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Experten-Antwort

Nahtlosigkeit

von Christine04.06.2022 | 13:15
1835 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich habe folgendes Problem, ich bin zum 3.Mai ausgesteuert und erhalte ab 4. Mai kein Krankengeld mehr.Habe im Januar ein Antrag auf EM RENTE gestellt worüber noch keine Entscheidung gefallen ist. War im Oktober 2021 zur Medezinischen Reha. Im Entlassungsbericht steht für meine jetzige Tätigkeit unter 3 Stunden und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr wie 6 Stunden vollschichtig. Dieser Abschlussbericht war zu erwarten denn der Chefarzt sagte mir in der Visite bevor er mich überhaupt untersucht hat, ich werde ihnen nichts bescheinigen das sie Rente bekommen wer mir das finanzieren soll. Habe nur noch geheult. Bin der Reha leider kein Einzelfall gewesen von solch einem abwertenden Verhalten eines Arztes. Er meinte nur ,und wenn wir alle miteinander hier noch Briefumschläge sortieren können dafür sorgt er. Der Stationsarzt sprach später noch mal mit mir und sagte, er hätte gerne unter 3 Stunden bestätigt, weil er mich auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr für Leistungsfähig hält aber der Chef möchte so was nicht weil das zu Lasten des Qualitätsbericht der Klinik geht.Also meldete ich mich fristgerecht 3 Monate vor auslaufen des Krankengeld telefonisch beim Arbeitsamt. Sie sagten mir ich soll die Unterlagen die sie mir zuschicken für den Antrag auf Nahtlosigkeit 3 Wochen vorher beim Arbeitsamt abgeben. Alles soweit erledigt fristgerecht. Nun habe ich immer noch kein Bescheid über das Nahtlosigkeit so das ich ab heute dem 4. Juni nicht mehr Versichert bin.Habe letzte Woche beim Arbeitsamt angerufen und nachgefragt wegen der Bearbeitung von der Nahtlosigkeit. Am Telefon sagte mir dann die Dame das die Nahtlosigkeit längst abgelehnt wurde laut Ärztlichen Dienst. Habe bis heute nichts schriftliches in der Hand auch kein Geld überwiesen bekommen. Antrag auf EM RENTE läuft noch auch da habe ich bis jetzt kein schriftlichen Bescheid. Wie kann der Ärztliche Dienst vom Arbeitsamt die Nahtlosigkeit ablehnen obwohl ich ausgesteuert bin bei noch bestehenden Job und Antrag auf EM RENTE? Ich weiß nicht wie es weiter geht Finanziell denn das Arbeitsamt hat mir ja nichts geschickt bis heute. Es war nur ein Zufall das ich davon erfahren habe weil ich beim Arbeitsamt angerufen habe. Bin weiterhin krank geschrieben. Mir ist nur noch zum heulen. Bin 52 Jahre alt mit einem GDB 50 Merkzeichen G. Wie soll ich mich jetzt verhalten um Geld zu bekommen? Arbeitsfähig bin ich noch lange nicht.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 07.06.2022 | 07:33

Hallo Christine,

grundsätzlich ist Arbeitslosigkeit eine Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslos ist, wer u. a. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitslose u. a. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf.

Wird durch die Agentur für Arbeit bzw. den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit festgestellt, dass voraussichtlich für eine Dauer von mehr als sechs Monaten nur ein Leistungsvermögen von unter 15 Stunden wöchentlich vorliegt, greift das sogenannte „Nahtlosigkeitsverfahren“ nach § 145 SGB III. Danach hat auch der Versicherte einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem

SGB III, der allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist (bzw. voraussichtlich nicht in der Lage sein wird), mindestens 15 Stunden wöchentlich unter den arbeitsmarktüblichen Bedingungen zu arbeiten, solange

verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht festgestellt worden ist.

Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen um das weitere Vorgehen bzw. etwaige Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu klären.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 09.06.2022 | 15:49

Hallo Christine,

die Entziehung einer Leistung wegen fehlender Mitwirkung geht nicht ganz so einfach, wie das vielleicht dargestellt wurde.

Aber zur Mitwirkung gehört natürlich grundsätzlich dass Sie das tun bzw. veranlassen, was die Behörde von Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber benötigt.

