Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nahtlosigkeitsregelung

von Voll niedergeschlagen10.05.2013 | 18:40
2766 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich suche nun auch einmal Hilfe in diesem Forum. Ich bin mitte 40 und leide seit 15 Jahren durch viele familiäre Schicksalsschläge an Depressionen und Erschöpfungsphasen. Ich bin Mutter von 2 leiblichen geistig behinderten Mädchen, von denen unsere erste im Alter von 2 Jahren zusätzlich an Leukämie erkrankte. Sie verstarb leider nach 4 Jahre langer Chemotherapie. Vor einigen Jahren habe ich aufgrund des schlechten Zustandes meiner Tochter und auch meines eigenen Gemütszustandes und einer sehr schlimmen Depression meinen Beruf im öffentlichen Dienst als Büroangestellte gekündigt. Es war eine Kurzschusshandlung und unüberlegt. Ich habe dann aber gleich nach 1 Jahr wieder Fuß gefasst im öffentlichen Dienst und die ganzen Jahre - trotz meiner Erkrankungen - weiter gearbeitet, bis die Zusammenbrüche vor 2 Jahren in immer kürzeren Abständen kamen. Nach 3 Mutter-Kind- Kuren (2 Mutter-Kind-Kuren und 1 Kinderkrebs-Kur mit Mutter und Vater und Geschwisterkind), einem langen Aufenthalt in einer stationären Akutklinik, einem Aufenthalt in einer Tagesklinik und jetzt aktuell einer 5wöchigen psychosomatisch orientierten Reha (vom Rententräger), habe ich zusammen mit meiner Haus- und meiner Fachärztin den Entschluss gefasst, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Der Zustand hat sich nach der Reha nicht gebessert. Ich bin seit 1 Jahr arbeitsunfähig geschrieben und auch aus der Reha als arbeitsunfähig entlassen worden. Im Abschlussbericht steht etwas von einer Wiedereingliederung. So ein Hamburger Modell habe ich schon über 6 Monate hinter mir. Vor der Reha wurde das Hamburger Modell bei mir "probiert". Es ist leider gescheitert, da ich am Ende nicht einmal mehr 2 Stunden am Tag arbeiten konnte. Einen Rentenantrag hat man in der jetzigen Reha aber noch nicht unterstützt oder befürwortet, da ich "noch nicht ganz so lange krank geschrieben bin". Man sagte mir, ich solle erst einmal das Krankengeld ausschöpfen. Beim Sozialverband Deutschland werde ich in meinem Vorhaben für Rente jetzt unterstützt. Termin für die Abgabe meines Rentenantrages ist jetzt in 2 Wochen in der Rentenberatungsstelle vor Ort. Ich möchte das jetzt auf jeden Fall durchziehen. Ich benötige dringend eine längere Auszeit vom Berufsleben. Wovor ich jetzt Bedenken habe, ist die mir angekündigte Beantragung von Nahtlosigkeitszahlungen, wenn in nächster Zeit der Anspruch auf Krankengeld ausläuft. Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag (ich bin unbefristet im öffentlichen Dienst als Angstellte tätig)? Und falls es zu einem Widerspruchsverfahren im Rentenverfahren kommen sollte, werden weiterhin Leistungen aus der Nahtlosigkeitsregelung gezahlt? Ich freue mich über jeden Rat. Vielen Dank. Entschuldigung für die Bandwurm-Sätze.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die rentenrechtlichen Konsequenzen wurden Ihnen bereits dargelegt. Zu den arbeitsrechtlichen Folgen kann ich in diesem Forum leider keine Auskünfte erteilen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Voll niedergeschlagenam 10.05.2013 | 19:23
Danke, Ingo. Ich habe dort erst einmal als Gast mein Anliegen reingestellt, mich aber auch registriert. Die Freischaltung dauert etwas. Denn man kann die Beiträge dort zum Thema Nahtlosigkeitsregelungen nur als registriertes Mitglied lesen. Schön, wenn man Hilfe bekommt. :)
Ingo Hoffmannam 10.05.2013 | 19:09
Hallo, schauen Sie doch mal hier rein http://www.krank-ohne-rente.de da finden Sie auch Antworten auf Ihre Fragen und ist super dort. MfG. Ingo
Voll niedergeschlagenam 10.05.2013 | 19:23
Danke, Ingo. Ich habe dort erst einmal als Gast mein Anliegen reingestellt, mich aber auch registriert. Die Freischaltung dauert etwas. Denn man kann die Beiträge dort zum Thema Nahtlosigkeitsregelungen nur als registriertes Mitglied lesen. Schön, wenn man Hilfe bekommt. :)
KSCam 10.05.2013 | 22:17
Ich denke, Sie sollten einen Schritt nach dem anderen machen. Sofern das KG ausläuft und bis dahin über den Rentenantrag noch nicht entschieden ist, melden Sie sich nach der Nahtlosigkeitsregel arbeitslos. Wird die Rente bewilligt, ist alles klar (siehe Mao C. Wird die Rente abgelehnt, weil man Sie bei der DRV nicht für erwerbsgemindert hält, gehen Sie entweder arbeiten (weil die DRV Recht hat) oder Sie legen Widerspruch ein (weil Sie und Ihre Ärzte meinen, dass die DRV nicht Recht hat). Ob Sie in diesem Fall nach der Nahtlosigkeitsregel ALG weiterbekommen oder sich "ganz normal" arbeitslos melden (für die Tätigkeiten, die nach Meinung der DRV noch gehen), müssen Sie zu gegebener Zeit mit dem Arbeitsamt klären..... Wie gesagt: eins nach dem anderen....es kann noch viel passieren....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026