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Experten-Antwort

Nachzahlung von Erwerbsminderung Rente

von E. Fürneisen10.03.2017 | 01:47
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Guten Abend! Meine Frage ist,ich habe am 16.01.2017 ein Antrag auf Erwerbsminderung Rente gestellt. Hatte die ganze Zeit kein Geld bekommen musst von mein Freund seinem Geld leben. Heute habe ich die zusagte endlich bekommen. Und ich habe gehofft das das Geld auch auf mein Konto eingegangen ist. Aber das war nicht so. Da hab ich nochmal den Brief mir nochmal durch gelesen, und da seht ein Satz drin den ich nicht verstehen TU. Die Nachzahlung wird vorläufig nicht aus gezahlt. Begründung ist gewesen: Zunächst sind Ansprüche anderer Stellen zu klären (z.b Krankenkasse Arbeitsamt und Sozialhilfe, Arbeitgeber, vergleichbar stellen im Ausland. Sobald die Höhe der Ansprüche bekannt ist, rechnen wir die Nachzahlung ab. Wie muss ich das jetzt verstehen und wie lange dauert so was? Als Nachzahlung wird der Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.03.2017 betätigt. Das ist ja alles schön und gut. Und warum wird der März als Nachzahlung gesehen? Wir haben jetzt März und ich brauch un beginnt Geld. Ich habe auch Fix kosten die ich bezahlen muss und Leben muss ich auch irgendwie. Was kann ich jetzt tun das ich endlich meine Rente und die Nachzahlung ausgezahlt bekomme? MFG E.Fürneisen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo E. Fürneisen,

die User „Sschlaubi123“ und „=//=“ haben Ihre Frage bereits zutreffende beantwortet.

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5 Antworten

Sschlaubi123am 10.03.2017 | 06:36
Die DRV braucht eine Vorlaufzeit, um die laufende Zahlung beim Rentenservice aufzunehmen. Daher ist derzeit eine lfd. Zahlung ab April möglich. Somit ist dir Zeit bis März im Nachzahlungszeitraum. Sobald die angeschriebeben Stellen (vermutl. KK und Argentur für Arbeit) melden, dass keine Leistung bezogen wurde, wird die Nachzahlung abgerechnet und ausgezsblt. Sie können ja bei der DRV anrufen, sich die Stellen mitteilen lassen, die zu einem Erstattungsanspruch aufgefordert wurden. Dann rufen Sie diese Stellen an und bitten um rasche Erledigung.
ahaam 10.03.2017 | 09:12
Von der Idee sicher gut, aber haben Sie zuletzt mal VERSUCHT mit der Deutschen Rentenversicherung, einer Krankenkasse oder (Krönung) der Agentur für Arbeit zu telefonieren! Dieses Warteschleifen-Bla-Bla ist der absolute Wahnsinn, wenn dann jemand drangeht ist es/sie nicht zuständig und wenn man den zuständigen Menschen erwischt, dann hätte er/sie die Frage gerne schriftlich auf dem Postweg (keine E-Mail und möglichst kein Fax - hier werden inzw. keine oftmals keine Nr. mehr veröffentlicht...)! Aber sicher richtig: die Stellen welche evtl. einen Erstattungsanspruch haben sollen diesen schnellstmöglich abrechen, dann kommt auch die restliche Nachzahlung umgehend - wenn der Rententräger flott ist; denn die April-Rente (durch den Renten Service der Deutschen Post) kommt ja dann auch erst Ende April...
Sschlaubi123am 10.03.2017 | 10:51
@aha Aus berufl. Gründen telefoniere ich tägl. mit diesen Stellen. Ausser der Agentur für Arbeit ist die DRV und die KK ohne Probleme von 8 bis 15 Uhr zu erreichen
=//=am 10.03.2017 | 10:22
...und die März-Rente wäre auch erst Ende März gekommen. Was heißt, Sie haben die ganze Zeit kein Geld bekommen? Haben Sie vielleicht versehentlich im Rentenantrag andere Angaben gemacht, z.B. Krankengeld- oder ALG II-Bezug? Dann wurden natürlich diese Stellen angeschrieben, um ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen. Auf dem Rentenbescheid steht doch sicher ein Ansprechpartner drauf. Rufen Sie dort an und klären ab, weshalb die Nachzahlung einbehalten wurde und ob Sie Leistungen von dritten Stellen bekommen haben oder nicht. @aha Wenn man bei der DRV anruft, sollte man in der Telefonzentrale - sofern keine Durchwahl bekannt ist - die Versicherungsnummer, die Arbeitsgruppe oder das Kennzeichen und den Grund der Anfrage angeben. Dann erreicht man in der Regel auch den RICHTIGEN Ansprechpartner. Sie haben leider keine Ahnung, was die Mitarbeiter in den Telefonzentralen der DRV alles zu hören bekommen und deshalb auch oft nicht die richtige Person ausfindig machen können. Und dann gibt es auch noch die Sprechzeiten und wenn jemand am Freitag nach 14 Uhr anruft, hat er halt leider Pech gehabt.
Rentensputnikam 11.03.2017 | 01:30
Den vorherigen Antworten kann zugestimmt werden !!
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