Da spielt es keine Rolle, ob Sie das für sinnvoll bzw. erforderlich ansehen, oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

20 Antworten

KSCam 04.06.2022 | 13:31
Da gibt es nichts anderes als gleich am Dienstag in der Frühe bei der Agentur vorzusprechen. Und wenn wirklich "die Nahtlosigkeit abgelehnt" wurde, melden Sie sich eben "ganz normal arbeitslos" in dem Rahmen wie die DRV Sie für erwerbsfähig hält. Wann Sie dann die erste Kohle vom Arbeitsamt bekommen können Sie dort dann auch gleich erfragen. Alles Gute.
KSC Ergänzungam 04.06.2022 | 13:33
....und wenn Sie ALG bekommen ist auch der KV Schutz gesichert.
KSCam 04.06.2022 | 16:17
Solange über die Rente noch nicht entschieden ist, ist das aber die einzige Möglichkeit Geld zu bekommen. Halt beim Arbeitsamt zu sagen: ich habe Rente beantragt stelle mich aber in dem Mass zur Verfügung wie ich arbeiten kann.....Sie sind nicht die erste und nicht die letzte in dieser Situation, das Arbeitsamt kennt diese Fälle....
Christineam 04.06.2022 | 14:25
Zitat von KSC anzeigen
Aber ich habe ja noch keinen Bescheid von der DRV ob Rente abgelehnt wurde oder genehmigt. Das ist ja das Problem. Und das heißt jetzt für mich das ich jeden Job zur Verfügung stehen muss trotzdem ich einen Antrag auf EM RENTE gestellt habe und weiterhin noch krank geschrieben bin ? Einen Job habe ich ja noch. Ich weiß überhaupt nicht wie ich mich dann dem Arbeitsvermittler verhalten soll. Bin total überfordert mit der ganzen Sitution. Jetzt hat mir jemand geraten die Diagnose vom Arzt eventuell ändern zu lassen weil auf dem Krankenschein nur die Diagnosen auftauchen was Knochen betrifft . Bin aktuell ja vom Orthopäden krank geschrieben. Zum Psychater gehe ich regelmäßig ich denke wenn ich ihn darum bitte das er mich weiter krank schreibt da er mich auch nicht für Arbeitsfähig hält das es mir nachträglich eventuell was nützt um doch noch die Nahtlosigkeit zu bekommen. Denn ich schaffe es nicht aus psychischen Erkrankungen im Moment einer Arbeit nach zu gehen. Aber so wie ich es hier immer raus lese,darf ich ja dem Arbeitsamt nicht sagen das ich weiter krank geschrieben bin. Das passt doch alles nicht zusammen. Krank geschrieben bin ich ja auf meinen bestehenden Job vom Orthopäden.
Loniam 04.06.2022 | 18:49
Arbeitssuchend melden, dann bekommen sie Geld von der Agentur für Arbeit und sind krankenversichert.
Kaiseram 04.06.2022 | 18:55
Für die Zahlung des Arbeitslosengeldes ist die Agentur für Arbeit und nicht die Rentenversicherung zuständig. Was erwarten Sie also hier für Hilfe? Ein Forum der Rentenversicherung wird Ihnen da nicht weiter helfen können.
Abschlägeam 04.06.2022 | 21:55
Hallo Christine, Infos zum § 145 SGB III finden Sie z.B. hier: https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… oder auch direkt bei der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-145_ba015152.pdf Damit können Sie sich auf die notwendigen Termine am Dienstag vorbereiten. Viel Erfolg und schöne Pfingsten!
Mizzyam 04.06.2022 | 21:42
Hallo, soweit ich weiß, gibt es die "Nahtlosigkeit" nur, wenn der Arzt der Afa jemanden für über 3h Std/tägl arbeitsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hält. Hält er sie für nicht mehr als 3h vermittlungsfähig wird ALG1 abgelehnt. Da bleibt ihnen nur am Dienstag sofort ALG2 bzw. Grundsicherung beim Sozialamt zu beantragen,dann sind sie auch weiter krankenversichert, und zu warten wie der Antrag auf EMR beschieden wird. Gruß Mizzy
Uschiam 04.06.2022 | 22:08
Zitat von Mizzy anzeigen
Die Nahtlosigkeitsrrgelung ist extra dafür geschaffen, damit Menschen in dieser Situation (krank, ausgesteuert, über beantragte EM-Rente noch nicht entschieden) eben NICHT zum Sozialamt müssen. Das die AfA dieses ablehnt, scheint offensichtlich daran zu liegen, dass deren ärztlicher Dienst eine höhere Leistungsfähigkeit sieht.
Schadeam 05.06.2022 | 00:10
Da soll die Liebe Christine halt nicht rumzicken und auf Nahtlosigkeit beharren, sondern sich ganz normal im Rahmen der Leistungsfähigkeit arbeitslos melden. Siehe @KSC
Christineam 05.06.2022 | 08:30
ich werde auch nicht rumzicken und mich in Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Es ist nur komisch das ich seit der schriftlichen Beantragung keinen Bescheid über das Arbeitslosengeld oder Nahtlosigkeit am Telefon erhalten habe. Habe alles nur am Telefon erfahren als Zufall als ich zweimal nachgefragt habe warum ich noch keinen Bescheid habe. Und die Dame erklärte mir am Telefon das die Zeit über die Bearbeitung längst überschritten ist und eigentlich mir Geld überwiesen hätte müssen egal in welcher Form und das sie eine Dringlichkeit vermerkt und es an die zuständige Stelle weiterleitetaber dabei ist es jedes mal geblieben. Schöne Pfingsten noch.
