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Experten-Antwort

Nahtlosgeld

von Tina05.11.2018 | 07:54
186 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme ab Januar kein Krankengeld mehr, habe aber noch einen Arbeitsvertrag. Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft noch. Meine Frage ist, ob ich dann noch immer eine Krankmeldung benötige und wenn ja, wohin ich diese schicke.Den Antrag zum Nahtlosgeld habe ich schon gestellt, aber noch keinen Bescheid. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniela,

Sie haben vermutlich Arbeitslosengeld beantragt. Sollte dies zutreffend sein, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage an die Agentur für Arbeit.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

Personen, deren Krankengeld in absehbarer Zeit endet, erhalten im Regelfall von ihrer Krankenkasse ein Schreiben, in dem Ihnen der Zeitpunkt mitgeteilt wird, zu dem das Krankengeld endet. In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass man sich mit diesem Schreiben bei der Agentur für Arbeit melden sollte. Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten (haben), nehmen Sie bitte Kontakt zur Agentur für Arbeit auf, solange über Ihren Rentenantrag nicht entschieden ist.

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14 Antworten

Tinaam 05.11.2018 | 09:53
Hallo, ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet, sondern genau meine Situation geschildert. Meine Frage ist nur, ob ich weiter eine krankenschreibung brauche.
Danielaam 05.11.2018 | 07:57
Das musst du mit deinen Sachbearbeiter bei der AfA klären. Falsches Forum.
OSEam 05.11.2018 | 09:16
Hallo Tina, der 1. Fehler hast du schon gemacht. 14 Tage vor Ende der Aussteuerung meldet man sich erst bei der AfA. Wahrscheinlich hast du auch den ALG 1 -Antrag falsch ausgefüllt. Melde dich in einem der Foren: krank-ohne-rente.de oder im https://www.elo-forum.org/ unter Punkt Rente.
Tinaam 06.11.2018 | 11:18
Und wenn ich das alles gemacht habe, muss ich mich dann weiterhin krankschreiben lassen?
Renateam 06.11.2018 | 11:23
Hallo.ja weitere Krankmeldungen sind erforderlich Ab Nahtlosigkeit für KK und Arbeitgeber,jedoch nicht fürs Arbeitsamt
Bettyam 06.11.2018 | 11:35
Ja, Sie benötigen weiterhin eine Krankschreibung (Auch als Nachweis für den EMR-Antrag, denn Sie sind ja nicht mit Ablauf des Krankengeldes arbeitsfähig...so über Nacht). Die Krankschreibungen aber nicht mehr bei der AfA abgegeben (wenn Sie gemeldet sind), weil Sie sich ja mit Ihrem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen (müssen). Der Krankenkasse aber bitte weiter die Krankschreibungen zur Verfügung stellen.
Tinaam 06.11.2018 | 11:56
Tausend dank für antworten. Kann der Arzt es dann auch nur für 4 Wochen machen, oder geht es jetzt auch für länger. Muss die Rentenkasse dann auch Bescheid bekommen?
Renateam 06.11.2018 | 12:04
Hallo Tina,denke in welchen Abständen der Arzt schreibt ist egal. Der RV muss man Krankmeldung nicht extra mitteilen
Felixam 06.11.2018 | 12:13
Wozu braucht die Krankenkasse AU-Bescheinigungen, wenn sie kein Krankengeld mehr zahlt? Als ich vor ein paar Jahren dauerkrank war und und von meiner Krankenkasse ausgesteuert wurde, bekam weder mein Arbeitgeber noch meine Krankenkase AU-Bescheinigungen von mir und alle waren zufrieden. Zumindest sind mir keinerlei Nachteile entstanden.
Bettyam 06.11.2018 | 12:06
Ich kenne das nur von meinem Arzt....der stellt keine AU länger 4 Wochen aus. Aber was sollte dagegen sprechen? Nein, die DRV wird darüber nicht von dir informiert. Ggf. fragt ein Gutachter danach der ggf. von der DRV im Rahmen des EMR-Verfahrens beauftragt wird. Und da du der Krankenkasse alle weiteren AUs einreichst ist es auch dort dokumentiert.
Renateam 06.11.2018 | 12:27
Hallo Felix ,mein Arbeitgeber verlangte weitere Krankmeldungen. Vielleicht hat Arzt an KK geschickt?
Danielaam 06.11.2018 | 13:48
Der Arbeitgeber hat schon lange keinen Anspruch mehr auf Krankmeldungen. Ich empfehle die mal das Krankenkassenforum, das Elo-Forum und krank-ohne-Rente für deine Belange
tjaam 07.11.2018 | 09:59
Sorry, aber das Arbeitsverhältnis ruht aufgrund einer langer Krankheit, aber dieser hat noch Gültigkeit/Bestand. Also habe ich als Arbeitgeber selbstverständlich Interesse auf einen Nachweis der anhaltenden Erkrankung, denn sonst kann er an seinem Arbeitsplatz erscheinen.
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