Ich gehe davon aus, dass Sie mit Nahtlosigkeitsgeld das Arbeitslosengeld meinen. Sie sollten der Arbeitsagentur auf jeden Fall mitteilen, dass Sie die Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben. Ob und wie sich diese Kündigung auf Ihren Leistungsanspruch auswirkt, müssen Sie direkt bei der Arbeitsagentur erfragen.
Nachdem der Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur erschöpft ist (bzw. ca. 3 Monate vorher), sollten Sie einen Rentenantrag stellen, ggf. müssen Sie dann die Abschläge in Kauf nehmen.