KSCam 05.06.2022 | 08:52
Aber all das müssen Sie doch mit den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit klären! Da ist doch die DRV und dieses Forum eigentlich völlig unbeteiligt.... Auch schöne Pfingsten.
Peter T. am 06.06.2022 | 22:46
Zitat von Mizzy anzeigen
Manche sollten lieber keine Antwort schreiben, wenn sie keinerlei Ahnung habe und damit andere verwirren. Nahtlosigkeit nach 145 gibt es, wenn der ÄD des AA sie für über 6 Monate unter 3 Stunden am Tag erwerbsfähig hält (wie volle EMR). Dann wird eine Vermittlung fingiert. So lange bis die Rentenversicherung über Ihre Erwerbsfähigkeit entscheidet, bzw. bis das ALG 1 je nach Alter ausläuft (12 oder 24 Monate). Die DRV trifft hier die letzte Entscheidung zu der Erwerbsfähigkeit, an die sich andere Ämter zu halten haben. Sie müssen also versuchen, Befundberichte ihrer Ärzte gleich beizulegen, die auch bestätigen, dass Ihre Einschränkungen eine Erwerbsfähigkeit 3 oder mehr Stunden nicht zulassen. Dann würden Sie, wenn der ÄD des AA mitgeht, so lange AlG1 bekommen, ohne sich der Vermittlung stellen zu müssen. Viel Erfolg und alles Gute.
KSCam 06.06.2022 | 22:55
Und wo ist in der Praxis das Problem sich der Vermittlung zu stellen solange die EM Rente noch nicht entschieden ist? Spätestens im Vorstellungsgespräch winkt doch jeder Personalchef ab, wenn der Bewerber erzählt dass er vor kurzem Rente beantragt hat weil er sich für erwerbsgemindert hält. Da höre ich doch s Cohn den Satz: melden Sie sich wider wenn Die Rente abgelehnt ist und Sie arbeiten können und wollen!
Christineam 08.06.2022 | 20:09
Zitat von KSC anzeigen
Ja Du hast ja recht. Mein Termin beim Arbeitsamt vom 16.6.2022 wurde aufgrund meines dreimaligen Anruf beim Arbeitsamt das ich ab dem 4.6.2022 nicht mehr Versichert bin und das ich zu Hause gestürzt bin und keine Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen konnte wegen der fehlenden Krankenversicherung weil die Nachversicherung am 4.6. 2022 abgelaufen ist. Mein Termin ist jetzt auf morgen den 9.6. 2022 vorverlegt worden deswegen. Ich habe richtig Angst vor diesem Termin. Was ist wenn ich an einer LTA teilnehmen soll bzw beantragen soll ? Dies ist ja wiederum schädlich für den laufenden EM Rentenantrag. Natürlich werde ich mich mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn ich morgen eine Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreiben soll,werde ich es zur Prüfung mit nach Hause nehmen erst. Das Gutachten Teil A und Teil B vom Ärztlichen Dienst Arbeitsamt habe ich heute per Einschreiben mit Rücksendeschein beantragt das ich es zugeschickt bekomme. Wenn ich dieses Gutachten habe, kann ich mit Hilfe eines Rechtsbeistands Einblick nehmen ob wirklich alles berücksichtigt wurde und die angegeben Ärzte wo ich von der Schweigepflicht entbunden habe, Befunde angefordert wurden. Jetzt habe ich irgend wo gelesen, das wenn zum Beispiel mir mein Psychiater ein Attest ausstellt für's Arbeitsamt, würde ich nur noch in der Kartei geführt und ALG 1 wird trotzdem gezahlt und man braucht sich nicht wirklich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Aber wie gesagt, ich werde mich mit meinem Restleistungsvermögen dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
KSCam 08.06.2022 | 22:40
Warten Sie doch bitte mal den morgigen Termin ab, bevor Sie schon wieder x Horrorszenarien konstruieren. Warum sollten die einen LTA Antrag fordern, die wissen doch dass ein Rentenantrag läuft? Und wenn, stellen Sie hält diesen Antrag...auch so könnte die DRV eine LTA vorschlagen... Und für eine Wiedereingliederungsvereinbarung bräuchte es zuerst mal einen Arbeitsgeber der da mitspielt - gibt es den überhaupt? Einfach mal abwarten und nicht gleich allen unterstellen, dass man Ihnen Böses will. Gute Nacht
Schadeam 09.06.2022 | 16:01
oh Mensch Christine, Sie zerbrechen sich den Kopf über einen Zettel den Ihr Arbeitgeber fürs Arbeitsamt ausfüllen soll, gehts noch? Legen Sie dieses "Dingens" Ihrem Personalbüro vor, der wird es ausfüllen und gut ist. Sie brauchen nicht grübeln was der AG da reinschreibt. Hier gehts um einen normalen Vorgang in der Arbeitsverwaltung und Sie "schütten damit das Rentenforum voll", ????? Wenn Sie in allem sooo umständlich sind, ist es wirklich kein Wunder wenn manches schiefläuft, einfach mal ohne nachzugrübeln nur das machen was man Ihnen sagt,.....
AfAam 09.06.2022 | 15:50
Zitat von Christine anzeigen
Christine schrieb

