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Experten-Antwort

Nachzahlung EU Rente

von taucher201117.01.2020 | 12:00
450 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe am 08.10.2019 durch einen Vergleich mit der DRV Bund vor dem Sozialgericht eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit zugesprochen bekommen.Die Rente wird 3 Jahre rückwirkend und erst einmal bis Ende Oktober 2020 gezahlt. Durch die Rückwirkende Zahlung der Rente von 3 Jahren ist eine Nachzahlung entstanden,die zu Teilen an das Jobcenter wegen ihrer erbrachten Leistungen gehen und ein Teil muss mir ausgezahlt werden,da ich ca:14 Monate kein Einkommen hatte. Am 05.12.2019 habe ich den Rentenbescheid erhalten,der aber fehlerhaft war,weil der Versorgungsausgleich fehlte und es musste neu berechnet werden,worüber ich bis heute keine Auskunft von der DRV erhalten habe. Ich erhalte jetzt Ende Januar das erste mal eine Rente,nach 4 Monaten vom Vergleich an gerechnet.Es wurde alles komplett ermittelt,wie viel das Jobcenter erstattet bekommt,die Daten liegen alle vollständig vor,aber leider habe ich bis heute keine Nachzahlung erhalten,obwohl der gerichtliche Vergleich durch die DRV Bund vollständig umzusetzen ist,was aber leider nicht passiert. Ich habe die ganze Zeit aktiv mitgearbeitet,dass die DRV alle wichtigen Daten zeitnah bekommt,aber ohne Rückmeldung und irgendeine Reaktion,auch Telefonate werden vollständig ignoriert. Meine Anwältin hat jetzt eine Frist zum 24.01.2020 gesetzt und wenn weiterhin nicht gezahlt wird,dann werden juristische Schritte gegen die DRV anhand eines Zwangsgeldes eingeleitet. Ich frage mich die ganze Zeit,warum die DRV die Nachzahlung weiterhin zurückhält und das seit 4 Monaten und warum auf nichts reagiert wird.Ich habe lange gewartet,aber meine Geduld ist am Ende,weil der Vergleich bis heute nicht vollständig umgesetzt wurde.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo taucher2011,

Ihre Verärgerung ist verständlich, doch leider können wir Ihnen auch keine Antworten auf Ihre drängenden Fragen zur Verfahrensdauer geben. Diese können Sie nur von Ihrem Rentenversicherungsträger bekommen. Bitte bleiben Sie am Ball und versuchen Sie weiterhin Ihren Rentensachbearbeiter zu kontaktieren.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Einen Ombudsmann oder Ähnliches gibt es nicht. Man kann sich allerdings schriftlich an den Vorgesetzten wenden und unter Ansetzung einer Frist um Antwort bitten. In dieser Anfrage kann man darauf hinweisen, dass andernfalls eine Untätigkeitsklage in Betracht gezogen wird.

Nach § 88 Sozialgerichtsgesetz kann man eine Untätigkeitsklage einreichen, wenn über einen Antrag ohne zureichende Grund nach Ablauf von 6 Monaten seit der Antragstellung nicht entschieden worden ist.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Die Diskussion beginnt sich im Kreis zu drehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir den Thread schließen.

Ein friedliches Wochenende.

