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Experten-Antwort

Nahtloser Zweiter Antrag LtA nach Ablehnung

von Olga Michaug17.05.2013 | 20:28
4400 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, mein erster Antrag auf LTA wurde abgelehnt. Auch im Wiederspruch. Nun schlägt VDK und auch Agentur für Arbeit einen neuen Antrag vor - da ich bereits nach Aussteuerung nun bei Agentur für Arbeit bin. Die Ablehnung im Wiederspruch der Rentenversicherung und die Prüfung des Ärztlichen Dienstes haben sich überschnitten. Es wurde vor Ablehnung ein Gutachten erstellt der Ärzte Agentur Arbeit und dieses besagt das ich eine Umschulung benötige. Rentenversicherung sagt: Benötige ich nicht. Da sich alles überschnitten hatte denke ich drüber nach einen nahtlosen Neuantrag zu stellen wie mir empfohlen wurde. Die Frage ist: Ob das wirklich einen Sinn macht. Würde die Rentenversicherung tatsächlich ihre Meinung ändern? Kann ich mir kaum auch mit dem Gutachten, das für mich spricht vorstellen. Hat es dies schon mal gegeben und wie sind die Chancen? Mein Problem ist ja das mir die Zeit davon läuft. Möchte kein Hartz 4 Empfänger werden. Wielange dauert der Antrag wenn er über die Agentur für Arbeit weitergeleitet wird und sind die Chancen ggf. doch nochmals gut? Um Info wäre ich dankbar. lg Olga M

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olga Michaug,

Sie sollten sich mit Ihrem zuständigen Fachberater der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen. Ggf. kann Ihnen direkt erläutert werden, ob ein neuer Antrag auf eine Maßnahme Aussicht auf Erfolg hat, weil ggf. neue medizinische Erkenntnisse Ihrer behandelnden Ärzte vorliegen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olga Michaug,

Sie können sich telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen, welcher Fachberater für Rehabilitation für Sie zuständig ist.