So war ja heute beim Arbeitsamt wegen meines ersten Gespräch. Zum einem Teil war die Aufregung umsonst. Da ich ja Schwerbehindert bin GDB 50 MERKZEICHEN G, bin ich auch dem entsprechenden Sachbearbeiter zugeteilt worden.

Er hat mir den Teil vorgelesen was er vom Gutachten vom Ärztlichen Dienst bekommen hat und ausführlich erklärt. Er hat danach gleich meine Zahlung der Leistungsabteilung übergeben das ich sofort mein normales ALG 1 überwiesen bekomme. Was so ca 1 Wochen dauern würde bis es auf dem Konto ist laut seiner Aussage.

Mit einem Antrag auf LTA meinte er lässt er mich erstmal mal in Ruhe da ja mein Antrag auf EM RENTE schon läuft und ich in einer Reha war.

Aber jetzt kommt das was mir etwas Bauchschmerzen bereitet. Er hat mir einen Zettel zum ausfüllen für den AG mitgegeben den er ausfüllen soll und ich ihn dann wieder zurück bis 26. Juni an's Arbeitsamt schicken soll. Wenn mein AG den nicht ausfüllt, bekomme ich die Leistung nach Paragraph 66 SGB 1 entzogen. Der AG soll bescheinigen, aber wann er mich wieder weiter Beschäftigen kann das wäre das eine Feld zum ankreuzen,

Oder das Feld: warum er mich nicht weiter Beschäftigen kann weil kein Leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist mit Begründung.

