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Experten-Antwort

Nachzahlungen Aktenzeichen: 4 RA 31/96

von ich18.07.2010 | 11:14
2320 Ansichten
3 Antworten

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Ist dies noch aktuell? Sollte man eine Nachüberprüfung starten? Möglicherweise können Bezieher von einer Erwerbsminderungsrente weitere Ansprüche für Nachzahlungen oder sogar auch einer Erhöhung haben. Die Deutsche Rentenversicherung aus Berlin informiert, dass sich noch vor Jahresende diese Personen auf dem schriftlichen Wege in den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden sollten. Rückwirkende Zahlungen können nur mit einer Frist von vier Jahren gewährt werden, somit enden 2008 etwaige Ansprüche aus 2004. Das betrifft alle Bezieher mit einer befristeten Erwerbsminderungsrente. Auch ist dabei Voraussetzung, dass diese im Zeitraum vom 01.01.1994 bis 30.04.2007 gezahlt worden ist und in jedem Fall auch einmal verlängert wurde. Dabei ist unerheblich, ob zwischenzeitlich Altersrente bezogen oder mittlerweile eine Dauerrente gezahlt wird. Grund für diese Nachzahlungen ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (Aktenzeichen: 4 RA 31/96). Hier war die Neueinstufung der Zahlungen während des Verlängerungszeitraumes verhandelt worden.. Gemäß einer Entscheidung der Rentenversicherung wird nun nach einer Antragstellung gemäß den oben genannten Voraussetzungen die Rentenhöhe entsprechend berechnet. Deshalb sollten alle Betroffenen einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung stellen. Dabei ist ausgeschlossen, dass es auch zu einer Minderung der Rente kommen kann, denn diese genießen Besitzschutz. Aktenzeichen: 4 RA 31/96 Weitere Informationen zur Rente sind unter www.deutsche-rentenversicherung.de einsehbar.(Quelle)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ich,

wurde eine Rente im Zeitraum 1.1.1992 - 30.4.2007 weitergewährt, kann ein Überprüfungsantrag zu einer Nachzahlung führen. Die Rente ist neu zu berechnen, weil das BSG entschieden hat, dass mit der Weiterzahlung ein neuer Rentenbeginn eingetreten ist, der eine neue Rechtsanwendung zur Folge hat. Für Weiterzahlungen ab 1.5.2007 wurde gesetzlich festgelegt, dass es bei der bisherigen Berechnung verbleibt.

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2 Antworten

Skatrentneram 18.07.2010 | 11:26
Ja es ist noch aktuell und man soll auf jeden Fall den Antrag stellen.
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