Hallo Olga Michaug,
Sie sollten sich mit Ihrem zuständigen Fachberater der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen. Ggf. kann Ihnen direkt erläutert werden, ob ein neuer Antrag auf eine Maßnahme Aussicht auf Erfolg hat, weil ggf. neue medizinische Erkenntnisse Ihrer behandelnden Ärzte vorliegen.