Hallo,
erst einmal habe ich durch ein Schreiben vom Jobcenter jetzt beiläufig erfahren,dass für die Erstattung ans Jobcenter die Nachberechnung durch den Versorgungsausgleich stattgefunden hat,ich weiß sogar um welchen Betrag es sich handelt, aber ich habe keinen Änderungsbescheid von der DRV bekommen,dass die erste Rente Ende Januar ausgezahlt wird,dass habe ich schriftlich von der DRV erhalten.
Der Versorgungsausgleich ist im März 2019 durchgeführt worden und es wurden meinem Versicherungskonto alle Punkte gut geschrieben und es fehlte rein gar nichts bei der DRV,dass weiß ich in diesem Fall sehr genau,es wurde bei der ersten Berechnung nur nicht durch die DRV berücksichtigt,dass wurde mir vor längerer Zeit durch die DRV schon mal bestätigt,es war ein Fehler.
Es liegen alle Daten bei der DRV für die Berechnung der Nachzahlung vor,dass habe ich auch schriftlich durch das Jobcenter erfahren,denn das waren die einzigen,die mich immer über alles informiert haben,was ich von der DRV nicht sagen kann,denn die hüllen sich in Dauerschweigen.
Meine Anwältin leidet weder unter Realitätsverlust und sie ist auch ganz bestimmt nicht großspurig,sie hält sich nur an geltendes Recht,im Gegensatz zur DRV,die ihr eigenes Recht durchsetzen möchte.
Ich erkläre es nochmal kurz,wenn ein gerichtlicher Vergleich mit Protokoll vor dem Sozialgericht geschlossen wurde,dann ist dieser Vergleich umgehend umzusetzen und nicht irgendwann,wenn es mal für die DRV passt.Es wurden weit vor dem Vergleich alle Versicherungszeiten geklärt,so das nur noch ein Bescheid erlassen werden musste,die DRV musste aber natürlich noch das Jobcenter für die Erstattungsansprüche anschreiben und das Jobcenter hat ihre Erstattungsansprüche schon Anfang Dezember der DRV schriftlich mitgeteilt und ich habe davon eine Kopie erhalten.
Es war also nicht möglich innerhalb von fast 4 Monaten den Vergleich vollständig umzusetzen und man hüllt sich weiterhin in schweigen.
Ein gerichtlicher Vergleich ist absolut bindend und er wirkt wie ein Titel vor Gericht,wenn er nicht durch eine Partei umgesetzt werden sollte und die Richter mögen es überhaupt nicht,wenn man sich nicht daran hält.Wenn die Frist von meinem Anwalt nicht eingehalten wird,dann kann ein Zwangsgeld gegen die DRV durch das Sozialgericht erhoben werden und auch die Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher.Das es wirklich so ist,dass kann jeder selber nachlesen.
Dieses ganze Desaster müsste überhaupt nicht sein,wenn die DRV alles umsetzen würde und mir muss niemand erzählen,wenn ihm das Geld zum Leben fehlt,weil die DRV alles erfolgreich verschleppt,dass er ruhig und gelassen bleibt,weil es schließlich um die Existenz dabei geht.Es wird aber von der DRV wie selbstverständlich immer auf das Jobcenter für Leistungen verwiesen,um die Verantwortung abzuschieben.
Ich weiß aber,dass mir hier im Forum niemand gezielt helfen kann,weil niemand einen Einblick in die Akte hat.
Einen schönen Tag noch.