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nahtlosigkeit und emr-antrag

von rudi06.03.2010 | 06:49
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7 Antworten

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Werde in ca.vier Monaten ausgesteuert.Sollte man den Em-Rentenantrag jetzt schon stellen,oder erst bei der Alg-Beantragung.Hoffe wie immer auf Eure Hilfe. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da ein EM-Antrag in der Regel einige Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt, und um die geschilderten Unannehmlichkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit zu vermeiden kann eine baldige Antragstellung durchaus sinnvoll sein. Die Entscheidung hängt aber tatsächlich auch davon ab, wie groß die Differenz zwischen dem derzeitigen Krankengeld und der späteren eventuellen Erwerbsminderungsrente sein wird.

6 Antworten

Männeam 06.03.2010 | 07:59
Wenn das derzeitige Krankengeld höher ist , als das zu erwartende ALG I sollten Sie den EM-Antrag natürlich erst bei der ALG I Beantragung stellen. Wenn nicht oder gleich hoch, können Sie den Antrag schon jetzt stellen. Falls dieser dann genehmigt würde in den nächsten 4 Monaten, würden Sie sich damit den Antragskram und event. Ärger mit der AfA sparen. Denn auch wenn Sie den EM-Antrag nach Bezug des ALG I gestellt haben, wird die AfA von ihnen gewisse Dinge verlangen und Sie " beschäftigen " und Forderungen an Sie stellen. Wenn man die "Zusammenarbeit" mit der AfA meiden kann, sollte man dies auch tun....
uweam 06.03.2010 | 09:49
"Wenn man die "Zusammenarbeit" mit der AfA meiden kann, sollte man dies auch tun...." Herrlich und vollkommen richtig. "Denn auch wenn Sie den EM-Antrag nach Bezug des ALG I gestellt haben, wird die AfA von ihnen gewisse Dinge verlangen und Sie " beschäftigen " und Forderungen an Sie stellen." Selbst bei Krankschreibung wird man ihre Ortsanwesenheit prüfen!
Engelam 06.03.2010 | 11:59
Und die afa wird bei gestelltem em-antrag auch noch folgendes tun :Man wird sie zum medizinischen dienst der afa schicken. Der kann feststellen das sie z.b. arbeitsfähig sind, obwohl ausgesteuert, nicht arbeitsfähig und schwer krank. Man kann sie in eine GANZIL maßnahme stecken, über fünf monate. Man wird sie auffordern sich im rahmen ihres gesundheitszustandes zu bewerben.u.s.w. Die afa nimmt zwar zur kenntnis das sie einen em-rentenantrag gestellt haben, wir aber mit ihnen ihr eigenes süppchen kochen. Quelle: Bin selbst mittendrin.
Drohmenam 06.03.2010 | 12:43
Auch um die berühmte " Eingliederungsvereinbarung " wird man als EM-Antragsteller nicht herum kommen.. Ich musste diese sogar als Schwerbehinderter ausfüllen und die entsprechenden Dinge wie Bewerbungen etc. pp während der EM-Antrag noch lief nachweisen. Immer daran denken , auch bei ALG I nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung gilt man als arbeitsfähig im Sinne der Afa - das heisst für 15 Wochenstunden oder unter 3 Stunden pro Tag. Und für diese Art Jobs ( also Minijobs ) verlangt und fordert die AfA auch Bemühungen seitens des ALG I Beziehers. Das wird ganz klar in die Eingliederungsvereinbarung mit reingeschrieben und das kann ganz schön nerven.
rudiam 06.03.2010 | 13:14
Hallo Leute,das kann ja heiter werden,bin bald 62 Jahre und man muß bis in das Grab mit irgendwelchen Behörden kämpfen! Habe 45 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet und ich hoffe trotz der gesundheitlichen Einschränkungen diesem Bürokratenstaat bald zu entkommen. Gruß an alle,
Skandalam 06.03.2010 | 18:14
"Ich musste diese sogar als Schwerbehinderter ausfüllen und die entsprechenden Dinge wie Bewerbungen etc. pp während der EM-Antrag noch lief nachweisen." "fordert die AfA auch Bemühungen seitens des ALG I Beziehers." Was für ein Skandal,das die Agentur für Arbeit dies alles fordert.Und das auch noch von einem Schwerbehinderten. Wo sind wir nur gelandet.Da muss man doch tatsächlich noch etwas dafür tun,das man ALG I bekommt.Unglaublich.
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