Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nahtlosigkeitsgeld nach Aussteuerung der KK

von Stefan R.28.10.2011 | 12:43
7420 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Forum, nach andauernder Krankheit teilte mir meine Krankenkasse nun das Datum meiner Aussteuerung mit dem Hinweis mit, dass ich mich hiernach mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen soll. Meine Fragen hierzu: 1. Wie lange vor dem Austeuerungsdatum sollte ich mich mit der Arbeitsagentur in verbindung setzen? 2. Muss, ehe Nahtlosigkeitsgeld bewilligt wird, ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt worden sein? Vielen Dank, Stefan

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefan,

wir schließen uns den Antworten von NBGFUN und Krämers an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

NBGFUNam 28.10.2011 | 12:56
Hallo, sofern sie weiterhin AU erkrankt sind, sollte der Antrag bei der AfA so rechtzeitig gestellt werden, dass keine Finanzierungslücke ihrers Lebensunterhalts eintritt. Bedenken sie, dass die AfA auch einige Tage/Wochen für die Bearbeitung ihres Leistungsantrags benötigt. Setzen sie sich hierzu bitte mit der für sie zuständigen AfA in Verbindung. Grundsätzlich ist die AfA verpflichtet jeden Leistungsbezieher einer diesbezüglichen Leistung nach § 125 Abs. 2 SGB III innerhalb eines Monats aufzufordern einen Antrag auf med. Reha bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Sofern bei der DRV beireits ein entsprechender Antrag vorliegt, sollten sie dies der AfA gleich mitteilen. Grundsätzlich ist die AfA nicht berechtigt den Versicheten aufzufordern einen Antrag auf Rente wg. Erwerbsminderung zu stellen, jedoch gilt ein Antrag auf Reha immer auch als Antrag auf Rente.
Krämersam 28.10.2011 | 14:30
Sie sollten sich auf jeden Fall so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit melden. In solchen Fällen gibt es kein zu früh, aber sehr wohl ein zu spät... Sie müssen sich aber auf jeden Fall dann bei der AfA melden, wenn die Kasse ihnen den genauen Aussteurungstag schriftlich angegeben hat. Nehmen Sie dieses Schreiben ( in Kopie ) dann mit und legen dies bei der AfA vor bzw. geben die Kopie dort gleich mit ab. Sie werden dann wahrscheinlich von der AfA einen neuen Termin bekommen an dem ihr ALG I Antrag dann aufgenommen wird. Manchmal kann das gleich gemacht werden , oft aber eben nicht und man wird noch einmal dazu eingeladen. Ob Sie dann letztlich das ALG I nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung § 125 bekommen oder nicht entscheidet die AfA. Für die Nahtliosgkeit müssen einige Bedingungen erfüllt werden ( u.a. muss Sie der ärztliche Dienst für mind. die nächsten 6 Monate ab ALG Antragstellung als Arbeitsunfähig einstufen ) , sonst kann dies nicht gezahlt werden. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, wird das normale ALG I nach § 117 gezahlt. Dazu müssen Sie sich aber dann auf jeden Fall dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung - unter Beachtung ihrer gesundheiltlichen Einschränkungen - zur Verfügung stellen und Eigenbemühungen ( Bewerbungen schreiben etc. ) um einen Arbeitsplatz anstellen , da das ALG I sonst nicht gezahlt werden darf. Grundsätzlich wird bei ihnen auch sofort der ärztliche Dienst der AfA eingeschaltet der überhaupt erstmal ihre Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA ( mind. 15 Stunden pro Woche ) feststellen wird und dann auch letztlch darüber welches ALG I ( nach welchen § ) Sie bekommen können. Je nach Untersuchungsergebniss könnte die AfA Sie dann natürlich auch sofort zur Reahantragstelluing bei der RV auffordern, um schnellstens ihre Erwerbsfähigkeit dort dann feststellen zu lassen. Direkt zur Stellung eines EM-Antrages kann Sie aber die AfA nicht auffordern. Sie selbst können aber natürlich jederzeit einen EM-Antrag von sich aus auch schon früher stellen, um z.b. eine möglichst schnelle Klärung ihrer Erwerbsfähigkeit zu bewirken und um dann event. eine EM-Rente zu erhalten. Manchmal ist es besser man agiert selbst frühzeitig, als sich von den Behörden drängen und vorantreiben zu lassen...
Stefan R.am 28.10.2011 | 19:46
Vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten, welche mir sehr weiterhelfen. Ich werde mich gleich am Montag mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Gruß und ein schönes Wochenende, Stefan R.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026