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Nahtlosigkeit - Antrag auf medizischer Reha während Chemo

von Frau Kieswald03.05.2019 | 10:37
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesagentur für Arbeit hat mich aufgefordert einen Antrag auf medizinischer Reha zu stellen. Ich bin seit März ausgesteuert und beziehe Arbeitslosengeld. 1. Ich befinde mich aber derzeit in einer Chemotherapie und kann derzeit nicht eine medizinische Reha antreten. Erst nach der Chemo kann geklärt sein, inwieweit ich noch arbeitsfähig bin. Welche Grundlage wird für diese Entscheidung genommen? Kann die Reha auch später angetreten werden? 2. Ich bin an einem Ovarialkarzinom und Brustkrebs erkrankt und habe laut Statistik beim OvarialKarzinom eine unklare Überlebensprognose. Ich empfinde mich für meinen Alltag teilweise leistungsfähig, leider aber an Müdigkeit und kurze Schlafattacken. Auch empfinde ich mich nicht in der Lage mich psychisch zu belasten. Nach welchen Kriterien wird über die Erwerbsminderung entschieden. Spielt die Diagnose eine Rolle oder alleine meine Leistungsfähigkeit im Alltag beziehungsweise im Beruf? Nach welchen Kriterien wird hier entschieden? 3. Ich habe aufgrund meiner Erkrankung Anspruch innerhalb eines Jahres eine onkologische Reha wieder durchzuführen. Entfällt die onkologische Reha aufgrund des Antrags der medizischen Reha, falls ich diese antrete? Freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Frau Kieswald

2 Antworten

Moonam 03.05.2019 | 20:01
Antworte mal als ebenfalls Krebsbetroffene: 1. Reha kann auch während Chemotherapie beantragt werden. Bewilligung gilt meines Wissens nach für 6 Monate. Wunschklinik nach Empfehlung der Ärzte oder Sozialdienst Krankenhaus, die wissen welche Rehakliniken mit der DRV zusammenarbeiten, angeben. Die Ärzte können nach Genehmigung Terminverschiebung (Rehaunfähigkeit attestieren) beantragen, wenn Reha noch nicht möglich. Gibt aber auch ein paar wenige Kliniken, die Chemo durchführen, wenn man dies möchte. 2. Die Diagnosen und Beurteilungen im Rehabericht sind für die EM-Rente entscheidend. Bei Krebs einfacher als bei psychischen Erkrankungen, meiner Beobachtung nach. 3. Das sind nicht wirklich unterschiedliche Rehas. Beim medizinischen Rehabericht wird die berufliche Leistungsfähigkeit beurteilt. In der Reha gibt’s zusätzliche berufsbezogene Bewegungstherapie.
Ulliam 03.05.2019 | 20:27
Eigentlich ist die DRV bei Krebs relativ unkompliziert dabei, für 2-3 Jahre eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen, weil die wissen das es dauert. In der Nathlosigkeitsregelung kannst du den Antrag auf Reha ODER Erwerbsminderungsrente stellen. Mein Rat währe: beantrage die Rente, die AHBs bekommst du trotzdem
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