Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nahtlosigkeit greift nicht mehr aber weiterhin AU woher bekomme ich dann Geld ??

von Susi26.03.2019 | 17:23
257 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo folgender Sachverhalt Bin 58 Jahre und ein Wrack... :-( Seit Sept. 2016 dauerhaft und weiterhin krankgeschrieben KK ausgesteuert April 2017 und Rentenantrag gestellt ALG1 Nahtlosigkeit ab April/2017 - Okt. 2019 bewilligt August 2018 nach Gutachten befristete Teil EM rückwirkend zu April 2017 bis März 2020 bewilligt WIDERSPRUCH gegen Teil EM - läuft aktuell noch 2. Gutachter sagt nun auch 3 bis unter 6 Std. also Teil EM - in der jetzigen Tätigkeit und auf dem allg. Arbeitsmarkt aber nur mit überwiegend - sitzender Tätigkeit - nichts heben, nichts tragen etc. !! Amtsarzt der ARGE schliesst sich dem nun an, obwohl bisher unter nur 3 Std. Widerspruch wird lt. ärztl. Dienst der RV abgelehnt, wird aber noch im Ausschuss beraten, mache mir aber keine Hoffnungen. Bin und werde aber weiter krankgeschrieben, Brief von ARGE Heute, Nahtlosigkeit entfällt und ab sofort AU Meldung direkt zu denen. Die zahlen dann aber auch nur noch 6 Wochen, weil ich weiter krank bin und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann. Bin ausserdem in ungekündigter Anstellung im öffentl. Dienst in einem "ruhendem Arbeitsverhältnis" aber mein AG kann oder will mir keine der TeilEM entsprechende Arbeitszeit ( also unter 6 Std. tägl.) anbieten. Hab ich schriftl. Bin in Teilzeit angestellt aber mit jeweils 8 Std. Pro Arbeitstag, an 3 Tagen die Woche / Dreischichtsystem. WOHER bekomme ich danach Geld? Von 325 € Teilrente kann ich nicht mal meine Miete zahlen. Und auch wenn die Gutachter etwas anderes sagen, bin ich definitiv nicht leistungsfähig für 3 bis unter 6 Std. Das sehen auch meine Fachärzte so! Werde ich jetzt zum HarzIV Fall ? Muss ich Grusi beantragen ? Ich könnte nur noch heulen wenn ich darüber nachdenke ich würde so gerne arbeiten gehen aber es ist mir gesundheitlich einfach nicht mehr möglich. Soll ich mich nicht weiter AU schreiben lassen, obwohl ich nicht an meinen bestehenden Arbeitsplatz zurück kann und in Wirklichkeit auch noch krank bin ....., damit ALG1 weiterläuft ?? Und muss dann Bewerbungen schreiben, oder irgendwelche nicht zielführende Massnahmen mitmachen um aus der Statistik zu fallen. Oder weil die ARGE mich "vielleicht" irgendwohin vermitteln könnte. Lt. Jobbörse der ARGE ist allerdings in sitzender Tätigkeit unter 6 Std. in meinem Wohnort und Umgebung nichts zu finden. Bin Kassiererin und wurde nicht im Büro ausgebildet !! Ach man,... was soll ich nur machen, wie soll das alles weiter gehen ??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi,

im Rahmen dieses Forums geben wir gerne Auskunft zu Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Ihre Frage nach Ansprüchen gegenüber anderen Leistungsträgern (Arbeitslosengeld I oder II, Grundsicherung....) können wir hier im Forum leider nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an die in Frage kommenden Leistungsträger zu wenden um etwaige Ansprüche zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Kaiseram 26.03.2019 | 18:35
Wende dich mit deiner ganzen Geschichte an www.elo-forum.org da wird dir geholfen
Susiam 26.03.2019 | 18:50
Ach man,... was soll ich nur machen, wie soll das alles weiter gehen ??
Wende dich mit deiner ganzen Geschichte an www.elo-forum.org da wird dir geholfen
Ok danke, ich hab schon vermutet das ich hier falsch bin.
