Hallo Enibas,
der Gesetzgeber wollte den Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente flexibler gestalten und hat daher den Eintritt von Rentenversicherungsfreiheit beim Bezug einer Vollrente wegen Alters seit 01.01.2017 auf das Erreichen der Regelaltersgrenze verschoben. So können Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, diese Rente noch durch weitere Beitragszahlungen aufbessern. Wie Sie schon richtig vermutet haben, erhöhen die Beiträge aus einer Beschäftigung neben einer vorgezogenen Altersrente diese Rente nochmals zum Folgemonat des Erreichens der Regelaltersrente.