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Experten-Antwort

Nahtlosgeld

von Willi18.06.2017 | 11:34
1054 Ansichten
8 Antworten

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Sehr geehrte Damen u.Herren, seitdem 21.12.2015 bin ich April 1955 geb. fortlaufend krankengeschrieben,da ab morgen das Krankengeld ausläuft habe ich mich fristgemäß bei der Arbeitsagentur gemeldet,diese erstellte ein Ärztliches Gutachten in dem steht,das ich nicht mehr arbeiten kann da ich unter 15 Std. Arbeitsfähig bin. Deshalb fordern Sie mich auf innerhalb von 4 Wochen einen Rehaantrag zu stellen,diesen würde die Arbeitsagentur sogar stellen,der dann eventuell in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Wenn der Rehaantrag umgewandelt wird in Rentenantrag wäre es ja die EMR mit hohen Abschlägen,ab 01.11.2018 könnte ich in Altersrente ohne Abschlag gehen. Gibt es bei Umwandlung ein Wahlrecht EMR oder Altersrente ,bin ratlos u.was nicht was besser ist,soll ich den Rehaantrag selber stellen oder die Agentur für Arbei. Die Höhe des Alg 1 Geldes wurde mir auch noch nicht mitgeteilt . Bin dankbar für antworten. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Willi,

die Arbeitsverwaltung den Arbeitslosen kann sie in den Nahtlosigkeitsfällen des § 145 Abs. 1 SGB III unverzüglich auffordern , innerhalb eines Monats nach Aufforderung einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (im Folgenden als Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bezeichnet) zu stellen. Hat der Arbeitslose nicht innerhalb der Monatsfrist einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe oder auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung . Der Antrag auf Leistungen Teilhabe gilt gegebenenfalls als Rentenantrag ( Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ) ,aber als Altersrentenantrag. Hinsichtlich der Möglichkeit ab 01.11.2018 Altersrente zu beantragen und daher gegebenenfalls auf die Rente wegen Erwerbsminderung zu verzichten, wenden sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.

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7 Antworten

Schorscham 18.06.2017 | 14:13
Zitat von Willi anzeigen
Nein, ein Wahlrecht gibt es nicht. Sollten Sie tatsächlich rentenrelevant erwerbsgemindert sein, kann und wird die Agentur für Arbeit von Ihnen verlangen, dass Sie unverzüglich EM-Rente beantragen. Und ob Sie selbst den Reha-Antrag stellen oder Ihre Arbeitsagentur, ist im Prinzip egal. MfG
Herz1952am 18.06.2017 | 16:26
Sie hätten den Rentenantrag schon ca. 1 Monat vor Ablauf des KG stellen sollen und den Rentenantrag dem Amt vorlegen sollen. Allerdings die weiteren AU-Bescheinigungen zu Hause aufbewahren sollen, dann greift die sog. Nahtlosigkeitsregelung auf jeden Fall. Ihnen stünde dann ALG I zu (sofern ein Anspruch zeitlich noch besteht). Jetzt gelten Sie für das Arbeitsamt als nicht vermittelbar und rein formell hätten Sie keinen Anspruch darauf. Ich nehme jedoch an, dass auch in Ihrem Fall weiter ALG I gezahlt wird. Stellen Sie am besten den Rentenantrag sofort. Wie "Schorsch" schon geschrieben hat, eine Wahl haben Sie eh nicht und es wäre auch nicht sinnvoll den Antrag weiter rauszuschieben. Sie können natürlich auch den Antrag nicht stellen, dann bekämen Sie auch kein ALG I mehr. Der finanzielle Verlust wäre wohl höher als die Einbußen der in Ihrem Fall sehr geringen Abschläge bei einer vollen EM-Rente. Diese könnten Sie wahrscheinlich nur durch ein sehr hohes Lebensalter, wenn überhaupt, ausgleichen.
Constantinam 18.06.2017 | 19:20
Wie schön, dass Sie das wenigstens zugeben. Künftig sollten Sie erst einmal gaaaanz laaaangsam lesen und dann noch einmal gaaaanz laaaangsam lesen, bevor Sie in die Tasten hauen und Ihr unschätzbares Fachwissen ins weltweite Netz schicken. Die Fragesteller und Mitleser würden es Ihnen danken..... :-)
William 18.06.2017 | 18:00
Werde morgen den REHAANTRAG beim Arbeitsamt abgeben die haben ja eine 4 wöchentliche Frist gesetzt.Da der Brief Freitag erst gekommen ist,ist die Frist Eingehalten.Nahtlosgeld wollen sie ja zahlen unter der Voraussetzung das Ich den REHAANTRAG stelle dann wird man sehen wie die DRV entscheidet nur das hätten sie schon bei Antragstellung vor 5 Wochen sagen können da war schon bekannt das Krankengeld heute ausläuft u nicht bis auf den letzten Drücker warten
Herz1952, das Richtigeam 18.06.2017 | 20:50
Hallo Constantin, Es stand ja nicht im Beitrag, ob ALG 1 gezahlt wird. Ich brauche gar nicht zu lesen, ich habe hellseherische Fähigkeiten. Ich habe doch geschrieben, dass "Willi" mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ALG I bekommt :-). Ich bin doch ein Genie, wo ich bin geniere ich mich, außerdem ist dort das Chaos, aber ich kann leider nicht überall sein :-).
Herz1952, das Richtigeam 18.06.2017 | 20:59
Hallo Willi, ist ja alles o.k. Das Amt konnte ja vor 5 Wochen noch gar nicht wissen, dass Sie keine "Bäume" mehr ausreisen können.
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