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Experten-Antwort

Nachzahlung von BGJ - Zeit vom 16. - 17. LJ

von Schreiner Manuel09.06.2021 | 17:03
242 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich habe 1997 als ich 16 Jahre alt war also bis zum meinem 17. Lj ein BGJ-Jahr absolviert um danach eine 2-jährige Schreinerlehre durchzuführen. Nun bin ich 40 Jahre alt und Bekannte haben mir geraten, dass ich bis zu meinem 45. LJ dieses BGJ noch mit freiwilligen Beiträgen nachzahlen kann. Ich habe vor nun dieses Jahr mit den Mindestbeitrag nachzuzahlen, erhalte ich dann hierfür dann auch die Höherbewertung bis max 0,75 Entgeltpunkt für dieses BGJ oder erhalte ich hierfür keinerlei Höherbewertung. Für eine Antwort im voraus herzlichen Dank. MfG Manuel Schreiner

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.06.2021 | 09:08

Hallo Manuel Schreiner,

die nachgezahlten Beiträge werden nicht höher bewertet, da es sich ausschließlich um freiwillige Beiträge handelt und nicht um anzurechnende Zeiten der Schulausbildung.

Im Übrigen kann ich mich der Empfehlung von Valzuun anschließen. Wenn Sie mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen primär eine Rentensteigerung erreichen wollen, sollten Sie sich individuell beraten lassen. Je nach Versicherungsverlauf könnte bei Zahlung von niedrigen Beiträgen eventuell nicht der gewünschte Steigerungseffekt erzielt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

