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Experten-Antwort

Nachzahlung v. freiwilligen Beiträgen

von Hermann23.05.2018 | 18:25
463 Ansichten
7 Antworten
Ich möchte gern freiwillige Beiträge für meine Schul-und Studienzeit nachzahlen. Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen und im welchen Paragrafen ist das geregelt? Reicht ein formloser Antrag aus oder gibt es dafür ein Formular? Danke für eure Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.05.2018 | 10:56

Hallo Hermann,

W*lfgang hat Ihre Frage bereits richtig beantwortet.

6 Antworten

W*lfgangam 23.05.2018 | 19:55
Hallo Hermann, die Nachzahlung/Antrag ist bis zum 45 Lbj. möglich (sofern Sie bis dahin nicht nachweislich auf diese Möglichkeit seitens der DRV hingewiesen worden sind, auch später noch). Rechtsvorschrift: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6… Antrag: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Gruß w.
Silveam 03.06.2018 | 14:15
Ichmöchte gerne an die Frage von Herrmann anknüpfen und dafür keinen extra thread aufmachen. Empfiehlt sich das unter kosten nutzen Aspekt? Danke und viele Grüße Silve
Silveam 03.06.2018 | 14:16
Ichmöchte gerne an die Frage von Herrmann anknüpfen und dafür keinen extra thread aufmachen. Empfiehlt sich das unter kosten nutzen Aspekt? Danke und viele Grüße Silve
chiam 03.06.2018 | 15:50
Klarer Fall von „Das kommt darauf an“. Zur individuellen Klärung am besten einen Termin in einer Beratungsstelle machen.
W*lfgangam 03.06.2018 | 21:01
Silve schrieb

Ichmöchte gerne an die Frage von Herrmann anknüpfen und dafür keinen extra thread aufmachen. Empfiehlt sich das unter kosten nutzen Aspekt?

Danke und viele Grüße Silve

...wenn Sie vielleicht schon mit 80+ zufrieden sind, Ihr eingezahltes Kapital wieder herauszuhaben, dann ja. Die 'Quasi-Rendite' in der DRV dürfte fantastisch sein, verglichen mit anderen Anlagemöglichkeiten/Sofortrenten bei Kapitalverzicht - das sag ich aber nur sehr laienhaft! Daneben fragen Sie zwingend Ihren Steuerberater, was in Richtung Altersvorsorgebeiträge geht und ob über diesen Weg jährliche 'Steuergeschenke' möglich/nicht möglich sind. In meinem durchaus einkommensstarken Umfeld wohnen sehr viele, die es sich durchaus leisten könnten, diese Ausgleichszahlung zu leisten ...grundsätzlicher Tenor: "das Geld bleibt auf dem Konto, da kann ich sofort ran, wenn ich's brauche". In diesem Merkblatt/Seite 35 finden Sie einen Überblick, um welche Summen es dabei geht: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/… Gruß w.
Silveam 03.06.2018 | 23:18
Besten Dank Wolfgang!
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