Würde es nicht ausreichen, das er einfach drauf schreibt, das das AV ruht mehr nicht. Ich weiß doch nicht ob meine EM Rente bewilligt wird oder nicht. Wenn mein AG mich nicht weiter Beschäftigen kann, müsste er mir ja Kündigen und ich könnte eine Abfindung aushandeln. Aber so einfach kann ich auch nicht gekündigt werden ohne Einverständnis des Intigrationsamt.

Vielleicht kennt sich ja hier einer aus und hat so was selbst schon mal für seinen AG gehabt.

Warten Sie doch bitte mal den morgigen Termin ab, bevor Sie schon wieder x Horrorszenarien konstruieren. Warum sollten die einen LTA Antrag fordern, die wissen doch dass ein Rentenantrag läuft? Und wenn, stellen Sie hält diesen Antrag...auch so könnte die DRV eine LTA vorschlagen... Und für eine Wiedereingliederungsvereinbarung bräuchte es zuerst mal einen Arbeitsgeber der da mitspielt - gibt es den überhaupt? Einfach mal abwarten und nicht gleich allen unterstellen, dass man Ihnen Böses will. Gute Nacht
So war ja heute beim Arbeitsamt wegen meines ersten Gespräch. Zum einem Teil war die Aufregung umsonst. Da ich ja Schwerbehindert bin GDB 50 MERKZEICHEN G, bin ich auch dem entsprechenden Sachbearbeiter zugeteilt worden. Er hat mir den Teil vorgelesen was er vom Gutachten vom Ärztlichen Dienst bekommen hat und ausführlich erklärt. Er hat danach gleich meine Zahlung der Leistungsabteilung übergeben das ich sofort mein normales ALG 1 überwiesen bekomme. Was so ca 1 Wochen dauern würde bis es auf dem Konto ist laut seiner Aussage. Mit einem Antrag auf LTA meinte er lässt er mich erstmal mal in Ruhe da ja mein Antrag auf EM RENTE schon läuft und ich in einer Reha war. Aber jetzt kommt das was mir etwas Bauchschmerzen bereitet. Er hat mir einen Zettel zum ausfüllen für den AG mitgegeben den er ausfüllen soll und ich ihn dann wieder zurück bis 26. Juni an's Arbeitsamt schicken soll. Wenn mein AG den nicht ausfüllt, bekomme ich die Leistung nach Paragraph 66 SGB 1 entzogen. Der AG soll bescheinigen, aber wann er mich wieder weiter Beschäftigen kann das wäre das eine Feld zum ankreuzen, Oder das Feld: warum er mich nicht weiter Beschäftigen kann weil kein Leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist mit Begründung. Würde es nicht ausreichen, das er einfach drauf schreibt, das das AV ruht mehr nicht. Ich weiß doch nicht ob meine EM Rente bewilligt wird oder nicht. Wenn mein AG mich nicht weiter Beschäftigen kann, müsste er mir ja Kündigen und ich könnte eine Abfindung aushandeln. Aber so einfach kann ich auch nicht gekündigt werden ohne Einverständnis des Intigrationsamt. Vielleicht kennt sich ja hier einer aus und hat so was selbst schon mal für seinen AG gehabt.
Dies ist ein Rentenforum und kein Forum für Fragen zu Leistungen der AFA!
Christineam 09.06.2022 | 15:22
Zitat von KSC anzeigen
So war ja heute beim Arbeitsamt wegen meines ersten Gespräch. Zum einem Teil war die Aufregung umsonst. Da ich ja Schwerbehindert bin GDB 50 MERKZEICHEN G, bin ich auch dem entsprechenden Sachbearbeiter zugeteilt worden. Er hat mir den Teil vorgelesen was er vom Gutachten vom Ärztlichen Dienst bekommen hat und ausführlich erklärt. Er hat danach gleich meine Zahlung der Leistungsabteilung übergeben das ich sofort mein normales ALG 1 überwiesen bekomme. Was so ca 1 Wochen dauern würde bis es auf dem Konto ist laut seiner Aussage. Mit einem Antrag auf LTA meinte er lässt er mich erstmal mal in Ruhe da ja mein Antrag auf EM RENTE schon läuft und ich in einer Reha war. Aber jetzt kommt das was mir etwas Bauchschmerzen bereitet. Er hat mir einen Zettel zum ausfüllen für den AG mitgegeben den er ausfüllen soll und ich ihn dann wieder zurück bis 26. Juni an's Arbeitsamt schicken soll. Wenn mein AG den nicht ausfüllt, bekomme ich die Leistung nach Paragraph 66 SGB 1 entzogen. Der AG soll bescheinigen, aber wann er mich wieder weiter Beschäftigen kann das wäre das eine Feld zum ankreuzen, Oder das Feld: warum er mich nicht weiter Beschäftigen kann weil kein Leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist mit Begründung. Würde es nicht ausreichen, das er einfach drauf schreibt, das das AV ruht mehr nicht. Ich weiß doch nicht ob meine EM Rente bewilligt wird oder nicht. Wenn mein AG mich nicht weiter Beschäftigen kann, müsste er mir ja Kündigen und ich könnte eine Abfindung aushandeln. Aber so einfach kann ich auch nicht gekündigt werden ohne Einverständnis des Intigrationsamt. Vielleicht kennt sich ja hier einer aus und hat so was selbst schon mal für seinen AG gehabt.
Walloam 09.06.2022 | 16:45
Zitat von Christine anzeigen
Christine schrieb