Berateram 10.06.2021 | 07:20
Keine Höherbewertung, da diese Zeiten vor dem 17. Lebensjahr liegen und damit nicht direkt anerkannt sind. Die freiwilligen Beiträge die Sie dafür zahlen können, bringen Ihnen zwar ein Jahr mehr Beitragszeiten und unter Umständen (je nach Höhe der Beiträge) einen höheren Rentenanspruch, unterliegen aber nicht der Möglichkeit einer Höherbewertung.
Valzuunam 10.06.2021 | 08:04
Das perfide ist: Durch die Zahlung von Mindestbeiträgen für diesen Zeitraum kann der Rentenanspruch sogar sinken (Stichwort: belebungsfähiger Gesamtzeitraum / Gesamtleistungsbewertung). Eventuell -wenn es nicht auf die zusätzlichen Monate ankommt- ist es günstiger den geplanten Betrag auf weniger Monate aufzuteilen oder natürlich mehr zu zahlen. Da das aber von Ihrem ganz persönlichem Versicherungsleben abhängt: unbedingt kompetent beraten lassen (z.B. bei der nächstgelegenen Auskunft- und Beratungsstelle).
Andreasam 10.06.2021 | 11:04
(Stichwort: belebungsfähiger Gesamtzeitraum / Gesamtleistungsbewertung). Spielt das nicht größtenteils nur bei der EM-Rente eine Rolle?
Valzuunam 10.06.2021 | 11:43
Jein. Das Einfluss ist umso höher, je mehr beitragsfreie / beitragsgeminderte Zeiten (z.B. Ausbildung, AU, Alo, Zurechnungszeit) vorhanden sind, vor allem wenn diese bewertet werden. Wenn jemand wegen Erwerbsminderung besonders jung in Rente geht = lange Zurechnungszeit ist der Effekt (übrigens in beide Richtungen) tatsächlich besonders groß. Aber letztlich hängt es eben vom persönlichen Versicherungsverlauf ab. Und wenn die Altersrente durch Einzahlungen um (wenige Euro) sinkt wird sich wohl jeder ärgern.
Valzuunam 11.06.2021 | 08:02
Wenn man die Gesamtleistungsbewertung bereits in Gänze verstanden hat, und somit auch klar erkennt für welche Szenarien Probeberechnungen erstellt werden müssen haben Sie vollkommen recht. Wenn dies allerdings die Regel wäre, wäre dieses Forum überflüssig und die Eingangsfrage nie aufgetaucht.
DRVam 11.06.2021 | 10:05
Ihre erste Antwort assoziierte aber, dass bereits in der Beratung derartige Berechnungen stattfinden, was eben nicht so ist. Eine wirkliche Entscheidungshilfe sind aber nur diese Probeberechnungen, die erst später, bei der DRV Bund aktuell erst sehr viel später, vorliegen. In vielen Dingen kann eine Beratung aber nur die Richtung und nicht die Lösung vorgeben. Das wird hier im Forum des öfteren falsch kommuniziert.
ist es nicht so?am 11.06.2021 | 18:05
der Durchschnitt der Rentenbeiträge ergibt die Rentensumme. Bezahlt er jetzt Mindestbeiträge, sinkt seine Rente. Einzig seine gesamte Versicherungszeit steigt. Was ist nun, geringere Rente bei Mindesbeitrag?
ist es nicht so?am 11.06.2021 | 18:06
der Durchschnitt der Rentenbeiträge ergibt die Rentensumme. Bezahlt er jetzt Mindestbeiträge, sinkt seine Rente. Einzig seine gesamte Versicherungszeit steigt. Was ist nun, geringere Rente bei Mindestbeitrag? Ich denke, er mindert seine Rente.
W°lfgangam 11.06.2021 | 18:44
Hallo ist es nicht so?, der Durchschnittswert ergibt mitnichten die Rentensumme. Dieser ominöse Durchschnittswert (nochmal Stichwort: Gesamtleistungsbewertung) ist nur für bestimmte Zeiten (beitragsfreie + beitragsgeminderte Zeiten, die davon betroffen sein _könnten_) im Versicherungsverlauf wichtig. Gibt es die gar nicht, ist der mit kleinen/freiwilligen Beiträgen abgesenkte Durchschnittswert egal, dann erhöhen auch Mini-Beiträge die spätere Rente um den daraus ermittelten EP-Wert + hintenraus führen genau diese Beiträge vielleicht zu den 35/45 Jahren > Ich denke, er mindert seine Rente. 'Denken' allein hilft da nicht für die individuelle Folgewirkung ...bis zu einem gewissen Grad kann man das aus dem Versicherungsverlauf mit Handauflegen 'ablesen' ;-) Gruß w.
Tonneam 11.06.2021 | 18:53
Die Nachzahlung des BGJ Jahres würde bei EM-Rente die Rentenhöhe negativ beeinflussen. Hartz IV Zeiten oder ein Studium wiederum erhöhen die EM-Rente - weil die Zeiten ausradiert werden.
Modi1969am 12.06.2021 | 16:33
Hallo, die Folgen der Nachzahlung auf die Rentenansprüche in Euro sind vielfältig. Grob gesagt führt jeder Beitrag zur Veränderung des Durchschnittswers aller Beiträge. Zahlt man hohe Beiträge, verändert sich der Durchschnitt positiv, zahlt man niedrige Beiträge, geht es in die andere Richtung. Durch die nachgezahlten Beiträge steigt die Rente an und kann dann über die "Tiefen der Rentenformel" dann noch weitere Zu-, aber auch Abschläge auslösen. Da die Biografien der Versicherten individuell sind, können die Effekte der Einzahlung durch die Probeberechnungen sichtbar werden. Absolut Sinn macht die Nachzahlung aus meiner Sicht dann, wenn durch die zusätzlichen Zeiten Rentenansprüche erreicht werden können (z.B. 35, 45 Jahre etc., die ansonsten nicht mehr durch laufende Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn möglich gewesen wären. Schafft der Versicherte dagegen alleine aus seiner Erwerbsbiografie ohne die Nachzahlung alle Wartezeiten, wäre die Nachzahlng ein Steuersparmodell oder ne Möglichkeit, die Rente aufzuhübschen. Im erweiterten Bekanntenkreis hat jemand die Schulzeiten mit Höchstbeiträgen nachgezahlt und ging dann 3 Jahre später nach unerwarteter schwrrer Krankheit in EM-Rente. Über die besser bewertete Zurechnungszeit bekam er zusätzlich zu den knapp 65 Euro aus den nachgezahlten Beiträgen noch weitere 300 Euro obendrauf. Wenn man so will Glück im Unglück aus finanzieller Sicht. Den Preis der gesundheitlichen Einschränkung kann dies aber nicht auffangen. Fazit - beraten lassen und dann Für und Wider abwägen...
DRVam 12.06.2021 | 16:55
Zitat von Modi1969 anzeigen
Modi1969 schrieb

