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Experten-Antwort

Nachzahlung wegen drohender Erwerbsunfähigkeit möglich?

von P. Kresser-McCoy18.10.2012 | 16:29
1954 Ansichten
5 Antworten

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Seit 2003 bin ich als Beamtin im Schuldiensat . Bis dahin habe ich freiwillig in die staatliche Rentenkasse eingezahlt. Wegen einer schweren Erkrankung droht mir ggf. die Erwerbsunfähigkeit, die durch den Mindestsatz, den ich als noch nicht Langzeit-Beamtin nur als Pension erhalten könnte gering ausfällt. Da ich also als Beamtin in den letzten 5 jahren nicht in die staatl. Rentenversicherung eingezahlt habe, kann ich auch nichts von der staatlichen Renten dazubekommen. Ist es möglich, in die staatliche Rente Beiträge nachzuzahlen, damit ich meine Pension mit Anteilen staatlicher Rente aufbessern könnte?Ansonsten müsste ich bis fast 67 warten, was mir aber nicht bei den finanziellen Probnlemen hilft, die durch meine drohende Erwerbsunfähigkeit entstehen würden. Was kann ich tun? Ich bin Jahrgang 1959.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2012 | 10:05

Grundsätzlich können freiwillige Beiträge nur bis zum 31.03. des Jahres gezahlt werden, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen.

4 Antworten

Schadeam 18.10.2012 | 17:53
Nein, nachzahlen für die Jahre ab 2003 ist heute nicht möglich. Das hätte man damals entscheiden müssen, falls man damals an das Risiko einer späteren Invalidität gedacht hätte.
.am 18.10.2012 | 23:56
1. Nein. 2. Jedenfalls nichts im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung.
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