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Ihr Admin
Sind die EU-Renten neuerdings so hoch dass eine Versteuerung fällig wird? In welchem Land lebst Du denn?Für Dich ändert sich garnichts, da ALG und Krankengeld sicherlich höher sind als die Rente. Krankenkasse und Afa werden bis zur Höhe der Leistungen, die zu dem jeweiligen Zeitpunkt fällig waren, ausgezahlt. Deine Bezüge, die du von den unterschiedlichen Leistungsträgern bekommen hast ändern sich dadurch nicht und daraus folgend auch nicht die zu erklärenden Steuern. Du musst allerdings aufpassen, dass du nicht „aus Versehen“ Vom Tag der Arbeitslosigkeit an verrentet wirst sondern vom Beginn der Krankschreibung.Was für ein Blödsinn!! Die zu erklärenden Steuern ändern sich schon dadurch, dass die Rente (abgesehen vom Freibetrag) zu versteuern ist, während KG und ALG dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Wenn also AfA und KK nicht korrigieren, dann zahlt der Rentner u.U. mehr Steuern als notwendig. Und die Versteuerung der Rente beginnt erst ab Rentenbeginn. Und auch wenn dieser dann rückwirkend schon seit Krankengeldbezug bewilligt wurde, unterliegt dann das 'bereits bezahlte' Krankengeld der entsprechenden Versteuerung, was nicht in allen Fällen vorteilhaft und erwünscht ist.
TOP! ...in allen Richtungen :-) Gruß w.Wieder einmal das übliche Geschwafel über steuerrechtliche Fragen. Einige verstehen eben nicht, dass es nicht Aufgabe der Rentenversicherung ist, diesbezüglich Stellung zu beziehen. Dafür gibt es das Finanzamt, Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine, die dann auch für ihre Auskünfte gerade stehen müssen. Das steuerrechtliche Halbwissen,das hier verbreitet wird, ist letztendlich nichts wert.Deshalb bereits in meinem ersten Beitrag der Hinweis auf eben diese Stellen. Ansonsten habe ich mit meinem steuerlichen Wissen (das ich nun einmal habe, auch wenn es Sie stört), lediglich auf die halbwissenden Fragen geantwortet, um diese Fragesteller ebenfalls wieder zu den - auch von Ihnen genannten Stellen - zu leiten. Im Übrigen sind auch rentenrechtliche Fragen, die hier im Forum beantwortet werden, nicht verbindlich und selbst die 'DRV-Experten, die hier Auskunft geben, müssen nicht dafür 'gerade stehen'. Verbindlich ist auch da immer nur das, was die zuständige DRV schriftlich entscheidet. Wie auch bei steuerrechtlichen Fragen nur verbindlich ist, was dann das Finanzamt entscheidet. Wobei man auch dort die Möglichkeit hat, Widerspruch einzulegen :-) Es ist aber gerade bei EM-Rentner, die mit Erstattungsansprüchen konfrontiert werden, dennoch ein wichtiges Thema und vielleicht macht ja mal die Redaktion dieses Forums einen 'Sonderbeitrag' dazu, dann werden Sie entlastet, sich dieses 'Geschwafel' hier immer mal wieder anhören zu müssen :-)
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