So war ja heute beim Arbeitsamt wegen meines ersten Gespräch. Zum einem Teil war die Aufregung umsonst. Da ich ja Schwerbehindert bin GDB 50 MERKZEICHEN G, bin ich auch dem entsprechenden Sachbearbeiter zugeteilt worden.

Er hat mir den Teil vorgelesen was er vom Gutachten vom Ärztlichen Dienst bekommen hat und ausführlich erklärt. Er hat danach gleich meine Zahlung der Leistungsabteilung übergeben das ich sofort mein normales ALG 1 überwiesen bekomme. Was so ca 1 Wochen dauern würde bis es auf dem Konto ist laut seiner Aussage.

Mit einem Antrag auf LTA meinte er lässt er mich erstmal mal in Ruhe da ja mein Antrag auf EM RENTE schon läuft und ich in einer Reha war.

Aber jetzt kommt das was mir etwas Bauchschmerzen bereitet. Er hat mir einen Zettel zum ausfüllen für den AG mitgegeben den er ausfüllen soll und ich ihn dann wieder zurück bis 26. Juni an's Arbeitsamt schicken soll. Wenn mein AG den nicht ausfüllt, bekomme ich die Leistung nach Paragraph 66 SGB 1 entzogen. Der AG soll bescheinigen, aber wann er mich wieder weiter Beschäftigen kann das wäre das eine Feld zum ankreuzen,

Oder das Feld: warum er mich nicht weiter Beschäftigen kann weil kein Leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist mit Begründung.

Würde es nicht ausreichen, das er einfach drauf schreibt, das das AV ruht mehr nicht. Ich weiß doch nicht ob meine EM Rente bewilligt wird oder nicht. Wenn mein AG mich nicht weiter Beschäftigen kann, müsste er mir ja Kündigen und ich könnte eine Abfindung aushandeln. Aber so einfach kann ich auch nicht gekündigt werden ohne Einverständnis des Intigrationsamt.

Vielleicht kennt sich ja hier einer aus und hat so was selbst schon mal für seinen AG gehabt.

Er hat mir den Teil vorgelesen was er vom Gutachten vom Ärztlichen Dienst bekommen hat und ausführlich erklärt. Mit einem Antrag auf LTA meinte er lässt er mich erstmal mal in Ruhe da ja mein Antrag auf EM RENTE schon läuft und ich in einer Reha war.
Irgendwie passt das bei Ihnen alles nicht wirklich zusammen! Hält der MD der AfA Sie denn für erwerbsfähig? Daraus kann man zwar rententechnisch nichts schließen, aber es würde andere Dinge erklären. Einerseits wird beim AG angefragt, dann erhalten Sie keine Nahtlosigkeit, sondern nur normales Alg, andererseits will man Sie in Ruhe lassen, weil ja der Rentenantrag läuft. Das ist irg von allem etwas, aber es wirkt nicht wie eine klare Strategie!
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