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Nebenbei selbständig ???

von Steve16.02.2007 | 14:07
1825 Ansichten
3 Antworten

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Hallo ! Meine Frage ist folgende. Ich bekomme Rente wegen voller EM. Da diese sehr gering ist und man davon eigentlich nicht leben kann habe ich jetzt eine Geschäftsidee entwickelt. Mit dieser möchte ich mich selbständig machen. Da ich auf Grund meiner Gesundheit wirklich nicht mehr nicht arbeiten kann, würde die Arbeit ein Bekannter übernehmen und ich würde mehr oder weniger nur der """Chef""" sein. Wie muß ich das nun der Rentenstelle melden ? Erst, wenn ich etwas verdient habe oder schon vorher ? Wie ist das, wenn ich nichts verdiene ? P.S.: Es ist eigentlich schade, daß man als schwer kranker Mann zu solchen Wegen gezwungen wird, aber das ist meine pers. Meinung zu diesem System.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.02.2007 | 08:41

Die AUFNAHME einer selbständigen Tätigkeit ist in jedem Fall Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen, ebenso die Höhe Ihres voraussichtlichen Arbeitseinkommens (auch bei einem voraussichtlichen Null-Einkommen). Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt zur Zeit monatlich 350 Euro.

Voraussetzung für Ihren Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente war seinerzeit zudem, dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken war. Sofern Sie Ihre beabsichtigte selbständige Tätigkeit täglich 3 Stunden und mehr ausüben, könnte (!) dies ein Indiz dafür sein, dass Sie nicht mehr voll erwerbsgemindert sind.

Steht der genaue Startzeitpunkt Ihrer selbständigen Tätigkeit fest, melden Sie dies – ein formloses Schreiben reicht – Ihrem Rentenversicherungsträger.

2 Antworten

Bernhardam 16.02.2007 | 15:39
Solange Sie nur planen oder davon träumen, zusätzliches Einkommen zu erzielen, müssen Sie der gesetzlichen Rentenversicherung nichts melden. Ebenso nicht, wenn Sie nichts verdienen. Erst wenn Sie tatsächlich aus selbständiger Tätigkeit ein zusätzliches Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 350 € pro Monat erzielen, ist es Zeit für eine Meldung. PS: Wir finden es alle bedauerlich, dass es der gesetzlichen Rentenversicherung immer öfter nicht mehr gelingt, bei Eintritt des Versicherungsfalls Armut zu verhindern.
bekissam 16.02.2007 | 20:45
Die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb sind im Rahmen der Möglichkeiten vorher zu schätzen und dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen, sofern der zulässige Hinzuverdienst (derzeit) 350,- EUR mtl. überschreitet. Ergibt diese vorausschauende vorläufige Betrachtung Einkünfte, die rentenschädlich werden, ist die Rente bereits zu diesem Zeitpunkt entsprechend zu mindern. Anderenfalls könnte es zu erheblichen Überzahlungen kommen. Sie müssen später durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides Ihre tatsächlichen Einkünfte nachweisen, die dann in rückschauender Betrachtung für den Rentenanspruch die endgültige Berechnungsgrundlage sind. Informieren Sie sich unbedingt vorher auch über die Konsequenzen bei Ihrer eigenen Krankenversicherung und die Belastungen durch die Beschäftigung des Arbeitnehmers (z. B. Sozialversicherungsbeiträge) in Ihrem Betrieb. Bei vielen "Geschäftsideen", bei denen man selbst kaum einen Finger krumm machen muss und dennoch Geld "verdienen" soll, ist der "Chef" nachher ärmer als vorher und hat außerdem noch einen Berg Schulden an der Backe. Außerdem ist so ein Geschäftsbetrieb mit einer Menge Bürokratie, Terminüberwachung und Zeitaufwand verbunden. Oft benötigen Geschäftsinhaber dafür fachliche Hilfe durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt und das kostet.
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