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Experten-Antwort

Nachzahlungsbeträge bei Probeberechnung in DM ausgewiesen

von Salud 19.12.2015 | 21:29
1824 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Experten , bei meiner Probeberechnung nach Par. 207 SGB VI wird der Mindestbeitrag mit 84,15 DM pro Monat ausgewiesen. Ist dies ein Fehler und hätte dieser Betrag nicht in Euro ausgewiesen werden müssen? Der Mindestbeitrag von 84,15 ist doch in Euro und nicht im Gegenwert von 84,15 DM zu entrichten oder? Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.12.2015 | 14:01

Bitte wenden Sie sich zur Klärung des Problems direkt an die DRV Bund.

5 Antworten

Jonnyam 20.12.2015 | 10:48
Ja, das ist ein Fehler bei der DRV-Bund. Die 84,15 mit der Bezeichnung DM wären noch nicht das Problem. Wahrscheinlich ist dieser Betrag auch bei dem in 2015 geltenden Beitragssatz von 18,7 % in ein damit versichertes Entgelt von 450,00 wiederum mit der Bezeichnung DM umgerechnet worden. Auch das wäre noch akzeptabel. Aber: Nach § 207 für die Vergangenheit nachgezahlte Beiträge sind für die Berechnung der Rente in Entgeltpunkte umzurechnen, in dem sie am Durchschnittsentgelt des Kalenderjahres gemessen werden, in dem sie gezahlt wurden (sog. In-Prinzip) Beispiel: Zahlung in 2015 von 84,15 umgerechnet = 450,00 sind am Durchschnittsentgelt für 2015 zu messen. Und für 2015 gibt es nur ein Euro-Entgelt (vorläufig noch 34.999 EUR) Das ergibt dann für diese 450,00 an versichertem Entgelt 0,01285 gerundet 0,0129 Entgeltpunkte. Nur über einen einheitlichen Rechenweg kann das richtige Ergebnis erzielt werden. Und dieser Rechenweg ist nun einmal der Euro! Wären die 84,15 € für das Jahr 2015 gezahlt worden, hätten sich auch 0,0129 Entgeltpunkte ergeben. Die DRV Bund rechnet aber anders. Sie nimmt die (fälschlicherweise) mit DM bezeichneten Beiträge 84,15 und ermittelt daraus ein (wiederum fälschlicherweise) versichertes DM-Entgelt (450,00). Das misst Sie dann an einem Durchschnittsentgelt des Jahres 2015, das es in DM gar nicht gibt, sie aber (nochmals fälschlicherweise) in DM umrechnet. Also34.999 EUR * 1,95583 = 68452 DM. Und 450,00 DM / 68452 DM ergibt leider nur 0,0066 Entgeltpunkte, also knapp mehr als die Hälfte. Fazit: Die DRV-Bund stellt Nachzahler schlechter als laufende Zahler und dass, obwohl sie seit 2013 diesen Fehler kennt! Das ist einer von vielen Programmierungsfehlern, die sonst immer bestritten werden, meint bis zum Beweis des Gegenteils Jonny
Saludam 20.12.2015 | 15:34
Hallo Jonny, vielen Dank für die Antwort. Ja, der Antrag auf Probeberechnung wurde bei der DRV Bund gestellt. Nun ich werden den Antrag auf Nachzahlung stellen, um die in der Endabrechnung wichtigen 12 Monate zu erhalten. Warten kann ich wegen der Befristung auf das 45 . Lj. nicht mehr lange. Ich werden telefonisch morgen noch einmal nachfragen. Da ich das Problem nun einmal kenne, kann ich hoffen, dass in den nächsten 20 Jahren der Programmierfehler behoben wird ;-) Gibt es heute einen gangbaren Weg die DRV Bund von der offensichtlichen Unrichtigkeit zu überzeugen, ohne die Einzahlung durch ein Widerspruchsverfahren zu gefährden? Vielen Dank! @Glimpnickel: Es ist tatsächlich so, dass nach der Probeberechnung 84,15 EUR vereinnahmt werden, aber indirekt nur mit 84,15 DM gerechnet wird. Die Berechnung von Jonny war 1:1 auf die Probeberechnung umlegbar.
Jonnyam 20.12.2015 | 16:37
@Salud, das freut mich! "Gibt es heute einen gangbaren Weg die DRV Bund von der offensichtlichen Unrichtigkeit zu überzeugen, ohne die Einzahlung durch ein Widerspruchsverfahren zu gefährden?" Keinen Widerspruch einlegen. Zahlen, und zwar noch in diesem Jahr. Ab 2016 wird es gibt es weniger an Rente für denselben Betrag. (Vielleicht auch mehr???). Und in 20 Jahren soll das behoben sein, laut neuester Auskunft schon in 2017. Aber vor 5 Jahren war auch schon von einer richtigen Berechnung ab 2013 die Rede. Abwarten. Alles Gute Jonny
Jonnyam 20.12.2015 | 16:59
@Saalud Noch ein kleiner Nachtrag. Warum sind denn die 12 Monate so wichtig? Wichtiger ist es, dass man das vorhandene Geld nicht in Mindestbeiträgen einzahlt, was bei vielen beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten sogar zu einer Minderung der Endabrechnung führen kann. Besser ist es, das Geld in Höchstbeiträgen anzulegen. Also nochmals genau beraten lassen. Aber von Kennern der Materie, nicht von Wochenendexperten, die keine Ahnung haben meint Jonyy
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