Hallo,

die Folgen der Nachzahlung auf die Rentenansprüche in Euro sind vielfältig. Grob gesagt führt jeder Beitrag zur Veränderung des Durchschnittswers aller Beiträge. Zahlt man hohe Beiträge, verändert sich der Durchschnitt positiv, zahlt man niedrige Beiträge, geht es in die andere Richtung. Durch die nachgezahlten Beiträge steigt die Rente an und kann dann über die "Tiefen der Rentenformel" dann noch weitere Zu-, aber auch Abschläge auslösen. Da die Biografien der Versicherten individuell sind, können die Effekte der Einzahlung durch die Probeberechnungen sichtbar werden.

Absolut Sinn macht die Nachzahlung aus meiner Sicht dann, wenn durch die zusätzlichen Zeiten Rentenansprüche erreicht werden können (z.B. 35, 45 Jahre etc., die ansonsten nicht mehr durch laufende Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn möglich gewesen wären. Schafft der Versicherte dagegen alleine aus seiner Erwerbsbiografie ohne die Nachzahlung alle Wartezeiten, wäre die Nachzahlng ein Steuersparmodell oder ne Möglichkeit, die Rente aufzuhübschen. Im erweiterten Bekanntenkreis hat jemand die Schulzeiten mit Höchstbeiträgen nachgezahlt und ging dann 3 Jahre später nach unerwarteter schwrrer Krankheit in EM-Rente. Über die besser bewertete Zurechnungszeit bekam er zusätzlich zu den knapp 65 Euro aus den nachgezahlten Beiträgen noch weitere 300 Euro obendrauf. Wenn man so will Glück im Unglück aus finanzieller Sicht. Den Preis der gesundheitlichen Einschränkung kann dies aber nicht auffangen.

Fazit - beraten lassen und dann Für und Wider abwägen...

Beratung i.O.! Es bleibt aber gerade was die spätere Rentenhöhe angeht vieles Spekulation (Änderung der Zurechnungszeit, Rente mit 68 oder mit 70, Abschaffung der Rente mit 63 und, und, und). Die Rentengeschenke der Vergangenheit (Mütterrenten, Rente für besonders langjährig Versicherte, die überflüssige Grundrente) wird es in Zukunft nicht mehr geben. Da wird sich in den nächsten Jahren noch einiges tun und ohne Prophet sein zu müssen, nicht zum Vorteil der späteren Rentnergeneration. Da sollte man sich nichts vormachen, auch wenn die aktuellen Politiker bezüglich der bevorstehenden Wahlen das nicht zugeben können oder wollen. Was natürlich traurig ist, weil diese Wähler für dumm halten. Spätestens die nächste Regierung wird dann die unangenehmen Wahrheiten umsetzen (müssen).
Modi1969am 13.06.2021 | 10:21
@DRV. Da stimme ich zu. Natürlich weiss man nicht, welche Reformen in den nächsten Jahren im Bereich RV noch kommen. Die Beratung durch die DRV kann halt auch nur auf aktueller Rechtslage erfolgen. Was heute super klingt, kann in 15 Jahren ein Fehler gewesen sein. Das ist aber im Prinzip in allen Entscheidungssituationen so. Deshalb -in aller Ruhe Für und Wider abwägen und dann entscheiden. Letztendlich kann die DRV ja nur erklären, welche Auswirkungen Variante A, B, etc. nach heutiger Rechtslage hätte. Das " Go" kommt dann vom Versicherten -oder eben nicht..
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