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Nachzahlung Rentenbeiträge - Sanktionen ?

von Frager09.05.2007 | 18:12
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bei Existenzgründung in 2004 als beratender Ingenieur mit 2 Auftraggebern bestand keine Rentenpflicht. Ab 2005 gab es nur 1 Auftraggeber - welche Sanktionen sind bei jetziger, verspäteter BFA-Meldung zu erwarten? Bußgeld? Zinseszinsverzinste Nachzahlung? Hat man jetzt für 2005-06 die Wahlmöglichkeit auf halben Regelbeitrag, oder müßte man einkommensbezogen nachzahlen? Danke für Infos

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Innerhalb der ersten drei Jahre nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit können Sie den halben Regelbeitrag entrichten. Auf Wunsch kann auch ein einkommensorientierter Beitrag gezahlt werden. Für den Zeitraum der Versicherungspflicht erfolgt eine Nachforderung der Beiträge. Säumniszuschläge werden nach § 24 SGB IV erhoben. Auf Grund der Verletzung der Meldepflicht könnte ein Bußgeld verhängt werden (§ 320 SGB VI).

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