Guten Morgen,
grundsätzlich sind Zahlungen bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren möglich.
Jedoch entscheidet Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger über den Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten. Also auch über die möglichen Modalitäten der Teilzahlungen.
Deshalb wäre eine direkte Kontaktaufnahme von Vorteil.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam