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Experten-Antwort

Nachzahlung in die RV zur Erreichung der 35 Beitragsjahre

von Wilfried07.11.2019 | 06:52
376 Ansichten
7 Antworten
Hallo, Ich bin seit Juli 2019 63Jahre, ich bin nicht berufstaetig, Zur erreichung der erforderlichen 35Beitragsjahre fuer die Rente mit 63 fehlen mir 13Monate. Ich wuerde gerne die fehlenden Monate mit Minimalbetrag nachzahlen, das Formular V0060 und Erlaeuterungen geben nicht die Moeglichkeit den Betrag als Einmahlzahlung durchzufuehren und auch nicht ob man auf eine Genehmigung warten muss (ist ja ein Antrag), ich wuerde auch meinen Rentenantrag gerne sofort einreichen, Weiss aber nicht ob ich erst auf eine Genehmigung warten muss etc.. Meine Frage: - kann ich alles einfach ueberweisen und gleichzeitig meinen Antrag einreichen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.11.2019 | 21:42

Die Beiträge gelten erst mit der Antragstellung als gezahlt. Wenn Sie einen Rentenbeginn 01.02.2020 erreichen wollen und Ihnen 13 Monate an der Wartezeit von 35 Jahren fehlen, müssen Sie den Antrag bis zum 31.01.2020 stellen. Stellen Sie den Antrag danach, beginnt die Rente erst im Folgemonat.

Für die Anmeldung zur freiwilligen Versicherung verwenden Sie bitte den Vordruck V0060.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

XYZam 07.11.2019 | 07:23
Leider ist es nicht mehr möglich für 2018 Beiträge zu zahlen. Also müssen Sie die fehlenden Beiträge für 12 Monate in das Jahr 2019 "packen" und den 1 Monat im Januar 2020. Weil Sie die Wartezeit erst dann im Januar 2020 erfüllen können Sie auch erst dann erst die Rente in Anspruch nehmen. Einfach so zahlen geht auch nicht, schließlich muss erstmal geprüft werden ob Sie überhaupt zahlen dürfen nach § 7 SGB VI.
Wilfriedam 07.11.2019 | 09:11
Kann ich den Rentenantrag schon stellen bevor ich die erforderliche Nachzahlung durchgefuehrt habe.
Siehe hieram 07.11.2019 | 11:46
XYZam 07.11.2019 | 16:43
Siehe hier schrieb

Der für Sie benötigte Antrag ist V0210:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html

Einen Versicherungsverlauf können Sie online beantragen

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-mit-63-wie-sie-rentenabschlaege-langfristig-ausgleichen-koennen.html

Hallo, Ich bin seit Juli 2019 63Jahre, ich bin nicht berufstaetig, Zur erreichung der erforderlichen 35Beitragsjahre fuer die Rente mit 63 fehlen mir 13Monate. Ich wuerde gerne die fehlenden Monate mit Minimalbetrag nachzahlen, das Formular V0060 und Erlaeuterungen geben nicht die Moeglichkeit den Betrag als Einmahlzahlung durchzufuehren und auch nicht ob man auf eine Genehmigung warten muss (ist ja ein Antrag), ich wuerde auch meinen Rentenantrag gerne sofort einreichen, Weiss aber nicht ob ich erst auf eine Genehmigung warten muss etc.. Meine Frage: - kann ich alles einfach ueberweisen und gleichzeitig meinen Antrag einreichen
Der für Sie benötigte Antrag ist V0210: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Einen Versicherungsverlauf können Sie online beantragen https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-mit-63-wie-sie-…
Der V0120 ist der Vordruck um den Abschlag durch Einzahlungen auszugleichen. Der ist hier aber völlig Fehl am Platze. Laut den Info des Themenerstellers erfüllt er die 35 Jahre nicht und will diese "auffüllen". In dem Fall benötigt man den V0060...
am 07.11.2019 | 17:09
Siehe hier schrieb

Der für Sie benötigte Antrag ist V0210:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html

Einen Versicherungsverlauf können Sie online beantragen

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-mit-63-wie-sie-rentenabschlaege-langfristig-ausgleichen-koennen.html

Hallo, Ich bin seit Juli 2019 63Jahre, ich bin nicht berufstaetig, Zur erreichung der erforderlichen 35Beitragsjahre fuer die Rente mit 63 fehlen mir 13Monate. Ich wuerde gerne die fehlenden Monate mit Minimalbetrag nachzahlen, das Formular V0060 und Erlaeuterungen geben nicht die Moeglichkeit den Betrag als Einmahlzahlung durchzufuehren und auch nicht ob man auf eine Genehmigung warten muss (ist ja ein Antrag), ich wuerde auch meinen Rentenantrag gerne sofort einreichen, Weiss aber nicht ob ich erst auf eine Genehmigung warten muss etc.. Meine Frage: - kann ich alles einfach ueberweisen und gleichzeitig meinen Antrag einreichen
Der für Sie benötigte Antrag ist V0210: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Einen Versicherungsverlauf können Sie online beantragen https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-mit-63-wie-sie-…
Mit dem V0010 liegen Sie ja völlig daneben. Es ist der V0060.
W°lfgangam 07.11.2019 | 20:27
Wilfried schrieb

Kann ich den Rentenantrag schon stellen bevor ich die erforderliche Nachzahlung durchgefuehrt habe.

Hallo Wilfried, stellen Sie den Rentenantrag bis spätestens 31.03.2020/also auch schon jetzt möglich, und lassen Sie die Bereitschaft zur freiwilligen Beitragszahlung für 2019 darin vermerken und den Vordruck V0060 gleich ausfüllen/beifügen. *) Rentenbeginndatum wäre der 01.02.2020. Die fehlenden freiwilligen Beiträge können Sie _dann_ in einer Summe überweisen. Aktuell 83,70 EUR x 13 = 1088,10 EUR - das wird sich auch in den nächsten Monaten nicht ändern. *) man weiß ja nie, ob man den Rentenbeginn erlebt. Nachher sind 1100 EUR plötzlich futsch, weil zu schnell eingezahlt ...oder zu spät, weil man es steuerrechtlich noch im lfd. Jahr besser verwehrten könnte ;-) Gruß w.
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