Ihr Admin

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18 Antworten

Unverständnisam 17.01.2020 | 12:06
Und was erwarten Sie jetzt von den Usern in diesem Forum? Mitleid oder Hellseherei, was den Sachstand der Zahlung angeht? Wer soll das hier denn wissen?
taucher2011am 17.01.2020 | 14:08
Genau dort liegt ja mein Problem,weil ich den Sachbearbeiter nicht erreichen kann,ich habe es sehr oft versucht,schriftlich wie telefonisch,aber es wird immer nach längeren Klingeln aufgelegt und Antworten gibt es keine.Ich frage mich wirklich,warum man dieses Verfahren so verschleppt,es funktioniert einfach nichts. Es geht mir nicht darum,irgendwelchen Frust abzulassen,aber so ein Verhalten geht beim besten Willen nicht,von mir erwartet man doch auch Ehrlichkeit und Kooperationsbereitschaft. Mir ist schon bewusst,dass Sie meine Akte nicht kennen und nur eingeschränkt Hilfestellung leisten können,aber man dreht sich im Kreis und alles bleibt beim alten. Es wird wohl leider am Ende nur der Juristische Weg bleiben,denn Vergleiche müssen vollständig umgesetzt werden und das macht die DRV eben nicht.Ich frage mich warum man immer zum äußersten greifen muss,um sein Recht durchzusetzen,dass finde ich sehr schade und es wäre auch überflüssig. Grüße taucher2011
taucher2011am 17.01.2020 | 14:12
Der Name passt,aber mir ging es um eine Expertenmeinung und nicht um Mitleid oder Hellseherei,darauf verzichte ich gerne.
****am 17.01.2020 | 20:22
Hallo taucher 2011, so ärgerlich die ganze Geschichte für Dich auch ist, erwarte nicht das Du in Kürze die Nachzahlung ausgezahlt bekommst oder gar die Januar Rente. Erstmal muss der Rentenbescheid vom 05.12.2019 aufgehoben werden wegen dem fehlenden VAG und dann die korrekte Höhe der Dir rückwirkend zustehenden EM-Rente berechnet werden mit einem neuen Bescheid, vorher kann auch der Erstattungsanspruch nicht abgerechnet werden. Auch wenn Deine Anwältin nun großspurig juristische Schritte einleitet und mit Zwangsgeld droht, ändert es nichts am aktuellen Sachverhalt. Denn warum trotz eines seit 3 Jahren laufenden Rechtsstreits, Dir und deiner Anwältin nicht aufgefallen ist, dass der Bonus oder Malus aus dem VAG in den früheren Rentenauskünften fehlte, obwohl Du ja ein rechtskräftiges Urteil erhalten hast zum Datum XX.XX.XXXX vom Familiengericht, müsst ihr Beide euch fragen. Bis alles neu berechnet ist, wird also weiter das JC zahlen müssen. Noch einen schönen Abend
taucher2011am 18.01.2020 | 10:31
Zitat von **** anzeigenausblenden
Hallo, erst einmal habe ich durch ein Schreiben vom Jobcenter jetzt beiläufig erfahren,dass für die Erstattung ans Jobcenter die Nachberechnung durch den Versorgungsausgleich stattgefunden hat,ich weiß sogar um welchen Betrag es sich handelt, aber ich habe keinen Änderungsbescheid von der DRV bekommen,dass die erste Rente Ende Januar ausgezahlt wird,dass habe ich schriftlich von der DRV erhalten. Der Versorgungsausgleich ist im März 2019 durchgeführt worden und es wurden meinem Versicherungskonto alle Punkte gut geschrieben und es fehlte rein gar nichts bei der DRV,dass weiß ich in diesem Fall sehr genau,es wurde bei der ersten Berechnung nur nicht durch die DRV berücksichtigt,dass wurde mir vor längerer Zeit durch die DRV schon mal bestätigt,es war ein Fehler. Es liegen alle Daten bei der DRV für die Berechnung der Nachzahlung vor,dass habe ich auch schriftlich durch das Jobcenter erfahren,denn das waren die einzigen,die mich immer über alles informiert haben,was ich von der DRV nicht sagen kann,denn die hüllen sich in Dauerschweigen. Meine Anwältin leidet weder unter Realitätsverlust und sie ist auch ganz bestimmt nicht großspurig,sie hält sich nur an geltendes Recht,im Gegensatz zur DRV,die ihr eigenes Recht durchsetzen möchte. Ich erkläre es nochmal kurz,wenn ein gerichtlicher Vergleich mit Protokoll vor dem Sozialgericht geschlossen wurde,dann ist dieser Vergleich umgehend umzusetzen und nicht irgendwann,wenn es mal für die DRV passt.Es wurden weit vor dem Vergleich alle Versicherungszeiten geklärt,so das nur noch ein Bescheid erlassen werden musste,die DRV musste aber natürlich noch das Jobcenter für die Erstattungsansprüche anschreiben und das Jobcenter hat ihre Erstattungsansprüche schon Anfang Dezember der DRV schriftlich mitgeteilt und ich habe davon