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Experten-Antwort

Nachzahlung freiwilliger Beiträge möglich?

von hani 12325.01.2011 | 13:48
2731 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin Jahrgang 1950, seit 1991 selbständig und zahle seit 1998 keine freiwiligen Beiträge in die Rentenvers. mehr. Das Sozialamt hat einen Rentenberater, der mir vor gerechnet hat, daß ich bis 2002 Beiträge einzahlen hätte müssen, um mit 63 Jahren in Rente gehen zu können. Gibt es eine Möglichkei die fehlenden Beiträge nachzuzahlen? Danke. Hani123

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.01.2011 | 14:23

Hallo hani123,

die Altersrente mit 63 kommt nur bei Erfüllen besonderer Voraussetzungen in Frage, vor allem für langjährig Versicherte, die mind. 35 Jahre mit Rentenzeiten vorweisen können.

Sie könnten heute noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2010 zahlen. Darüberhinaus sehe ich in Ihrem Fall keine Möglichkeit, Beiträge nachzuzahlen.

Sie könnten daher erst die Regelaltersrente mit einem Alter von 65 Jahren und 4 Monaten erhalten. Ob sich eine künftige freiwillige Beitragszahlung lohnt, um doch vor diesem Datum die 35 Jahre "voll" zu bekommen, kann ich nicht beurteilen, da nicht ganz klar ist, wieviele Monate/Jahre Ihnen fehlen.

Sie könnten sich dazu individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungträgers beraten lassen.

2 Antworten

Schadeam 25.01.2011 | 14:13
Nein, diese Frage hätte man sich stellen sollen, als man sich vor 20 Jahren selbständig gemacht hat. -:)
W*lfgangam 25.01.2011 | 19:31
Hallo hani 123, wenn Ihnen der Berater damals ausgerechnet hat, dass nur von 1998 bis 2002 Beiträge notwendig gewesen wären, um die 35 Versicherungsjahre für die Altersrente an langjährig Versicherte zu erreichen, könne es auch heute noch knapp reichen (4-5 Jahre fehlen). Daher dringend der Rat (siehe Experte), lassen Sie sich das vor Ort durchrechnen, wann die 35 Jahre erreicht werden, wie viel es kostet (3800 - 4800 EUR), wie viel Rente Sie ab 63 erwarten können (alternativ natürlich: wie die Rente ab 65 + 4 aussehen würde). Ein Blick auf die künftige Krankenversicherung sollte auch folgen, da sie Einfluss auf die 'Rendite' hat ...gesetzliche oder freiwillige KV ab Rente, oder auch private KV. Mit den 35 Versicherungsjahren kann ein Rentenbeginn bis zu 2 Jahren und 4 Monaten eher einsetzen - evtl. 'rechnet' es sich auch, wenn es nur 1,5 Jahre sein sollten. Zur 100%igen Absicherung macht Ihnen die DRV auch Probeberechnungen auf Anforderung. Die Frist zur freiwilligen Versicherung für 2010 läuft am 31.03.2011 ab. Spätestens bis zu diesem Tag sollten Sie einen Beratungstermin vereinbaren - die Frist zur Beitragszahlung 2010 bleibt im weiteren Verfahren erhalten. Gruß w.
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