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Experten-Antwort

Nachzahlung freiwilliger Beiträge - Fragen dazu

von Mike12.02.2018 | 06:09
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe bei der deutschen Rentenversicherung schriftlich nachgefragt, ob ich für den Zeitraum (16. bis 17. Lebensjahr) und für die Studienzeit freiwillige Beiträge nachzahlen kann. Als Antwort habe ich erhalten: „Nachzahlungen können in Ihrem Fall für Schulzeiten von Juli 2000 bis Juli 2001 und für die über der Höchstdauer liegende Hochschulzeit ………… beantragt werden.“ Sehe ich das richtig das es 13 Monate sind (Monat Juli doppelt) und nicht 12 Monate, die ich da für den Zeitraum 16. bis 17. Lebensjahr nachzahlen kann ? Zweitens: Im Antwortschreiben steht noch „Für die Zahlung der Beiträge können auf Antrag für höchstens fünf Kalenderjahre Teilzahlungen zugelassen werden.“. Frage: Muss man in einem einzigen Antrag die Nachzahlung der freiwilligen Beiträge aller Monate auf einen Schlag beantragen und hat dann max. 5 Jahre Zeit das zu zahlen, oder kann man auch mehrere Anträge zur Nachzahlung stellen ? Zum Beispiel: Kann ich jetzt einen Antrag stellen um sofort zum Beispiel 10 Monate freiwillige Beiträge nachzuzahlen und 6-7 Jahre später mit einem zweiten Antrag die restlichen Monate freiwillige Beiträge nachzahlen ? Drittens: Um freiwillige Beiträge für die Schulzeit (16. bis 17. Lebensjahr) und die über die Höchstdauer liegende Hochschulzeit nachzuzahlen, muss ich das Formular V0080 ausfüllen ? oder ein anderes ? Grüße Mike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

User „chi“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort auf Ihre Fragen gegeben. Ungeachtet dessen empfehle ich Ihnen dennoch auch eine persönliche, individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers. Gerade bei diesem Thema erhalten Sie dort auch wertvolle Hinweise, ob, für welche Zeiträume und in welcher Höhe eine Nachzahlung von Beiträgen unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Versicherungsbiografie in Ihrem konkreten Einzelfall sinnvoll sein könnte.