eine Kopie erhalten. Es war also nicht möglich innerhalb von fast 4 Monaten den Vergleich vollständig umzusetzen und man hüllt sich weiterhin in schweigen. Ein gerichtlicher Vergleich ist absolut bindend und er wirkt wie ein Titel vor Gericht,wenn er nicht durch eine Partei umgesetzt werden sollte und die Richter mögen es überhaupt nicht,wenn man sich nicht daran hält.Wenn die Frist von meinem Anwalt nicht eingehalten wird,dann kann ein Zwangsgeld gegen die DRV durch das Sozialgericht erhoben werden und auch die Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher.Das es wirklich so ist,dass kann jeder selber nachlesen. Dieses ganze Desaster müsste überhaupt nicht sein,wenn die DRV alles umsetzen würde und mir muss niemand erzählen,wenn ihm das Geld zum Leben fehlt,weil die DRV alles erfolgreich verschleppt,dass er ruhig und gelassen bleibt,weil es schließlich um die Existenz dabei geht.Es wird aber von der DRV wie selbstverständlich immer auf das Jobcenter für Leistungen verwiesen,um die Verantwortung abzuschieben. Ich weiß aber,dass mir hier im Forum niemand gezielt helfen kann,weil niemand einen Einblick in die Akte hat. Einen schönen Tag noch.
DIDODUam 18.01.2020 | 17:22
Gibt es keine Übergeordnete Stelle Ombudsmann, wenn er den Sachbearbeiter nicht erreichen kann. ( der geht eventuelll auf Tauchstation beim Anblick der Telefonnummer ) Das ist doch wohl schon möglich ? Gruß
taucher2011am 25.01.2020 | 13:46
§ 172 VwGO: [Fristsetzung und Zwangsgeld gegen die Behörde] Kommt die Behörde in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 und des § 123 der ihr im Urteil oder in der einstweiligen Anordnung auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag unter Fristsetzung gegen sie ein Zwangsgeld bis zehntausend Euro durch Beschluß androhen, nach fruchtlosem Fristablauf festsetzen und von Amts wegen vollstrecken. Das Zwangsgeld kann wiederholt angedroht, festgesetzt und vollstreckt werden. Mit freundlichen Grüßen taucher2011
Schorscham 25.01.2020 | 15:16
RTL, SAT1, PRO7 und co reißen sich nach solchen "Skandal-Storys". (Ironie off !) MfG
Hoffnungam 25.01.2020 | 15:18
Zitat von taucher2011 anzeigenausblenden
Kommt die Behörde in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 und des § 123 der ihr im Urteil oder in der einstweiligen Anordnung auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag unter Fristsetzung gegen sie ein Zwangsgeld bis zehntausend Euro durch Beschluß androhen, nach fruchtlosem Fristablauf festsetzen und von Amts wegen vollstrecken. Das Zwangsgeld kann wiederholt angedroht, festgesetzt und vollstreckt werden. Mit freundlichen Grüßen taucher2011
Und wie häufig kommt das wohl vor? Na ja, man kann sich auch an den letzten Strohhalm klammern!
Schorscham 25.01.2020 | 15:27
Zitat von taucher2011 anzeigenausblenden
Kommt die Behörde in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 und des § 123 der ihr im Urteil oder in der einstweiligen Anordnung auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag unter Fristsetzung gegen sie ein Zwangsgeld bis zehntausend Euro durch Beschluß androhen, nach fruchtlosem Fristablauf festsetzen und von Amts wegen vollstrecken. Das Zwangsgeld kann wiederholt angedroht, festgesetzt und vollstreckt werden.
Und wer zahlt dieses "Zwangsgeld" schließlich? Der Behördenleiter oder seine Mitarbeiter bestimmt nicht sondern die Steuer- und Beitragszahler!! Unser Verkehrsminister hat durch seine gescheiterten "Maut-Pläne" angeblich über eine halbe Milliarde an Steuergeldern verbraten und zeigt keinerlei Reue. Dagegen sind Zwangsgelder in fünfstelliger Höhe geradezu lächerlich. MfG MfG
taucher2011am 25.01.2020 | 15:52
Der Staat hat auch keine Hemmungen mir das Geld vorzuenthalten oder trotz Anspruch zu verweigern,warum sollte ich beim Zwangsgeld noch Verständnis für den Steuerzahler oder den Behörden aufbringen,die alles getan haben,um mir das Leben noch schwerer zu machen und ganz nebenbei habe ich auch Rechnungen zu zahlen und ich habe keinen sicheren Job in einer Behörde,so dass ich diese Sorgen nicht hätte. Mich kann man als Privatperson für alles zur Rechenschaft ziehen und haftbar machen,was man mit unseren Beamten nicht machen würde. Die Menschen müssten solche Missstände viel öfter öffentlich machen,um mal alles zu hinterfragen und das mit den Fernsehsendern ist wirklich eine gute Idee,vielen Dank dafür. Der letzte Strohhalm ist für Menschen die ihre Rechte nicht kennen und wer seine Rechte kennt,der geht dagegen vor,dass ist der Unterschied dabei.Man muss bei solchen Sachen immer zur Quelle des Problems gehen und nicht zum Geschädigten,der dabei am Ende der Kette steht.
