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namensänderung

von Ira16.03.2010 | 22:15
3127 Ansichten
8 Antworten

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bei mir hat sich der nachname geändert. muss ich das der rv irgendwie melden und wenn ja, wie? lg ira

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Ira,

dem Beitrag von -_- ist grundsätzlich nichts hinzuzufügen.

Eine kleine E-Mail oder Postkarte an Ihren Rententräger, in der Sie über Ihre Namensänderung informieren kann nicht schaden.

Aber eine Verpflichtung zur Meldung der Namensänderung besteht für Sie nicht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Agnes,

auch die Meldebehörden sollen die Daten melden. Das ist richtig.

6 Antworten

-_-am 16.03.2010 | 22:40
Beziehen Sie Rente? ---> www.rentenservice.com Stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis? Das Meldeverfahren ist Bestandteil des Beitragseinzugs. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird von der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle eingezogen. Zuständig für den Beitragseinzug ist die Krankenkasse bei der die Krankenversicherung des Beschäftigten durchgeführt wird. Der Arbeitgeber hat an diese die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Bundesanstalt für Arbeit zu zahlen. Zur Durchführung des Beitragseinzugs ist der Arbeitgeber gegenüber der Krankenkasse meldepflichtig. Der Arbeitnehmer hat ihm alle zur Durchführung der Meldungen erforderlichen Angaben zu machen. Die Meldungen sind an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle abzugeben: - Beginn und Ende sowie Unterbrechung der Beschäftigung, - Ende der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung und Wechsel des Krankenversicherungsträgers, - Änderung in der Beitragspflicht, - Unterbrechung und Ende der Entgeltzahlung, - Namensänderung, - Einmalzahlungen, soweit diese nicht mit einer anderen Meldung erfasst werden. Wenden Sie sich an den Arbeitgeber. Der meldet die Änderung über die Krankenkasse. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_B31C80EA85… Wenn beide Alternativen nicht vorliegen, wenden Sie sich an eine der unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.genannten Auskunfts- und Beratungsstellen oder senden selbst einen Nachweis an die Deutsche Rentenversicherung. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_B31C80EA85…
...am 17.03.2010 | 10:22
Tun sie aber meist nicht automatisch.
Agnesam 17.03.2010 | 09:38
Hallo, werden Namensänderung nicht durch die Örtlichen Meldebehörden gemeldet? Natürlich kann man auch selbst sich melden. Doppelt ist halt sicherer. Agnes
...am 17.03.2010 | 10:20
Nein, die örtlichen Behörden melden die Namensänderung nicht an die Rentenversicherung (oder auch KK). Aber bei einer laufenden Beschäftigung wird die Namensänderung im Normalfall durch den Arbeitgeber an die KK bzw. RV gemeldet.
Agnesam 17.03.2010 | 10:28
Hallo, ab 1.11.2009 müssen die Meldbehörden diese Daten melden (§ 196 Abs. 2 SGB VI) Agnes
-_-am 17.03.2010 | 21:57
Nach Speicherung einer Geburt oder einer erstmaligen Erfassung eines Einwohners aus sonstigen Gründen oder nach einer Namensänderung, einer Änderung der Anschrift, einer Änderung des Geschlechts, einer Änderung des Doktorgrades oder einer Änderung des Tages oder Ortes der Geburt oder im Sterbefall übermitteln die Meldebehörden der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zur Vermeidung unrechtmäßiger Erbringung von Geldleistungen und zur Aktualisierung von Versicherten- und Mitgliederbeständen oder zum Zwecke der Aktualisierung der bei den Trägern der Deutschen Rentenversicherung gespeicherten Daten unverzüglich folgende Daten in automatisierter Form (Rentenversicherungsmitteilung): 1. Familienname (mit Namensbestandteilen) 2. frühere Namen 3. Vornamen 4. Doktorgrad 5. Tag und Ort der Geburt 6. Geschlecht 7. gegenwärtige Anschrift der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung 8. bei Änderung der Anschrift die bisherige Anschrift 9. Sterbetag http://bundesrecht.juris.de/bmeldd_v_2_1995/__5.html
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