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7 Antworten

chiam 12.02.2018 | 21:22
Der Juli 2001 sollte nicht möglich sein, wenn die Schulausbildung nach dem 17. Geburtstag nahtlos weiterging, weil er dann schon Anrechnungszeit ist. Man kann mehrfach (für unterschiedliche Zeiträume) separat Nachzahlung beantragen. Die Möglichkeit der Teilzahlungen ist vor allem dann interessant, wenn der 45. Geburtstag bevorsteht; damit kann man Zahlungen in die Folgejahre verschieben, in denen man nicht mehr antragsberechtigt ist (z.B. wenn man nicht genügend Geld hat, um sofort alles zu bezahlen, oder wenn die Aufteilung steuerlich günstiger ist). Formular V0080 ist richtig. Im allgemeinen ist es sinnvoll, vorrangig die späteren Zeiten aufzufüllen und nicht mit der Zeit zwischen 16. und 17. Geburtstag anzufangen. Was soll mit den Nachzahlungen erreicht werden?
Mikeam 13.02.2018 | 17:14
Vielen Dank für die Antworten. Werde bevor ich eine Nachzahlung tätige am besten wirklich vor Ort mal hingehen, geht ja dann schließlich um viel Geld. "Der Juli 2001 sollte nicht möglich sein, wenn die Schulausbildung nach dem 17. Geburtstag nahtlos weiterging, weil er dann schon Anrechnungszeit ist." Juli 2001 wurde ich 17 Jahre. Den ersten Eintrag im Versicherungsverlauf habe ich am 20.08.2001, dort begann meine Fachschulausbildung. Eventuell geht der Juli 2001, weil in dem Monat ansonsten nichts eingetragen ist. Keine Ahnung... "Im allgemeinen ist es sinnvoll, vorrangig die späteren Zeiten aufzufüllen und nicht mit der Zeit zwischen 16. und 17. Geburtstag anzufangen." Wieso ? "Was soll mit den Nachzahlungen erreicht werden?" Es gibt nichts sicheres als die gesetzliche Rente. Bevor ich in Riester-Produkte oder in die bav investiere (wo es immer weniger Rendite gibt), zahle ich lieber freiwillige Beiträge nach (ist das beste was man machen kann, wenn man für das Alter vorsorgen will). Garantierte jährliche Rendite von ca. 2% pro Jahr und Inflationsschutz, da die jährliche Rentenanpassung an die Lohnentwicklung gekoppelt ist.
W*lfgangam 13.02.2018 | 20:12
Zitat von Mike anzeigenausblenden
Hallo Mike, ist schon richtig so, da im Juli 2001 tatsächlich keine Ausbildung vorgelegen haben wird - Schulabschluss davor dürfte im Juni gewesen sein und Folgeausbildung begann erst am 20.08.2001. Die Zwischenzeit im Juli ist 'Überbrückungszeit', rechnet noch der Schulzeit davor zu und ist insofern auch nachzahlungsfähig. ...'simple' Rentenversicherungsmathematik - verlängere nicht den Versicherungszeitraum, pusch zunächst den vorhandenen ;-) Das wäre eine Abendfüllende Erläuterung und individuell Stein auf Stein mit Best-Op zu ermitteln. Mit Max.-Beiträgen in allen nachzahlungsfähigen Ausbildungszeiten können Sie natürlich nichts verkehrt machen - 1.209,00 Euro/Monat Nachzahlung wollen natürlich auch erst mal in der heimischen Kasse übrig sein ;-) Gruß w.
chiam 13.02.2018 | 20:32
Die Nachzahlungsmöglichkeit für den Juli 2001 könnte bestehen, wenn die vorherige Schulzeit bis in den Juli hinein lief, aber vor dem Geburtstag endete (z.B. Schulzeit bis 10. Juli 2001, Geburtstag am 20. Juli). Warum die späteren Zeiten grundsätzlich günstiger sind: Zusätzliche Beiträge erhöhen nicht nur direkt die Rente (dafür ist der genaue Zeitraum egal), sondern haben auch indirekt Einfluß über die Gesamtleistungsbewertung. Diese betrifft insbesondere eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente (falls die mal erforderlich werden sollte), aber gerade bei einer Fachschulausbildung u.U. auch die Altersrente. Die Berechnung des Gesamtleistungswerts ist im Detail recht kompliziert, aber das Grundprinzip ist: vorhandene Entgeltpunkte geteilt durch belegungsfähige Kalendermonate. Belegungsfähig sind zunächst alle Monate ab dem 17. Geburtstag, abzüglich insbesondere Monate mit Anrechnungszeiten. Angenommenes Beispiel: 10 EP sind vorhanden, 100 belegungsfähige Monate. Dann beträgt der Gesamtleistungswert 10/100 = 0,1000. Nun Fall 1, Nachzahlung von 1 EP für 10 Monate nach dem 17. Geburtstag: Neuer Gesamtleistungswert 11/100 = 0,1100. An der Zahl der Monate ändert sich nichts, da die Monate der Nachzahlung nach dem 17. Geburtstag liegen und ohnehin schon mitgezählt wurden. Dagegen Fall 2, Nachzahlung in gleicher Höhe für 10 Monate im Alter 16: Hier gehen die Monate zusätzlich in den Nenner ein, und der Gesamtleistungswert ist 11/110 = 0,1000. Bei niedrigeren Nachzahlungen oder bisher höherem Wert kann sich der Gesamtleistungswert sogar verringern.
chiam 13.02.2018 | 20:48
W*lfgangam 13.02.2018 | 21:23
Zitat von chi anzeigenausblenden
Hallo chi, Sie haben Recht - schon bei meiner Antwort fühlte ich mich 'unwohl' - ohne wirksame AZ kann auch keine Überbrückungszeit entstehen ...aber, da kommen noch Mehrwissende hintendran, die das erläutern ;-) Hab nur 'logisch' gedacht, dass eine schulische Ausbildung in D 'niemals' nach Juni abgeschlossen wird/dann folgen Ferien ...wo kommt der Juli bloß her? - klar, Mike musste die Abschlussklausur 'nachschreiben'/war am angesetzten/letzten Prüfungstag 'nicht verfügbar' (*hey, alter Schwede Mikey, den Joint hättest dir sparen sollen ;-)), und schwupps, schon war's Juli :-) Und noch vor seinem 17. Lbj., eine andere Möglichkeit sehe ich da auch nicht - Dank Ihrer Hinweise. Gruß w.
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