Beziehen Sie Rente?
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Stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis?
Das Meldeverfahren ist Bestandteil des Beitragseinzugs. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird von der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle eingezogen. Zuständig für den Beitragseinzug ist die Krankenkasse bei der die Krankenversicherung des Beschäftigten durchgeführt wird. Der Arbeitgeber hat an diese die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Bundesanstalt für Arbeit zu zahlen. Zur Durchführung des Beitragseinzugs ist der Arbeitgeber gegenüber der Krankenkasse meldepflichtig. Der Arbeitnehmer hat ihm alle zur Durchführung der Meldungen erforderlichen Angaben zu machen. Die Meldungen sind an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle abzugeben:
- Beginn und Ende sowie Unterbrechung der Beschäftigung,
- Ende der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung und Wechsel des Krankenversicherungsträgers,
- Änderung in der Beitragspflicht,
- Unterbrechung und Ende der Entgeltzahlung,
- Namensänderung,
- Einmalzahlungen, soweit diese nicht mit einer anderen Meldung erfasst werden.
Wenden Sie sich an den Arbeitgeber. Der meldet die Änderung über die Krankenkasse.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_B31C80EA85…
Wenn beide Alternativen nicht vorliegen, wenden Sie sich an eine der unter
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.genannten Auskunfts- und Beratungsstellen oder senden selbst einen Nachweis an die Deutsche Rentenversicherung.
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