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Experten-Antwort

Nachzahlung Volle Emr ab November 2018

von Pit29.04.2021 | 16:57
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4 Antworten

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Hallo zusammen, meine Emr wurde rückwirkend ab 1.11.2018 bis 31.5.21 als Dauerrente genehmigt. Habe Krankengeld vom 6.4.2018 bus 1.9.2019 bezogen.Ab 2.9.19 bis 1.12.2020 habe ich Nahtlosgeld bekommen für 15 Monate.3 Monate wurden wegen Corona verlängert. Seit Dezember 2020 bin ich ohne Einkommen.Mein Berater sagt das von der Nachzahlung nichts übrig bleibt.Er hat es durchgerechnet. Aber stehen mir nicht wenigstens die Monate zu die ich ohne Einkommen war. Ab 1.6 ist erste Rentenzahlung.Auszahlung also 30.6.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pit,

Ihr Anliegen wurde bereits von Siehe hier sehr gut dargestellt und erläutert.

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3 Antworten

Dropsam 29.04.2021 | 17:17
Die RV prüft im Rahmen der Rentenzahlung auch die Ansprüche anderer. Bei Ihnen treffen Rente und andere Leistungen aufeinander. Befriedet wird in Rentenhöhe, Sie selbst müssen nichts nachzahlen. Für Zeiträume, in denen Sie keinerlei anderweitige Zahlungen erhalten haben, steht Ihnen die rückwirkend gewährte Rente zu. Sollte die Rente höher sein als die Sozialleistungen, erhalten Sie die Differenz ebenfalls ausgezahlt. Umgekehrt s. o.
Siehe hieram 29.04.2021 | 17:27
Hallo Pit, für die sich mit Krankengeld (KG) bzw. Arbeitslosengeld (ALG) überschneidenden Zeiträume haben diese Leistungsträger einen Erstattungsanspruch, der Tagesgenau abzurechnen ist. Maßgeblich sind hier die BRUTTObeträge, die dann mit der NETTO-Rente verrechnet werden. Das KG VOR Rentenbeginn ist nicht zu erstatten (6.4.-31.10.18) Für die (vollen) Monate Oktober 18 bis August 2019 werden pro Monat 30 Tage KG gerechnet, also Brutto-Betrag lt. KG-Bescheid x 30. Dagegen steht dann die Rente für diese Monate mit dem monatlichen Auszahlungsbetrag (inkl. der Rentenerhöhung ab 01.07.2019). Für den 1 Tag im September 2019 wird dann die Netto-Rente für Sept. 2019 durch 30 Tage geteilt und mit dem 01.10.2019 Brutto-Krankengeld verrechnet. Wenn die Rente niedriger ist, als das erhaltene Krankengeld, müssen Sie die Differenz nicht erstatten! Das ALG wird entsprechend für den September dann mit 29 Tagen verrechnet, für die vollen Monate Okt. 18 bis Nov 20 jeweils mit 30 Tagen ALG gegen Monatsnettorente (inkl. der Rentnerhöhung ab 01.07.2020) und für den Dezember 2019 dann 1 Tag ALG gegen Dezemberrente 2020 geteilt durch 31. Auch hier gilt, dass Sie eine Differenz nicht erstatten müssen, wenn die Rente niedriger ist als das bezogene ALG. Es verbleibt ein Rentenanspruch für den Dezember 2020 für 30 Tage, und für die Monate Januar bis Mai 2021 jeweils die volle Monatsrente lt. Bescheid. Insofern erhalten Sie gemäß Ihrer Angaben durchaus noch eine Nachzahlung, nämlich vom Zeitraum vom 02.12.20 bis inklusiv 31.05.21. Die Begründungen und Verfahrensweise für den Erstattungsanspruch finden Sie (und Ihr Berater...) im SGB X ab § 103.
Siehe hieram 29.04.2021 | 17:29
Korrektur des Datums, es sollte 01.09.2019 heißen (Für den 1 Tag im September 2019 wird dann die Netto-Rente für Sept. 2019 durch 30 Tage geteilt und mit dem 01.10.2019 Brutto-Krankengeld verrechnet.)
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