Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nebenberufliches Gewerbe - RV-Bescheid

von Ratlos21.03.2021 | 22:10
95 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe ein Verständnisproblem zu einem Bescheid der RV. Vorgang: Am 10.06.2020 habe ich durch glückliche Umstände ein nebenberufliches Gewerbe gegründet im Bereich der IT. Bin aber weiter zu 100% als Angestellter tätig. Das Thema RV hatte ich aber nicht auf dem Schirm, bzw. mich anscheinend zu spät drum gekümmert. Mit Eingangsdatum 06.02.2021 habe ich die Befreiung von der RV beantragt. Nun ging mir ein (ne - zwei) Bescheid(e) über die nachzuzahlenden RV-Beträge ein, zu dem 1. Mit einem Brief erhalte ich 2 Bescheide - ohne Nr./Az o. ä. Einmal mit Berechnung der zu zahlenden RV-Beiträge bis jetzt zum 31.03. und ff., einmal mit der Befreiung ab dem 10.02. - Ist die Summe des Bescheids mit Befreiung zu zahlen und der andere gegenstandslos oder erlangt der Bestandskraft nach 30 Tagen und die RV verlangt dann die Beträge auch nach der Befreiung - kann das passieren? 2. je Monat wird durch Hochrechen auf Jahreswert und wieder dividieren dann 18,6 % RV-Beitrag verlangt - so weit so gut. Aber: die Beitragsbemmessungsgrenze 2020 war 6900*12 = 82,800 EUR * 18,6 % = 15.400,80 Maximalbeitrag RV Durch den Normaljob sind schon durch AG/AN RV-Beiträge i. H. v. 15.155,84 EUR gezahlt. Die sind im Bescheid für die zu zahlenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht berücksichtigt. Ist das richtig? Ist die BBG eine Deckelung und ich muss eigentlich nur 244,96 für 2020 zahlen (Lücke bis Höchstbetrag)? Oder gilt die Beitragsbemessungsgrenze nicht Einkunftsart-übergreifend und ich muss die 950,46 lt. Bescheid für 2020 zahlen? (also mehr, als sich aus der BBG ergeben würde? 3. Die Verzugszinsen mit je Monat 1% sind happig. Sollte ich Einspruch (je nach Antwort hier) einlegen - ist die Zahlungsfrist aufgeschoben durch Einspruch oder wird trotzdem diese 1%Strafe fällig? Wie geht man vor - Zahlen - Einspruch - ggf. Erstattung Oder Einspruch - warten bis Entscheid kommt? Ich hoffe, nicht zu speziell - Im voraus schon danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.03.2021 | 16:12

2 Antworten

Valzuunam 22.03.2021 | 09:38
1. Die Befreiung wurde erst ab dem 10.02.2021 erteilt (verspäteter Antrag). Folglich sind die Beiträge vom 10.07.2020 - 09.02.2021 zu zahlen. Für die Zeit ab dem 10.02.2021 ist der Bescheid über die Versicherungspflicht / Beitragszahlung natürlich (vorerst) erledigt. Achtung: vermutlich ist die Befreiung auf drei Jahre nach Aufnahmen der Beschäftigung (09.02.2023) befristet; danach sind ggf. wieder Beiträge zu zahlen. 2. Die Aufteilung der Beiträge aus der abhängigen Beschäftigung und Selbstständigkeit aufgeteilt - und zwar nach "Dreisatz"; Ihr Arbeitgeber wird's Ihnen danken. Über BBG hinaus dürfen (müssen) keine Beiträge gezahlt werden. An der Stelle wäre ein Widerspruch ggf. sinnvoll. 3. Es handelt sich nicht um (Straf)Zinsen, sondern Säumniszuschläge. Die sind gesetzlich entsprechend geregelt. (Nur) bzgl. Höhe von 1% hätte ein Widerspruch deshalb wohl keine Aussicht auf Erfolg; ob (alle) Voraussetzungen für die Erhebung erfüllt sind kann hier nicht überprüft werden. Außerdem sind diese natürlich zu hoch festgesetzt, wenn sich nach 2) der zu zahlende Beitrag verringert.
Ratlosam 22.03.2021 | 13:28
Firma dankt. Ich werde einen Widerspruch einlegen und mal schauen was passiert, da lt. Meldebescheininigung der Betrag der schon gezahlten RV-Beiträge ja nachweisbar ist. Schaun wir mal.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026