Wenn im Zuge der Nahtlosigkeit (§ 125 SGB III) eine Reha abgelehnt wird, ist i.d.R. nach 116 SGB VI dieser Antrag der EM-Rentenantrag. Oder warum wurde die Reha abgelehnt? Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach!
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Wenn im Zuge der Nahtlosigkeit (§ 125 SGB III) eine Reha abgelehnt wird, ist i.d.R. nach 116 SGB VI dieser Antrag der EM-Rentenantrag. Oder warum wurde die Reha abgelehnt? Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach!
Die Krankenkasse darf Sie aus rechtlichen Gründen lediglich zur Reha-Antragstellung auffordern (natürlich mit dem Ziel, dass entweder die Reha erfolgreich ist oder andernfalls der Reha-Antrag in einen Rentenantrag von der gesetzl. Rentenversicherung in einen Rentenantrag umgedeutet wird).
Wie es in den Vorbeiträgen steht, wäre es nun wichtig, den Grund für die Ablehnung zu erfahren. Sollte die Ablehnung deshalb erfolgt sein, da eine Reha-Maßnahme nicht ausreichend Erfolgsaussichten bietet, wäre es an Ihrem Rentenversicherungsträger, die Umdeutung in einen Rentenantrag zu prüfen, sodass dann ggf. noch das entsprechende Antragsformular nachzureichen wäre. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.
Ob Sie die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit dazu aufgefordert hat, ist bei Ihrem beschriebenen Fall gleich, da die Voraussetzungen der Prüfung der Umdeutung eines Reha-Antrages, in einen Rentenantrag (die Ihr Rentenversicherungsträger vornimmt) nicht davon abhängen, welche Behörde Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat.
Aufgrund des von Ihnen genannten Ablehnungsgrundes bzgl. der Reha ist vom Rentenversicherungsträger der Reha-Antrag nicht in einen Rentenantrag umzudeuten. Legen Sie also den Reha-Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit vor. Einen Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie nicht stellen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.