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Experten-Antwort

Nahtlosigkeit und Rentenantrag

von rudi21.09.2010 | 14:43
11527 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, zusammen! beziehe seit 6 Wochen Alg 1,habe nach Aufforderung Rehaantrag gestellt(abgelehnt).Muß ich jetzt zwingend einen Erwerbsminderungsantrag stellen? Algzahlung nach §125 Sgb Gruß, Rudi

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn im Zuge der Nahtlosigkeit (§ 125 SGB III) eine Reha abgelehnt wird, ist i.d.R. nach 116 SGB VI dieser Antrag der EM-Rentenantrag. Oder warum wurde die Reha abgelehnt? Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Krankenkasse darf Sie aus rechtlichen Gründen lediglich zur Reha-Antragstellung auffordern (natürlich mit dem Ziel, dass entweder die Reha erfolgreich ist oder andernfalls der Reha-Antrag in einen Rentenantrag von der gesetzl. Rentenversicherung in einen Rentenantrag umgedeutet wird).

Wie es in den Vorbeiträgen steht, wäre es nun wichtig, den Grund für die Ablehnung zu erfahren. Sollte die Ablehnung deshalb erfolgt sein, da eine Reha-Maßnahme nicht ausreichend Erfolgsaussichten bietet, wäre es an Ihrem Rentenversicherungsträger, die Umdeutung in einen Rentenantrag zu prüfen, sodass dann ggf. noch das entsprechende Antragsformular nachzureichen wäre. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Ob Sie die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit dazu aufgefordert hat, ist bei Ihrem beschriebenen Fall gleich, da die Voraussetzungen der Prüfung der Umdeutung eines Reha-Antrages, in einen Rentenantrag (die Ihr Rentenversicherungsträger vornimmt) nicht davon abhängen, welche Behörde Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat.

Aufgrund des von Ihnen genannten Ablehnungsgrundes bzgl. der Reha ist vom Rentenversicherungsträger der Reha-Antrag nicht in einen Rentenantrag umzudeuten. Legen Sie also den Reha-Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit vor. Einen Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie nicht stellen.

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9 Antworten

Klemensam 21.09.2010 | 15:04
Die Reha kann auch deshalb abgelehnt worden sein, weil Sie zu gesund für eine Reha sind - also gar keine benötigen. Damit wäre dann auch eine eventuelle Erwerbsminderung vom Tisch.... Hier sollten Sie sich schon sofort erkundigen, aus welchen Grund genau die Reha letztlich abgelehnt wurde bevor weitere Schritte danach zu unternonnem werden können. Dies müsste allerdings auch aus dem Schreiben der RV indem die Reha abgelehnt wurde bereits klar hervorgehen. Wenn Sie zu krank für eine Reha und damit eventuell sogar EM wären, hätte die RV den Rehaantrag autoamtisch in einen EM-Antrag umgedeutet und Sie zur EM-Antragstellung aufgefordert. .
Klemensam 22.09.2010 | 13:30
Dann sind Sie der Aufforderung der Agenrtur für Arbeit ja nach gekommen und mit der Rehaablehnung ist die Sache damit - vorerst - vom Tisch. Die müssen dann bis auf weiteres ALG I und damit der Zahlungsverprlichtung ihnen gegenüber nachkommen. Klar , das die AfA natürlich alles versucht und auch weiterhin versuchen wird, Sie in dem Alter schnellstens aus der ALG I Zahlung und in die Rente zu drücken... Lassen Sie sich davon aber nicht beeindrucken und falls es hart auf hart kommt hilft die Einschaltung eines Fachanwaltes da ungemein.
rudiam 22.09.2010 | 12:30
Ablehnung Reha wegen( Vierjahresrhythmus), wollte noch keinen Rentenantrag stellen um eventuell meine nicht üppige Altersrente durch die Abschläge noch mehr zu verkürzen! Bin jetzt 62 Jahre, Gruß, Rudi
rudiam 22.09.2010 | 15:42
Danke,für die Aufmunterung! Also brauch ich keinen Erwerbsminderungsantrag stellen. Gruß , Rudi
rudiam 22.09.2010 | 18:51
Bitte noch einmal um Aufklärung,damit ich mich richtig verhalte1 Vielen Dank! Gruß,
Klemensam 23.09.2010 | 09:46
Aus meiner Sicht nicht. Sie sind mit der Rehaantragstellung ja der Aufforderung der Agentur für Arbeit nachgekommen und haben damit ihre Pflicht erfüllt. Direkt zu einer EM-Antargstellung kann Sie die Agentur für Arbeit meines Wissens nach nicht auffordern. Sie sollten aber diese spezielle Frage eventuell hier noch einmal stellen : http://www.elo-forum.org/ Da wird man ihnen dies auch Fallbezogen sicher genau sagen können.
rudiam 23.09.2010 | 11:52
Hallo, Experte Die Aufforderung zum Rentenantrag kam nicht von der Krankenkasse sondern vom Arbeitsamt.Drohung Leistungsentzug! Bitte um Anwort. MfG,
rudiam 23.09.2010 | 12:38
Danke für hilfreichen Antworten! Allen einen schönen Tag. Gruß, RUDI
-am 23.09.2010 | 11:19
So wie ich Ihrem weiteren Beitrag entnehmen kann, wurde Ihr Reha-Antrag aus med. Gründen abgelehnt (da die Reha-Maßnahme vor Ablauf der eigentlich geltenden Vier-Jahres-Frist noch nicht unbedingt erforderlich ist). Daher haben Sie aus meiner Sicht hinsichtlich der Erwerbsminderungsrente nichts weiter zu veranlassen. Dieser Ablehnungsgrund beinhaltet natürlich auch, dass eine Erwerbsminderung nicht unmittelbar zu erwarten ist, sodass der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umzudeuten wäre. Zudem kommt noch, dass bei einer drohenden Erwerbsminderung auch bei einem von Ihnen gestellten Reha-Antrag Ihr Rentenversicherungsträger von sich heraus aktiv geworden wäre. Sprich: Er hätte Ihnen in dem Fall geschrieben, dass eine Reha-Maßnahme nicht sinnvoll wäre, da die voraussichtliche Erwerbsminderung auch bei Durchführung der Erwerbsminderung nicht behoben werden könnte und Sie hätte Sie daher dazu aufgefordert, die für die Ewerbsminderungsrente erforderlichen Formblätter auszufüllen. Sollte die Krankenkasse Sie in der Angelegenheit befragen, verweisen Sie auf die von der Rentenversicherung erfolgte Ablehnung der Reha-Maßnahme. Alles weitere wird sich dann klären.
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