Die Beiträge gelten erst mit der Antragstellung als gezahlt. Wenn Sie einen Rentenbeginn 01.02.2020 erreichen wollen und Ihnen 13 Monate an der Wartezeit von 35 Jahren fehlen, müssen Sie den Antrag bis zum 31.01.2020 stellen. Stellen Sie den Antrag danach, beginnt die Rente erst im Folgemonat.
Für die Anmeldung zur freiwilligen Versicherung verwenden Sie bitte den Vordruck V0060.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung