Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nachzahlung Volle Emr ab November 2018

von Pit29.04.2021 | 16:57
108 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, meine Emr wurde rückwirkend ab 1.11.2018 bis 31.5.21 als Dauerrente genehmigt. Habe Krankengeld vom 6.4.2018 bus 1.9.2019 bezogen.Ab 2.9.19 bis 1.12.2020 habe ich Nahtlosgeld bekommen für 15 Monate.3 Monate wurden wegen Corona verlängert. Seit Dezember 2020 bin ich ohne Einkommen.Mein Berater sagt das von der Nachzahlung nichts übrig bleibt.Er hat es durchgerechnet. Aber stehen mir nicht wenigstens die Monate zu die ich ohne Einkommen war. Ab 1.6 ist erste Rentenzahlung.Auszahlung also 30.6.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pit,

Ihr Anliegen wurde bereits von Siehe hier sehr gut dargestellt und erläutert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Dropsam 29.04.2021 | 17:17
Die RV prüft im Rahmen der Rentenzahlung auch die Ansprüche anderer. Bei Ihnen treffen Rente und andere Leistungen aufeinander. Befriedet wird in Rentenhöhe, Sie selbst müssen nichts nachzahlen. Für Zeiträume, in denen Sie keinerlei anderweitige Zahlungen erhalten haben, steht Ihnen die rückwirkend gewährte Rente zu. Sollte die Rente höher sein als die Sozialleistungen, erhalten Sie die Differenz ebenfalls ausgezahlt. Umgekehrt s. o.
Siehe hieram 29.04.2021 | 17:27
Hallo Pit, für die sich mit Krankengeld (KG) bzw. Arbeitslosengeld (ALG) überschneidenden Zeiträume haben diese Leistungsträger einen Erstattungsanspruch, der Tagesgenau abzurechnen ist. Maßgeblich sind hier die BRUTTObeträge, die dann mit der NETTO-Rente verrechnet werden. Das KG VOR Rentenbeginn ist nicht zu erstatten (6.4.-31.10.18) Für die (vollen) Monate Oktober 18 bis August 2019 werden pro Monat 30 Tage KG gerechnet, also Brutto-Betrag lt. KG-Bescheid x 30. Dagegen steht dann die Rente für diese Monate mit dem monatlichen Auszahlungsbetrag (inkl. der Rentenerhöhung ab 01.07.2019). Für den 1 Tag im September 2019 wird dann die Netto-Rente für Sept. 2019 durch 30 Tage geteilt und mit dem 01.10.2019 Brutto-Krankengeld verrechnet. Wenn die Rente niedriger ist, als das erhaltene Krankengeld, müssen Sie die Differenz nicht erstatten! Das ALG wird entsprechend für den September dann mit 29 Tagen verrechnet, für die vollen Monate Okt. 18 bis Nov 20 jeweils mit 30 Tagen ALG gegen Monatsnettorente (inkl. der Rentnerhöhung ab 01.07.2020) und für den Dezember 2019 dann 1 Tag ALG gegen Dezemberrente 2020 geteilt durch 31. Auch hier gilt, dass Sie eine Differenz nicht erstatten müssen, wenn die Rente niedriger ist als das bezogene ALG. Es verbleibt ein Rentenanspruch für den Dezember 2020 für 30 Tage, und für die Monate Januar bis Mai 2021 jeweils die volle Monatsrente lt. Bescheid. Insofern erhalten Sie gemäß Ihrer Angaben durchaus noch eine Nachzahlung, nämlich vom Zeitraum vom 02.12.20 bis inklusiv 31.05.21. Die Begründungen und Verfahrensweise für den Erstattungsanspruch finden Sie (und Ihr Berater...) im SGB X ab § 103.
Siehe hieram 29.04.2021 | 17:29
Korrektur des Datums, es sollte 01.09.2019 heißen (Für den 1 Tag im September 2019 wird dann die Netto-Rente für Sept. 2019 durch 30 Tage geteilt und mit dem 01.10.2019 Brutto-Krankengeld verrechnet.)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026