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Experten-Antwort

Nachzahlung vorläufig

von Regelaltersgrenze18.03.2023 | 17:41
101 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Auch mich betrifft es das der rentenbescheid viel zu spät gemacht wurde …musste dann wegen fehlender Info von Rente kündigen zum 31.1.2023 weil ab Februar meine rdgelaltersgrenze erreicht war und das lohnprogramm nicht aufging ohne Info . Dann der Schock das die Rente erst ab 1.4.2023 losgeht und die Nachzahlung vorläufig nicht gemacht wird . Habe also seit 1.2.2023 keinerlei Einnahmen mehr. Der rentenberater sagte das dies nicht regelkonforme sei und hauptsächlich die Bayern immer Schwierigkeiten machen . Finde es mehr als unverschämt den Rentner der sich nichts zuschulden kommen hat lassen so hängenzulassen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2023 | 11:10

Hallo Regelaltersgrenze,

bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, ggf. auch in einer Beratungsstelle, und gehen die Details Ihres Rentenbescheides durch und bitten ggf. um weitere Überprüfung durch die Sachbeareitung.

6 Antworten

Renteam 18.03.2023 | 17:54
Die Rente wird eigentlich nur einbehalten, wenn Sie andere Leistungen vor dem Rentenbeginn haben. ( ALG Bürgergeld oder Krankengeld). Dann nur wenn Sie eine Hinterbliebenenrente haben, weil Einkommen dort angerechnet wird, wegen einer möglichen Überzahlung. Die dritte Möglichkeit ist, dass Sie Schulden bei Sozialleistungsträgern haben bzw. hatten und die damals ein sogenanntes Verrechnungsersuchen gestellt haben. Fragen über Fragen.
DRVam 18.03.2023 | 20:03
Sie können hier zwar Ihren Unmut kundtun, was Sie aber nicht weiterbringen wird, da hier keiner die Hintergründe der Verzögerungen kennt uns folglich drauf losgerasten wird, statt Ihnen den richtigen Weg zu nennen. Wenn Sie Antworten haben wollen, müssen Sie sich schon die Mühe machen und sich mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rententrägers in Verbindung setzen.
Renteam 18.03.2023 | 20:05
Welcher „Rentenberater“? Wenn Sie einen privaten Rentenberater beauftragt haben, sollte dieser Ihnen auch helfen und nicht nur seine Meinung kundtun. Im Übrigen gilt dies auch für Berater der Deutschen Rentenversicherung.
Frankam 18.03.2023 | 21:49
Wann wurde denn der Rentenantrag gestellt und wer ist der „Rentenberater“ ?
Claus Mülleram 18.03.2023 | 23:30
"Auch mich betrifft es das der rentenbescheid viel zu spät gemacht wurde " -Wann haben Sie denn die Rente beantragt?? Und alle Unterlagen beigeschafft? "…musste dann wegen fehlender Info von Rente kündigen zum 31.1.2023 weil ab Februar meine rdgelaltersgrenze erreicht war und das lohnprogramm nicht aufging ohne Info . " -seit wann muss denn ein/e ArbeitnehmerIn kündigen, vor dem Übergang in eine Altersrente? -Und was hat das alles mit Bayern zu tun? -Wer sind Sie eigentlich?
Toralarmam 18.03.2023 | 23:54
Ja, die werden immer Meister und schießen prinzipiell in jeder Nachspielzeit ein Tor!
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