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Nebenberufliche Selbständigkeit

von Juliet04.07.2007 | 21:46
1377 Ansichten
3 Antworten

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Ich plane eine nebenberufliche Selbständigkeit als Lerntherapeutin, bin von daher rentenversicherungspflichtig, weil es ein lehrender oder therapeutischer Beruf ist. Meine Frage ist nun: Von welchem Einkommen werden die 19,5 % angerechnet? Was darf vorher abgezogen werden (z. B. Betriebskosten)? Gilt das Einkommen vor Steuer? Werden beide Einkommensarten (Hauptberuf und Nebenberuf) zusammengerechnet und davon die 19,5 % bis zum Höchstbeitrag 470 Euro angerechnet oder nur von der selbständigen Tätigkeit?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es müssen von beiden Tätigkeiten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, jedoch insgesamt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

2 Antworten

bekissam 04.07.2007 | 22:01
Bis 400,- EUR monatlich (4.800,- EUR : 12) sind Sie versicherungsfrei. Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.
Julietam 05.07.2007 | 18:03
Danke für die Antwort. Es bleiben trotzdem noch Fragen offen. Ich rechne mit wesentlich mehr Einkommen als 400 Euro. Deshalb zielte meine Frage in die Richtung, was davon rentenversicherungspflichtig ist, wenn ich schon in meiner angestellten Tätigkeit Rentenversicherungsbeiträge bezahle. Der monatliche Höchstbeitrag beträgt meines Wissens 470 Euro. Werden davon die Beiträge aus meinem Hauptberuf angerechnet, oder gilt der Höchstbeitrag nochmals allein für die selbständige Tätigkeit?
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