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Experten-Antwort

Nachzahlung Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Georg Przybilla19.05.2012 | 12:17
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7 Antworten

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Hallo Zusammen! Nachdem ich letztes Jahr in September einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt habe und alle Untersuchungen gemacht wurden, teilte mir die Knappschaft mit, dass ich ich die Rente wegen teils Erwerbsminderung bekomme. Nach einem Einspruch bekam ich innerhalb einer Woche schon die Rente wegen voller Erwerbsminderung, da man doch eingesehen hat, dass ich Aufgrund meiner Krankheiten keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Soweit so gut. Obwohl beide Bescheide rückwirkend gelten (ab Ende September) erhielt ich eine Nachzahlung aufgrund der Teils- Erwerbsminderung, also nur 50 %. Das kann doch nicht richtig sein? Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Mit freundlichen Grüßen Georg Przybilla

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georg Przybilla,

waren Sie bis zum Rentenbeginn in einem Beschäftigungsverhältnis oder haben Sie eine Sozialleistung bezogen? Es könnte nämlich sein, dass die Nachzahlung wegen eines erstattungsanspruches einbehalten wurde.

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6 Antworten

Fritziam 19.05.2012 | 12:48
Den anderen Teil der Rente wird man Ihnen auch wohl noch nachzahlen. Am besten Sie rufen am Montag gleich bei der Knappschaft an und erkundigen sich dort.
HammerWelpeam 19.05.2012 | 16:08
Ja und was sollen wir jetzt hier im Forum für Sie tun ? Hier wird ihnen wohl niemand das Geld nachzahlen bzw. dies bei der RV veranlassen können... Gehen Sie also am besten zum Anwalt oder dem VdK, das der/die mal vernünftig an die RV schreiben und die Nachzahlung ( sofern ihnen diese auch wirklich zusteht..- was vorher gerpüft wird ! ) einfordert.
Georg Przybillaam 19.05.2012 | 13:57
Das habe ich auch gedacht. Aufgrund dessen habe ich einen Brief an die Knappschaft geschrieben. Man hat mir geantwortet dass ich schon eine Nachzahlung erhalten habe. Diese war jedoch auf grund des ersten Bescheids. Also fehlt mir die Hälfte der Nachzahlung immer noch. Viele Grusse und danke für Ihre Antwort. Georg
Alltagsbegleiteram 19.05.2012 | 18:41
Könnte es sein, dass man Ihnen die volle Erwerbsminderung erst ab Datum des Widerspruches und nicht rückwirkend zum Datum des Erstantrages anerkannt hat?
Georg Przybillaam 19.05.2012 | 20:09
Das mir hier keine das Geld nachzahlt ist mir schon klar. Vielen dank für die Bemerkung. Da ich einfach ein Leihe in Sachen Rente bin, habe ich mir einfach Hilfe erhofft. Nach 45 Jahren Arbeit möchte man einfach wissen wodran man ist, wenn es einem gesundheitlich und finanziell nicht so gut geht. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist laut Brief von der Versicherung ab September letztes Jahr fällig . Vielen Dank für die netten Tips . Georg
...am 21.05.2012 | 07:09
Zitat von Georg Przybilla anzeigenausblenden
Dann sollten Sie beide Bescheide nehmen und den Weg in eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen. Dort kann man Ihnen den Sachverhalt erläutern und ggf. auch Rücksprache mit der Sachbearbeitung halten um den Sachverhalt zu klären.
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