Hallo C.T.,
die Nahtlosigkeitsregelung ist im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) geregelt und betrifft das Recht des Arbeitslosenversicherung.
Details bzw. Auslegungsfragen hierzu können damit auch nur von der Agentur für Arbeit beantwortet und im Einzelfall beurteilt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Agentur für Arbeit zur Klärung Ihrer Detailfragen.