann so gestellt als hätten Sie SGB XII leistungen zu dem Zeitpunkt beantragt, als der Rententräger die Bescheidung der VEM bei Ihnen beschieden hat. Die Differenz einer Überzahlung müssen Sie zurückbezahlen,ggfs. ihre Unterhaltsverpflichteten.
+++am 22.11.2013 | 18:50
P.S.: Natürlich müssen Sie zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückerstatten. Von demZeitpunkt abb dem die Rentenzahlung bewilligt ist erhalten Sie eine Rente. Diese wird mit SGB II leistungen verrechnet. Das wäre ja auch noch schöner, wenn Sie aus Ihrer Krankheit noch einen Reibach machen könnten!!!
Anonymusam 22.11.2013 | 20:05
Blödsinn bis Aschermittwoch muß nichts zurückgezahlt werden.
KSCam 22.11.2013 | 20:57
lesen Sie den Beitrag von chris um 6:54 Uhr und die Antworten dazu; dann sehen Sie vermutlich klarer.
Rita Meyeram 23.11.2013 | 11:13
Leider finde ich den genannten Beitrag nicht. Vielleicht könnten sie mir den LInk bzw das geschiebene hierher kopieren!? Vielen Dank schon jetzt für ihre Bemühungen.
Rita Meyeram 23.11.2013 | 11:11
Bei dieser Aussage erklärt sich auch direkt der Name "Anonymus"
Rita Meyeram 23.11.2013 | 11:09
Solch eine Aussage kann nur von einem Menschen kommen der nicht wirklich krank ist und schon um einiges älter!
Chrisam 23.11.2013 | 14:59
schau mal hier : Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ist wenn du auf Forum gehts nur ein paar Posts unter deinem
Anonymusam 23.11.2013 | 15:22
lesen Sie den Beitrag von chris um 6:54 Uhr und die Antworten dazu; dann sehen Sie vermutlich klarer.
Leider finde ich den genannten Beitrag nicht. Vielleicht könnten sie mir den LInk bzw das geschiebene hierher kopieren!? Vielen Dank schon jetzt für ihre Bemühungen.
Auweia.
Rita Meyeram 23.11.2013 | 15:37
Danke sehr. Ist wirklich schön jemanden gefunden zu haben der keine unqualifizierten Sprüche abgibt. Habe es gefunden. Leider bin ich nun genauso Ratlos. ;-)
Rita Meyeram 23.11.2013 | 16:03
Wieder so ein "Held des Alltags" Sie sollten ihre "Kennung" ändern: - - - !
+++am 23.11.2013 | 15:56
Ach, Sie tun mir ja soooooooooooo leid!
+++am 23.11.2013 | 16:17
jetzt lassen Sie mich doch endlich in Ruhe!!
KSCam 23.11.2013 | 16:35
Es kann sein, dass Ihnen die DRV die Nachzahlung auszahlen muss ( weil das ein Richter des BSG leider so entschieden hat). Das Geld dürfen Sie dann aber nicht ausgeben, weil das Jobcenter von Ihnen das Geld zurückfordert. Jetzt alles klar?
-am 25.11.2013 | 08:07
Ich kann mich nur der Antwort eines Experten anschließen, der diese Frage bereits vor Kurzem im Forum beantwortet hat: "Das ist letztendlich so, weil das Bundessozialgesicht die bisherige Verfahrensweise diese Ansprüche abzurechnen, für nicht gesetzeskonform gehalten hat. An dieses Urteil hält sich die DRV und alle Beteiligten warten auch eine Klarstellung durch den Gesetzgeber." Diese Klarstellung ist derzeit geplant.
....am 25.11.2013 | 15:59
Das Ministerium für Arbeit und Soziales plant eine rückwirkende Änderung. Man kann also gespannt sein, was die sich einfallen lassen um es alles noch zu verschlimmbessern. Rückwirkend klingt nach viel Arbeit und Durcheinander für DRV, JobCenter und Betroffenen.
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