Der zuständige Rentenversicherungsträger ergibt sich aus Ihrem bisherigen Schriftwechsel.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Olga Michaugam 17.05.2013 | 23:32
Ja ist wirklich so. Einfach alles ein Witz. Abgelehnt weil ich alten Beruf noch ausüben kann laut DVR Bund. Laut Arzt Agentur nicht mehr. Ich glaube ich schreibe an die Geschäftsführung Agentur. Hat sowas Sinn? Was meinst?
KSCam 17.05.2013 | 23:10
Meine sämtlichen Glaskugeln sind gerade zur Reparatur..... Aber im Ernst, wer im Forum soll den die Chance beurteilen können? Sie haben ja nicht mal geschrieben, weshalb die LTA abgelehnt wurde (zu krank, zu schwach, zu wenig Beiträge, zu gesund,????). Wie soll jemand dann die Chancen beurteilen? Gefühlt ist die Chance eher sehr gering.
KSCam 17.05.2013 | 23:16
Soll doch die Agentur die Umschulung in eigener Zuständigkeit bewilligen und bezahlen, wenn die Agentur das vorschlägt. Wer hindert die Agenten daran? Wäre doch sooo einfach.
Echteram 18.05.2013 | 08:29
" ie Frage ist: Ob das wirklich einen Sinn macht. Würde die Rentenversicherung tatsächlich ihre Meinung ändern? " Das ist n u r dann sinnvoll wenn Sie neue Befunde/Berichte - die der RV bisher noch nicht bekannt sind ! - beibringen können die ihr Anliegen untermauern. Sonst sicher nicht.
Olga Michaugam 18.05.2013 | 09:03
Danke für die Antwort. Ja es untermauert, das ich eine Umschulung benötigen würde jedoch aus den bekannten Gründen. Vermutlich habe ich da dann trotz dem Gutachten des Arztes der Agentur keine Chance. Wie schaut das aus wenn man dann einen Brief an die Agentur sendet zb. Geschäftsführung? Man muss ja bedenken Arzt Agentur sagte 3 Wochen vor der Ablehnung, dass ich Umschulung brauche und 3 Wochen später kam Ablehnung DRV Bund auf den Wiederspruch. Das verstehe ich nicht weshalb unterstützt mich dann die Agentur nicht? Gibt es da wirklich keine Möglichkeiten sowas kann es doch gar nicht geben.
Olga Michaugam 18.05.2013 | 13:03
Es tut mir sehr leid, aber diese Antwort mit dem Eintopf und der Scheinwelt habe ich gar nicht verstanden. Können sie das nochmals erklären? Vielen Dank
Spurenleseram 18.05.2013 | 11:43
Ich bin immer wieder erstaunt, wie kompetent und qualifiziert hier die Administratoren, aber auch die Forumsteilnehmer, hier Auskünfte geben können. Andererseits man aber die Rentner generell mit Minirenten und Rentenerhöhungen von 0,25 % abspeist. Das ist ungefähr so, als ob man in einem gehobenen Speiselokal immer nur Eintopf serviert bekommt. Da baut sich jemand eine Scheinwelt auf, weil er ein schlechtes Gewissen hat oder?
???am 18.05.2013 | 14:38
Was sicher keinen Sinn macht, ist an die Geschäftsführung der Agentur zu schreiben. Was sollen die denn machen? Das Gutachten von deren Ärzten ist doch in Ihrem Sinn. Und der DRV vorschreiben, wie die zu entscheiden hat, können sie nicht. Das wäre also reine Zeitverschwendung. Normalerweise stellt man nach einer Widerspruchsentscheidung keinen neuen Antrag sondern reicht Klage ein. Wenn Sie das aus Zeitgründen nicht möchten, würde ich empfehlen, die Klagefrist verstreichen zu lassen und kurz danach einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen. Als Begründung legen Sie das Gutachten der Agentur für Arbeit bei. Erwarten Sie aber nicht, dass, sollte dann bei Ihnen der Reha-Fall festgestellt werden, Sie automatisch eine Umschulung bekommen. LTA ist viel mehr.
Olga Michaugam 18.05.2013 | 16:18
Oh vielen Dank auch an ???? ja das ist sicher eine wesentlich bessere Idee. Wusste auch nicht, dass es einen Überprüfungsantrag gibt. Hat mir sehr geholfen ihre Antwort. Ich habe ja nur gemeint, dass ggf. Agentur für Arbeit doch noch weitere Möglichkeiten hat mich umzuschulen oder eine Neuorientierung möglich macht mit ggf. einem Kurs. Hier ließt man ja auch oft das dies von dem jeweiligen Arbeitsvermittler abhängen würde. Deshalb die Idee das ggf. mit meinen vorliegenden Fakten die Leitung der Agentur mir unterstützung möglich macht. Die ggf. ein Arbeitsvermittler so nicht ermöglichen kann oder will.
Jedi-Businessam 18.05.2013 | 21:04
Selten so unpassende Kommentare gelesen.
Olga Michaugam 18.05.2013 | 21:26
Ahja unpassend. Nun ok ich habe ja auch gemeint das ich hier ein paar gute Ideen finden würde. Fand auch das eine oder andere nicht unbedingt falsch. Werde trotzdem über Brief mit der Bitte um überprüfung an die Agentur nachdenken. Kann ja net schaden und ich denke es muss doch hier möglichkeiten von deren Seite geben wenn dies der Arzt der Agentur so bestätigt. Sowas gibt es doch gar net, dass ich dann nix bekommen soll. Keine Qualifizierung von keiner Seite.
Olga Michaugam 21.05.2013 | 13:40
Hallo an Expertenantwort, VDk hat gemeint man sollte nun einen neuen Antrag stellen. Jedoch denke ich das macht im Grunde keinen Sinn da sich die gesundheitliche Situation nicht verändert hat. Ärzte Agentur sagen: Brauche ich und DRV Bund abgelehnt mit den selben Befunden. Versteh nicht wieso dann hier nicht auch die Agentur zuständig ist in dem Falle. mfg
Olga Michaugam 21.05.2013 | 13:42
Und wer wäre die zuständige Beratungsstelle für mich? An meinem Wohnort? Die Rentenberatungsstellen? Können sie mir das noch beantworten. Da könnte ich dann hingehen und nachfragen. mfg
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