Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Christine,
grundsätzlich ist Arbeitslosigkeit eine Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslos ist, wer u. a. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitslose u. a. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf.
Wird durch die Agentur für Arbeit bzw. den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit festgestellt, dass voraussichtlich für eine Dauer von mehr als sechs Monaten nur ein Leistungsvermögen von unter 15 Stunden wöchentlich vorliegt, greift das sogenannte „Nahtlosigkeitsverfahren“ nach § 145 SGB III. Danach hat auch der Versicherte einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem
SGB III, der allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist (bzw. voraussichtlich nicht in der Lage sein wird), mindestens 15 Stunden wöchentlich unter den arbeitsmarktüblichen Bedingungen zu arbeiten, solange
verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht festgestellt worden ist.
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen um das weitere Vorgehen bzw. etwaige Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu klären.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Christine,
die Entziehung einer Leistung wegen fehlender Mitwirkung geht nicht ganz so einfach, wie das vielleicht dargestellt wurde.
Aber zur Mitwirkung gehört natürlich grundsätzlich dass Sie das tun bzw. veranlassen, was die Behörde von Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber benötigt.
Da spielt es keine Rolle, ob Sie das für sinnvoll bzw. erforderlich ansehen, oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Dies ist ein Rentenforum und kein Forum für Fragen zu Leistungen der AFA!Warten Sie doch bitte mal den morgigen Termin ab, bevor Sie schon wieder x Horrorszenarien konstruieren. Warum sollten die einen LTA Antrag fordern, die wissen doch dass ein Rentenantrag läuft? Und wenn, stellen Sie hält diesen Antrag...auch so könnte die DRV eine LTA vorschlagen... Und für eine Wiedereingliederungsvereinbarung bräuchte es zuerst mal einen Arbeitsgeber der da mitspielt - gibt es den überhaupt? Einfach mal abwarten und nicht gleich allen unterstellen, dass man Ihnen Böses will. Gute NachtSo war ja heute beim Arbeitsamt wegen meines ersten Gespräch. Zum einem Teil war die Aufregung umsonst. Da ich ja Schwerbehindert bin GDB 50 MERKZEICHEN G, bin ich auch dem entsprechenden Sachbearbeiter zugeteilt worden. Er hat mir den Teil vorgelesen was er vom Gutachten vom Ärztlichen Dienst bekommen hat und ausführlich erklärt. Er hat danach gleich meine Zahlung der Leistungsabteilung übergeben das ich sofort mein normales ALG 1 überwiesen bekomme. Was so ca 1 Wochen dauern würde bis es auf dem Konto ist laut seiner Aussage. Mit einem Antrag auf LTA meinte er lässt er mich erstmal mal in Ruhe da ja mein Antrag auf EM RENTE schon läuft und ich in einer Reha war. Aber jetzt kommt das was mir etwas Bauchschmerzen bereitet. Er hat mir einen Zettel zum ausfüllen für den AG mitgegeben den er ausfüllen soll und ich ihn dann wieder zurück bis 26. Juni an's Arbeitsamt schicken soll. Wenn mein AG den nicht ausfüllt, bekomme ich die Leistung nach Paragraph 66 SGB 1 entzogen. Der AG soll bescheinigen, aber wann er mich wieder weiter Beschäftigen kann das wäre das eine Feld zum ankreuzen, Oder das Feld: warum er mich nicht weiter Beschäftigen kann weil kein Leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist mit Begründung. Würde es nicht ausreichen, das er einfach drauf schreibt, das das AV ruht mehr nicht. Ich weiß doch nicht ob meine EM Rente bewilligt wird oder nicht. Wenn mein AG mich nicht weiter Beschäftigen kann, müsste er mir ja Kündigen und ich könnte eine Abfindung aushandeln. Aber so einfach kann ich auch nicht gekündigt werden ohne Einverständnis des Intigrationsamt. Vielleicht kennt sich ja hier einer aus und hat so was selbst schon mal für seinen AG gehabt.
Er hat mir den Teil vorgelesen was er vom Gutachten vom Ärztlichen Dienst bekommen hat und ausführlich erklärt. Mit einem Antrag auf LTA meinte er lässt er mich erstmal mal in Ruhe da ja mein Antrag auf EM RENTE schon läuft und ich in einer Reha war.Irgendwie passt das bei Ihnen alles nicht wirklich zusammen! Hält der MD der AfA Sie denn für erwerbsfähig? Daraus kann man zwar rententechnisch nichts schließen, aber es würde andere Dinge erklären. Einerseits wird beim AG angefragt, dann erhalten Sie keine Nahtlosigkeit, sondern nur normales Alg, andererseits will man Sie in Ruhe lassen, weil ja der Rentenantrag läuft. Das ist irg von allem etwas, aber es wirkt nicht wie eine klare Strategie!
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