Realistam 26.03.2019 | 19:59
Fakt ist, dass die Gutachter Ihre Leistungsfähigkeit anders einschätzen als Sie. Über diesen Tatbestand sollten Sie mal gründlich nachdenken. Es kommt auch durchaus vor, dass man seine eigene Leistungsfähigkeit auch falsch einschätzt. Selbst eine volle Erwerbsminderungsrente würde ja nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreichen. Sollten Sie also nicht mehr arbeiten können, müssen Sie sich auf den Bezug von Arbeitslosengeld 2 einstellen. Alles andere wäre Schönfärberei.
Kaiseram 26.03.2019 | 20:53
Na dann geh mal schnell nachschauen was ich da empfohlen habe, da wird nämlich schon fleissig und aktiv geholfen ;-)
Kaiseram 26.03.2019 | 21:10
Zitat von Realist anzeigenausblenden
Arbeitslosengeld wenn man nicht mehr arbeiten kann? Ist zwar die richtige Leistung, aber eben weil da bei Ihnen noch Leistungsfähigkeit festgestellt wurde. Stellen Sie sich dem Jobcenter mit genau den genannten Fähigkeiten zur Verfügung. Bei der Vermittlung wird dort natürlich Rücksicht auf Ihre Einschränkungen genommen. Haben Sie schon einen Schwerbehindertenausweis?
Kaiseram 27.03.2019 | 07:15
Arbeitslosengeld wenn man nicht mehr arbeiten kann? Ist zwar die richtige Leistung, aber eben weil da bei Ihnen noch Leistungsfähigkeit festgestellt wurde. Stellen Sie sich dem Jobcenter mit genau den genannten Fähigkeiten zur Verfügung. Bei der Vermittlung wird dort natürlich Rücksicht auf Ihre Einschränkungen genommen. Haben Sie schon einen Schwerbehindertenausweis?
Pseudokaiser, warum nimmst Du nicht einfach Deine Tabletten? Das wäre für Dich und alle hier im Forum eine enorme Erleichterung.
Also wirklich, was sind Sie denn für einer. Das könnte man auch von Ihnen meinen. Wir befinden uns u.a. im Rentenforum, aber auch gleichzeitig in einem Bereich mit kranken Menschen. Dies ist eine gute Anlaufstelle und hier wird geholfen.
Dorleam 27.03.2019 | 13:55
Arbeitslosengeld wenn man nicht mehr arbeiten kann? Ist zwar die richtige Leistung, aber eben weil da bei Ihnen noch Leistungsfähigkeit festgestellt wurde. Stellen Sie sich dem Jobcenter mit genau den genannten Fähigkeiten zur Verfügung. Bei der Vermittlung wird dort natürlich Rücksicht auf Ihre Einschränkungen genommen. Haben Sie schon einen Schwerbehindertenausweis?
Pseudokaiser, warum nimmst Du nicht einfach Deine Tabletten? Das wäre für Dich und alle hier im Forum eine enorme Erleichterung.
Also wirklich, was sind Sie denn für einer. Das könnte man auch von Ihnen meinen. Wir befinden uns u.a. im Rentenforum, aber auch gleichzeitig in einem Bereich mit kranken Menschen. Dies ist eine gute Anlaufstelle und hier wird geholfen.
Dein parasitäres Verhalten solltest Du schnellstens behandeln lassen. Scheint bei Dir "Pseudokaiser" fast schon chronisch zu sein. Das mit den kranken Menschen hat Du richtig erkannt. Du brauchst tatsächlich dringend Hilfe.
Hallo, bin neu hier im Forum, aber was da mit den Kaisers los ist, verwirrt mich doch ein bisschen. Wäre es nicht einfacher, sich z.B. Kaiser und KaiserI zu nennen, damit keine Unstimmigkeiten auftreten? Mit freundlichem Gruß Dorle
SEam 27.03.2019 | 13:50
Hallo Susi, Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslosengeldes endet nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erst dann, wenn über den Rentenantrag des Betroffenen endgültig rechtskräftig entschieden worden ist! Also lass dich nicht verunsichern. Du stellst dich weiter mit deinem Restleistungsvemögen zur Verfügung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026