taucher2011am 25.01.2020 | 16:41
Das Gericht hat mir 2019 schon einmal recht gegeben und man hat dem Treiben der Rentenversicherung ein Ende gesetzt und genau dieses Gericht wird sich jetzt mit dem nicht eingehaltenen Vergleich beschäftigen und ich denke,dass die Richter es gar nicht lustig finden werden,dass ihre Arbeit unterlaufen wird und das man von der DRV nicht gewillt ist,sich an die getroffenen Vereinbarungen zu halten. Ich bin sehr optimistisch,dass die Richter diesen Vergleich durchsetzen werden,mit allen rechtlichen Möglichkeiten,die ihnen zur Verfügung stehen.Die DRV kann am Ende auch nicht geltendes Recht beugen,sondern sie müssen sich daran halten und ein gerichtlicher Vergleich,ist wie ein Titel vom Gericht,den man nach einer gesetzten Frist vollstrecken lassen kann. Es liegt doch nur an der DRV,dass es nicht dazu kommt,dass wäre mir persönlich sehr recht. Es ist schon sehr auffällig,dass der Anwalt von der DRV nach der Verhandlung gar nicht mehr aufsteht,weil sofort der nächste Kläger den Saal betritt,es würde sich nicht lohnen aufzustehen,für mich sind das Klagen wie am Fließband gegen die DRV,ob das alles wohl nur an den aufsässigen Bürgern liegt.
taucher2011am 25.01.2020 | 19:17
Meine Anwältin vertritt mich vor dem Sozialgericht und sie hatte der DRV nochmal eine Frist gesetzt und um vollständige Erledigung des Vergleiches gebeten und die Nachzahlung zu veranlassen,aber leider hat die DRV die Frist kommentarlos verstreichen lassen und damit ist die DRV nicht gewillt,ihren geschlossenen Vergleich auch einzuhalten,denn die Möglichkeit dazu war vorhanden. Jetzt stellt meine Anwältin den Antrag auf ein Zwangsgeld,dieser wird dann der DRV durch das Gericht zugestellt.Die DRV erhält dann noch die Möglichkeit durch das Gericht,den Vergleich in einer kurzen Frist zu erfüllen,aber unter Androhung eines Zwangsgeldes,wenn es weiterhin nicht erfüllt wird,dann wird das Zwangsgeld erhoben und es kann vollstreckt werden. Ich erwarte auch nicht,dass mir hier jemand persönlich helfen kann,wie sollte das auch gehen,aber manchmal helfen die Erfahrungen der Nutzer,aber grundsätzlich möchte ich hier im Forum niemanden angreifen,weil das keinen Sinn ergeben würde.
Schorscham 25.01.2020 | 18:02
Zitat von taucher2011 anzeigenausblenden
Ich wollte eigentlch nur zum Ausdruck bringen, dass sich Behördenleiter wohl kaum von Zwangsgeldern in fünfstelliger Höhe beeindrucken lassen, solange sie das Geld nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Kein Mensch hindert Sie jedoch daran, es trotzdem zu versuchen. Im Übrigen sollte Ihre Anwältin eigentlich wissen, wie man berechtigte Interessen durchsetzt. Hier wird man Ihnen garantiert nicht weiterhelfen können. MfG
Hoffnungüam 25.01.2020 | 20:58
Zitat von taucher2011 anzeigenausblenden
Allein die Beiträge hier zeigen Ihnen doch, dass Sie mit Ihrem Fall eben nicht alltäglich sind und kaum jemand entsprechende Erfahrungen gemacht hat, die Ihnen auch absolut nichts nutzen würden, da jeder Fall individuell ist. Und so überzeugt wie Sie tun, scheinen Sie dann doch nicht zu sein, sonst müssten Sie ja nicht versuchen, in einem Forum Bestätigung zu finden. Dann klagen Sie mal, Ihre Anwältin nimmt auch Ihr Geld, wenn Sie vor Gericht scheitern. Denken Sie aber daran, es sind schon ganz andere vor Gericht auf den Boden zurückgeholt worden.
h.c.am 25.01.2020 | 21:12
Sie sollten sich mal mit den realen Zahlen befassen, wie viele Versicherte prozentual vor Gericht landen und dort auch noch Recht bekommen. Dann würden Sie hier nicht so großspurig herumtönen. Viel Erfolg vor Gericht!
Tillam 25.01.2020 | 21:17
Schreiben Sie eine Eingabe an das Bundesversicherungsamt. Daraufhin erfolgt eine Überprüfung, ob rechtlich ein Verstoß seitens der RV vorliegt. Ist das der Fall, zu Händen Ihres Rechtsbeistandes. Ist dies nicht der Fall, ist alles konform, auch wenn Sie es anders sehen.
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