Hallo Ich,
wurde eine Rente im Zeitraum 1.1.1992 - 30.4.2007 weitergewährt, kann ein Überprüfungsantrag zu einer Nachzahlung führen. Die Rente ist neu zu berechnen, weil das BSG entschieden hat, dass mit der Weiterzahlung ein neuer Rentenbeginn eingetreten ist, der eine neue Rechtsanwendung zur Folge hat. Für Weiterzahlungen ab 1.5.2007 wurde gesetzlich festgelegt, dass es bei der bisherigen Berechnung verbleibt.